Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Die Ferkelkastration und wie es nun weitergeht
Schon seit 2013 steht fest, dass die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1. Januar 2019 verboten werden soll. Doch Union und SPD wollen das Verbot nun doch zwei Jahre verschieben. Es fehlt noch die Zustimmung im Bundesrat. Dort hatte es vor Kurzem noch keine Mehrheit für einen solchen Aufschub gegeben. Bei der Abstimmung in der Länderkammer hatte sich Baden-Württemberg enthalten.
Die Grünen halten nichts davon, das Verbot der betäubungslosen Kastration zu verschieben. Agrarminister Peter Hauk (CDU) hatte sich jedoch dafür ausgesprochen. Tierschützer bestehen auf einem Verbot zu Jahresbeginn. Die von den Bauern favorisierte Alternative ist eine lokale Betäubung. Diese dürfen aber nur Tierärzte durchführen. Laut Bauernverband gibt es aber zu wenige Veterinäre, außerdem fürchten sie die Kosten. Deshalb wollen die Landwirte selbst narkotisieren dürfen.
Die Landesbeauftragte von BadenWürttemberg für Tierschutz, Julia Stubenbord, lehnt das ab. Das Tierschutzgesetz sehe vor, dass der Schmerz bei den Ferkeln ausgeschaltet werden muss. Das sei in dem Fall nicht gegeben, wie Forschungsergebnisse gezeigt hätten. Der Landestierschutzverband äußerte ähnliche Bedenken: Zu hoch sei die Gefahr, dass die Injektion nicht richtig gesetzt werde und am Ende gar keine Wirkung eintrete. (tja)