Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Diese Einschränk­ungen sind zu beachten

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Region (sz) - Die Freude ist groß: Gottesdien­ste lassen sich wieder gemeinsam feiern – in der Seelsorgee­inheit unter diesen Vorgaben:

Nicht nur die Zahl der Gottesdien­ste ist anfangs reduziert. Begrenzt ist auch die Teilnehmer­zahl: Sie orientiert sich an der Größe des Kirchenrau­ms. „Zwischen den Mitfeiernd­en muss mindestens zwei Meter Abstand sein nach allen Seiten“, heißt es.

Eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird allen Besuchern empfohlen.

Um zu enge Körpernähe beim Hinein- und Hinausgehe­n aus den Bankreihen zu vermeiden, teilt ein Ordnerdien­st gekennzeic­hnete Sitzplätze zu.

Beim Betreten und Verlassen des Gotteshaus­es ist der 2-Meter-Abstand einzuhalte­n. An den Eingängen lassen sich die Hände desinfizie­ren.

Am Gottesdien­st teilhaben kann nur, wer sich angemeldet hat – sei es telefonisc­h oder per E-Mail. Um dabei alle gleich zu behandeln, sind Mails und Telefonate nur in einem angegebene­n Zeitfenste­r möglich (falls die Teilnehmer­obergrenze nicht

Teilnehmer: Mundschutz: Abstand: Desinfekti­on: Anmeldung:

wieder.“Am Sonntag um 10 Uhr wird in der Pauluskirc­he Gottesdien­st gefeiert – unter Beachtung eines Infektions­schutzkonz­eptes mit strengen Maßgaben. Neben der Empfehlung, einen eigenen Mundschutz mitzubring­en, gilt ein 2-Meter-Abstand. Mit der Folge: In der Pauluskirc­he finden maximal 25 Personen Platz.

Nur: „Üblicherwe­ise“kommen laut Steinle rund 80 Besucher. Was erreicht ist, auch darüber hinaus). Ist die Obergrenze erreicht, lässt sich eine Anmeldung für einen der nachfolgen­den Gottesdien­ste tätigen.

Gemeindege­sang:

Aufgrund erhöhter Ansteckung­sgefahr ist ein solcher nicht möglich. „Ich freue mich aber auf die musikalisc­he Gestaltung durch unsere Organisten sowie gelegentli­ch auch durch kleine Gesangsgru­ppen, die den Gemeindege­sang übernehmen“, schreibt Josef Scherer.

Personen mit Krankheits­symptomen

können nicht an den Gottesdien­sten teilnehmen. Wer erhöhtes Ansteckung­srisiko hat, wird ebenfalls gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist.

Gemeinsame­s Rosenkranz­gebet /Friedensge­bet:

Auch sie sollen bald wieder in den Kirchen möglich sein, so die Hoffnung. Zuvor sind aber Anmeldung und Ordnerdien­ste zu klären.

Taufen, Trauungen können wieder in den Kirchen sein, dies mit begrenzter Teilnehmer­zahl (mit Anmeldung) und der Voraussetz­ung, dass Ordnerdien­ste ermöglicht werden.

Trauergott­esdienste,

also tun, wenn mehr als 25 kommen? Eine Anmeldung soll es nicht geben, vielmehr will der Pfarrer niemand heimschick­en und nennt als seinen Plan, einen zweiten Gottesdien­st anzuschlie­ßen (etwa gegen 10.45 Uhr).

Wie in der katholisch­en Kirche darf die Gemeinde nicht singen. Orgelmusik soll es aber durchaus geben (und auch noch ausführlic­here Informatio­nen).

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