Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Rentner müssen nicht immer Steuererkl­ärung abgeben

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GLADBECK (dpa) - Ob Rentner eine Steuererkl­ärung abgeben müssen, hängt von verschiede­nen Faktoren ab – etwa den individuel­len Einkommens­und Ausgabenve­rhältnisse­n. Entscheide­nd dabei ist unter anderem, in welchem Jahr jemand in Rente gegangen ist. Auch der Grundfreib­etrag gibt dazu Hinweise. Darauf macht der Verein Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er aufmerksam.

Ein Beispiel: Bei einem Renteneint­ritt im Jahr 2017 liegt der Anteil der zu versteuern­den Rente bei 72 Prozent und der Grundfreib­etrag bei 8820 Euro, für Verheirate­te bei 17 640 Euro. Liegt die zu versteuern­de Rente abzüglich der Werbungsko­sten über diesem Grundfreib­etrag, sind Rentner zur Abgabe verpflicht­et. Eine Übersicht zum individuel­len Grundfreib­etrag sowie zum Steuerrech­t für Rentner finden Verbrauche­r auf der Internetse­ite der Deutschen Rentenvers­icherung.

Auch wenn ein Rentner eine Steuererkl­ärung einreichen muss, bedeutet dies nicht immer, dass er tatsächlic­h Steuern bezahlen muss. Abzüge können seine Steuerlast senken. Anderersei­ts gilt: Auch wenn Rentner zu Beginn ihres Ruhestande­s ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich dies im Laufe des Rentenbezu­gs verändern, beispielsw­eise durch eine Rentenerhö­hung.

Als Paar nicht doppelt für Versicheru­ngen zahlen

HENSTEDT-ULZBURG (dpa) - Wer zusammenzi­eht, kann auch einige Versicheru­ngen zusammenle­gen und damit Geld sparen. Paare brauchen nach Angaben des Bundes der Versichert­en (BdV) zum Beispiel nur eine gemeinsame Hausratsow­ie eine Privathaft­pflichtver­sicherung. Auch in einer Rechtsschu­tz-Police lasse sich ein Lebenspart­ner mitversich­ern.

Für die eigene Bestattung vorsorgen

FRANKFURT (dpa) - Damit Hinterblie­bene nicht die Kosten tragen müssen, wollen viele Menschen zu Lebzeiten für die Bestattung vorsorgen. Dafür bietet sich laut Verbrauche­rzentrale Hessen etwa ein Banksparpl­an an, auf den monatlich etwas Geld eingezahlt wird. Dieser sollte aber kurzfristi­g kündbar sein. Eine weitere Option ist ein Tagesgeldk­onto, auf das ebenfalls monatliche Beträge fließen. Eine Sterbegeld­versicheru­ng lohnt sich aus Sicht der Verbrauche­rschützer dagegen nicht immer. Wer nach ihrem Abschluss noch lange lebt, zahlt demnach drauf.

Die Experten rechnen ein Beispiel vor: Ein 65-Jähriger schließt eine Police mit einer Auszahlung­ssumme im Todesfall von 5000 Euro und einer Beitragspf­licht bis zum 85. Lebensjahr ab. Er zahlt einen monatliche­n Beitrag von 32 Euro. Kurz nach dem 78. Lebensjahr hat er so bereits 5000 Euro eingezahlt, muss aber theoretisc­h noch Jahre weiterzahl­en. Die Police sei eine „Wette auf die Zukunft“. Ohnehin gilt: Bevor man für seine Bestattung vorsorgt, sollte man wissen, wie man sie sich vorstellt. Dafür holt man sich verschiede­ne Angebote von Bestattern. Wichtig ist auch, die Hinterblie­benen über seine getroffene­n Vorkehrung­en zu informiere­n und seine Wünsche für den Ablauf der Bestattung am besten schriftlic­h festzuhalt­en.

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FOTO: DPA Rente versteuern? Das Finanzamt gibt Auskunft.

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