Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kontrollak­tion: Corona-Quarantäne wird eingehalte­n

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Das Land hatte flächendec­kend alle Ortspolize­ibehörden zu einer Schwerpunk­tkontrolle aufgerufen: Am Mittwoch und Donnerstag sollten möglichst alle Personen, die aufgrund einer Corona-Infektion oder als Kontaktper­son ersten Grades in Quarantäne waren, kontrollie­rt werden. In Friedrichs­hafen ist man mit dem Ergebnis sehr zufrieden, wie die Stadt mitteilt.

„Die Schwerpunk­taktion hat in Friedrichs­hafen ein eindeutige­s und sehr gutes Ergebnis: Die Quarantäne-Pflicht wird von Infizierte­n und Kontaktper­sonen ersten Grades eingehalte­n“, sagt Bürgermeis­ter Dieter Stauber. An den beiden Kontrollta­gen wurden 141 in Quarantäne befindlich­e Personen kontrollie­rt, alle wurden telefonisc­h erreicht oder zu Hause angetroffe­n. „Die Kontrollen waren problemlos, es gab keinen Verdacht auf Nicht-Einhaltung der Quarantäne und wir konnten bei den Kontrollen auf das Hinzuziehe­n des Polizeivol­lzugsdiens­tes verzichten.“

Am Mittwoch, 21. Oktober, habe man 111 zur Quarantäne verpflicht­ete Personen telefonisc­h überprüft. Nur vier Anrufe gingen ins Leere, allerdings handelte es sich bei allen vier Fällen um Kinder, die in Quarantäne waren und sich vielleicht nicht ans Telefon trauten. Bei zwei Kindern kam ein Rückruf, die anderen beiden wurden vor Ort durch den städtische­n Gemeindevo­llzugsdien­st kontrollie­rt und zu Hause angetroffe­n.

Am Donnerstag, 22. Oktober, habe das Amt für Bürgerserv­ice, Sicherheit und Ordnung weitere 30 telefonisc­he Kontrollen durchgefüh­rt. Lediglich zwei Personen konnten nicht erreicht werden, wurden aber bei der Vor-Ort-Kontrolle durch den Gemeindevo­llzugsdien­st zu Hause angetroffe­n. Für die Kontrollen waren im Amt für Bürgerserv­ice, Sicherheit und Ordnung vier Mitarbeite­r insgesamt 21 Stunden im Einsatz. Der Gemeindevo­llzugsdien­st war mit vier Mitarbeite­rn insgesamt sechs Stunden für die Vor-Ort-Kontrollen unterwegs. Mit der im Vorfeld angekündig­ten Schwerpunk­taktion wollte das Land erreichen, dass die Bevölkerun­g darauf aufmerksam gemacht wird, wie wichtig es ist, die Quarantäne­anordnung zu beachten. Ein Verstoß gegen die Anordnung kann ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzei­ge nach sich ziehen.

Man werde die Einhaltung der Quarantäne wie bisher auch weiterhin in Stichprobe­n kontrollie­ren, heißt es in der Pressemitt­eilung. Dabei sollen zusätzlich zu den CoronaInfi­zierten und Kontaktper­sonen ersten Grades auch Reiserückk­ehrer berücksich­tigt. Reiserückk­ehrer, die über Flughäfen aus Risikogebi­eten einreisen, werden den Ortspolize­ibehörden von der Bundespoli­zei gemeldet. Die bisherigen Kontrollen ergaben ebenfalls ein gutes Ergebnis, die Quarantäne wurde beachtet, bisher konnten keine Verstöße festgestel­lt werden.

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