Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Rentner müssen nicht immer Steuererklärung abgeben
GLADBECK (dpa) - Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa den individuellen Einkommensund Ausgabenverhältnissen. Entscheidend dabei ist unter anderem, in welchem Jahr jemand in Rente gegangen ist. Auch der Grundfreibetrag gibt dazu Hinweise. Darauf macht der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer aufmerksam.
Ein Beispiel: Bei einem Renteneintritt im Jahr 2017 liegt der Anteil der zu versteuernden Rente bei 72 Prozent und der Grundfreibetrag bei 8820 Euro, für Verheiratete bei 17 640 Euro. Liegt die zu versteuernde Rente abzüglich der Werbungskosten über diesem Grundfreibetrag, sind Rentner zur Abgabe verpflichtet. Eine Übersicht zum individuellen Grundfreibetrag sowie zum Steuerrecht für Rentner finden Verbraucher auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Auch wenn ein Rentner eine Steuererklärung einreichen muss, bedeutet dies nicht immer, dass er tatsächlich Steuern bezahlen muss. Abzüge können seine Steuerlast senken. Andererseits gilt: Auch wenn Rentner zu Beginn ihres Ruhestandes ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich dies im Laufe des Rentenbezugs verändern, beispielsweise durch eine Rentenerhöhung.
Als Paar nicht doppelt für Versicherungen zahlen
HENSTEDT-ULZBURG (dpa) - Wer zusammenzieht, kann auch einige Versicherungen zusammenlegen und damit Geld sparen. Paare brauchen nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) zum Beispiel nur eine gemeinsame Hausratsowie eine Privathaftpflichtversicherung. Auch in einer Rechtsschutz-Police lasse sich ein Lebenspartner mitversichern.
Für die eigene Bestattung vorsorgen
FRANKFURT (dpa) - Damit Hinterbliebene nicht die Kosten tragen müssen, wollen viele Menschen zu Lebzeiten für die Bestattung vorsorgen. Dafür bietet sich laut Verbraucherzentrale Hessen etwa ein Banksparplan an, auf den monatlich etwas Geld eingezahlt wird. Dieser sollte aber kurzfristig kündbar sein. Eine weitere Option ist ein Tagesgeldkonto, auf das ebenfalls monatliche Beträge fließen. Eine Sterbegeldversicherung lohnt sich aus Sicht der Verbraucherschützer dagegen nicht immer. Wer nach ihrem Abschluss noch lange lebt, zahlt demnach drauf.
Die Experten rechnen ein Beispiel vor: Ein 65-Jähriger schließt eine Police mit einer Auszahlungssumme im Todesfall von 5000 Euro und einer Beitragspflicht bis zum 85. Lebensjahr ab. Er zahlt einen monatlichen Beitrag von 32 Euro. Kurz nach dem 78. Lebensjahr hat er so bereits 5000 Euro eingezahlt, muss aber theoretisch noch Jahre weiterzahlen. Die Police sei eine „Wette auf die Zukunft“. Ohnehin gilt: Bevor man für seine Bestattung vorsorgt, sollte man wissen, wie man sie sich vorstellt. Dafür holt man sich verschiedene Angebote von Bestattern. Wichtig ist auch, die Hinterbliebenen über seine getroffenen Vorkehrungen zu informieren und seine Wünsche für den Ablauf der Bestattung am besten schriftlich festzuhalten.