Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ex-KSK-Soldat mit Kontakt zu rechten Netzwerken muss Geldstrafe zahlen
BÖBLINGEN (dpa) - Ein wegen Kontakt zu rechten Netzwerken ins öffentliche Schlaglicht geratener Unteroffizier ist nach seiner Beschwerde gegen einen Strafbefehl erneut vor Gericht verurteilt worden. Nach Angaben des Amtsgerichts Böblingen verhängte die Kammer am Montag eine Geldstrafe von 1800 Euro, zu zahlen in 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Andre S., einst im Kommando Spezialkräfte (KSK) im Einsatz, war zunächst im vergangenen September in Böblingen wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er Beschwerde eingelegt. Der Angeklagte ist nun vorbestraft. Im ersten Prozess habe die verhängte Geldstrafe allerdings höher gelegen.
Bei Durchsuchungen hatten Ermittler bei Andre S. Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde „vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen“vorgeworfen.
Der frühere Unteroffizier S. – Spitzname „Hannibal“– war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war. Es gab eine Durchsuchung beim KSK und in Privathäusern, um Kontaktleute und einen sogenannten Dunstkreis zu überprüfen. Dabei ging es auch um Chatgruppen. In diesen tauschten sich rechte Prepper aus, die sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung vorbereiten. Es gibt Überschneidungen mit Reichsbürgern und Rechtsextremisten.