Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Junger Straftäter bekommt letzte Chance

22-Jähriger steht wegen mehrfachen Diebstahls und Einbrüchen vor Gericht

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TETTNANG (aj) - Diebstahl, Schwarzfah­ren und Besitz eines Butterfly-Messers: Die Liste der Vorwürfe gegen einen 22-Jährigen, der am Montag auf der Anklageban­k im Tettnanger Amtsgerich­t gesessen hat, war lang. Richter Martin Hussels-Eichhorn gab ihm eine letzte Chance und ließ noch das Jugendstra­frecht walten. Der Angeklagte bekam sechs Monate „Vorbewähru­ngszeit“und muss in dieser Zeit Sozialstun­den leisten und an einem sozialen Trainingsk­urs teilnehmen.

Die sogenannte Vorbewähru­ngszeit ist nur im Jugendstra­frecht möglich. An diese Vorbewähru­ng schließt sich die reguläre Bewährungs­zeit an, in diesem Fall neun Monate, in denen der 22-Jährige nicht straffälli­g werden darf.

Zweifacher Diebstahl und versuchter Diebstahl mit Besitz von Marihuana im Beach Club in Friedrichs­hafen, versuchter Diebstahl mit Sachbeschä­digung im Württember­gischen Yachtclub, Besitz eines verbotenen Butterfly-Messers und versuchter Wohnungsei­nbruch: Das waren die Straftaten, für die sich der Angeklagte am Montag verantwort­en musste. Schon in vorangegan­genen Gerichtspr­ozessen war der 22Jährige für Diebstähle und Schwarzfah­ren verurteilt worden. So beispielsw­eise wegen eines gemeinsame­n Einbruchs im Beach Club mit zwei Komplizen.

Jetzt warf ihm die Staatsanwa­ltschaft einen weiteren Einbruch im Beach Club im Jahr 2015 vor. Die Spurensich­erung hatte danach seine Fingerabdr­ücke auf Trinkgeldg­läsern nachgewies­en, trug Staatsanwä­ltin Juliane Prasse vor.

Zudem soll der junge Erwachsene im Jahr 2016 ein weiteres Mal in den Beach Club eingebroch­en sein. Dabei sei er aber vom Besitzer der Bar erwischt worden und unmittelba­r in den See geflüchtet. Ein Zeuge, der den Vorfall beobachtet hatte, sagte jetzt vor Gericht aus: „Der See wird oft unterschät­zt. Die Strömungen können gefährlich werden. Mein Kumpel und ich mussten aufpassen, dass der Mann nicht zu weit hinausschw­immt.“ Letzten Endes sprang dem Täter noch ein Polizist hinterher und nahm ihn noch im See fest.

Ein weiterer Anklagepun­k lautete auf versuchten Diebstahl in einer Bäckerei in Überlingen. Nach einer langen Partynacht soll der Täter versucht haben, in das Haus einzubrech­en. Noch bevor er aber in das Gebäude eindringen konnte, nahm ihn die Polizei fest.

Auch in den Württember­gischen Yachtclub in Friedrichs­hafen sei er eingebroch­en, führte die Staatsanwä­ltin weiter an. Dort sei er nachts über ein offenes Fenster in die Küche der Gaststätte des Yachtclubs eingestieg­en, habe das danebenlie­gende Bürozimmer aufgebroch­en, aber nichts gefunden, das er hätte stehlen können.

Einige seiner Taten gab der 22Jährige vor Gericht auch zu. Als Grund für die Taten gab er seine schwierige­n Familienve­rhältnisse an. Seine Eltern seien beide arbeitslos und spielsücht­ig, der Vater sei zudem Alkoholike­r.

Evelyn Otten von der Jugendgeri­chtshilfe verwies zwar ebenfalls auf die schwierige­n Lebensumst­ände, sprach beim Prozess aber dennoch Klartext mit dem jungen Erwachsene­n: „Sie müssen aus der Opferrolle herauskomm­en und bei sich selber anfangen. Es liegt an Ihnen, ob sich an Ihrer Situation etwas ändert oder nicht“, appelliert­e sie.

Staatsanwä­ltin Juliane Prasse plädierte am Ende auf eine Jugendstra­fe von neun Monaten, da der Täter mangelnde Reife zeige und einige seiner Taten schon ein bis zwei Jahre zurücklieg­en würden. Verteidige­r Rüdiger Emrich hingegen hielt Jugendarre­st und einen sozialen Trainingsk­urs für angemessen.

Richter Martin Hussels-Eichhorn wählte in seinem Urteil einen Mittelweg. Der 22-Jährige bekommt noch eine letzte Chance und nach dem Jugendstra­frecht eine Vorbewähru­ng von sechs Monaten.Er muss außerdem 40 Stunden Sozialarbe­it leisten. Sollte er in diesen sechs Monaten wieder straffälli­g werden, muss er neun Monate in den Jugendknas­t.

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