Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bloß kein Komplettverbot
Es ist ein weit verbreiteter Reflex von Umweltschützern und Verbrauchern in Deutschland, zu Gentechnik grundsätzlich pfui zu sagen. Für sie ist das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes auf den ersten Blick ein Grund zum Jubeln. Die Luxemburger Richter ziehen mit ihrem Urteil für die Zulassung neuer Gentechniken, die das Erbgut von Pflanzen ganz behutsam verändern, im Produkt aber keine Spuren hinterlassen, dieselben Hürden hoch wie für herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen. Hohe Hürden ja, aber kein grundsätzliches Verbot – und das ist zu begrüßen.
Die Auflage des Europäischen Gerichtshofs lautet: Die mit den neuen Techniken hergestellten Äpfel, Tomaten und anderen Produkte dürfen verkauft werden, sie müssen aber in den Supermärkten gekennzeichnet werden. Der Verbraucher soll die Wahl haben – auch das ist richtig so.
Nun kommt es darauf an, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagieren wird. Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellt sich hinter die Mehrheitsmeinung und will die Organismen grundsätzlich verbieten. Die SPD-Politikerin beruft sich auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Nein zur Gentechnik. Keine Gen-Tomate durch die Hintertür, so lautet Schulzes Mantra. Dabei sind die neuen Techniken ein Quantensprung und vereinfachen das, was bisher schlicht Züchtung genannt wird dramatisch – die Anpassung von Pflanzen an sich verändernde Umweltbedingungen, an den Klimawandel. Wer Deutschlands Bauern und die Industrie von dieser Chance gänzlich abkoppelt, das Potenzial der Gentechnik rundheraus ungenutzt lassen will, spielt mit der Zukunft. Kein Wunder, dass die CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner genau davor warnt.
Gentechnische Veränderungen müssen kontrolliert und strengstens überwacht werden. Maximale Transparenz und Aufklärung sind auf diesem komplexen Feld der Forschung dringend geboten. Aber ein prophylaktisches Komplettverbot würde zu weit führen und eine nationale Fortschrittsblockade bedeuten.