Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Diese Einschränkungen sind zu beachten
Region (sz) - Die Freude ist groß: Gottesdienste lassen sich wieder gemeinsam feiern – in der Seelsorgeeinheit unter diesen Vorgaben:
Nicht nur die Zahl der Gottesdienste ist anfangs reduziert. Begrenzt ist auch die Teilnehmerzahl: Sie orientiert sich an der Größe des Kirchenraums. „Zwischen den Mitfeiernden muss mindestens zwei Meter Abstand sein nach allen Seiten“, heißt es.
Eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird allen Besuchern empfohlen.
Um zu enge Körpernähe beim Hinein- und Hinausgehen aus den Bankreihen zu vermeiden, teilt ein Ordnerdienst gekennzeichnete Sitzplätze zu.
Beim Betreten und Verlassen des Gotteshauses ist der 2-Meter-Abstand einzuhalten. An den Eingängen lassen sich die Hände desinfizieren.
Am Gottesdienst teilhaben kann nur, wer sich angemeldet hat – sei es telefonisch oder per E-Mail. Um dabei alle gleich zu behandeln, sind Mails und Telefonate nur in einem angegebenen Zeitfenster möglich (falls die Teilnehmerobergrenze nicht
Teilnehmer: Mundschutz: Abstand: Desinfektion: Anmeldung:
wieder.“Am Sonntag um 10 Uhr wird in der Pauluskirche Gottesdienst gefeiert – unter Beachtung eines Infektionsschutzkonzeptes mit strengen Maßgaben. Neben der Empfehlung, einen eigenen Mundschutz mitzubringen, gilt ein 2-Meter-Abstand. Mit der Folge: In der Pauluskirche finden maximal 25 Personen Platz.
Nur: „Üblicherweise“kommen laut Steinle rund 80 Besucher. Was erreicht ist, auch darüber hinaus). Ist die Obergrenze erreicht, lässt sich eine Anmeldung für einen der nachfolgenden Gottesdienste tätigen.
Gemeindegesang:
Aufgrund erhöhter Ansteckungsgefahr ist ein solcher nicht möglich. „Ich freue mich aber auf die musikalische Gestaltung durch unsere Organisten sowie gelegentlich auch durch kleine Gesangsgruppen, die den Gemeindegesang übernehmen“, schreibt Josef Scherer.
Personen mit Krankheitssymptomen
können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Wer erhöhtes Ansteckungsrisiko hat, wird ebenfalls gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist.
Gemeinsames Rosenkranzgebet /Friedensgebet:
Auch sie sollen bald wieder in den Kirchen möglich sein, so die Hoffnung. Zuvor sind aber Anmeldung und Ordnerdienste zu klären.
Taufen, Trauungen können wieder in den Kirchen sein, dies mit begrenzter Teilnehmerzahl (mit Anmeldung) und der Voraussetzung, dass Ordnerdienste ermöglicht werden.
Trauergottesdienste,
also tun, wenn mehr als 25 kommen? Eine Anmeldung soll es nicht geben, vielmehr will der Pfarrer niemand heimschicken und nennt als seinen Plan, einen zweiten Gottesdienst anzuschließen (etwa gegen 10.45 Uhr).
Wie in der katholischen Kirche darf die Gemeinde nicht singen. Orgelmusik soll es aber durchaus geben (und auch noch ausführlichere Informationen).