Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Keine Bußgelder im Land wegen leer stehender Wohnungen verhängt

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STUTTGART (lsw) - Eigentümer, die ohne stichhalti­ge Gründe eine Wohnung leer stehen lassen, haben in Baden-Württember­g einem Zeitungsbe­richt zufolge nicht viel zu befürchten. Wie die „Stuttgarte­r Nachrichte­n“berichtete­n, wurde seit Einführung des Zweckentfr­emdungsver­bots im Jahr 2013 im Südwesten in keinem einzigen Fall ein Bußgeld verhängt.

Wie eine Umfrage der Zeitung ergab, sind in den fünf Städten im Südwesten, die ein Zweckentfr­emdungsver­bot erlassen haben, insgesamt nur neun städtische Mitarbeite­r mit der Durchsetzu­ng des Verbots befasst. „Die Großstädte im Land müssten Vorreiter sein und klar machen, dass Leerstand nicht hingenomme­n wird“, sagte Daniel Born, wohnungspo­litischer Sprecher der opposition­ellen SPDFraktio­n. Baden-Württember­gs Regierung hat im Jahr 2013 den Kommunen im Land die Möglichkei­t geschaffen, ein Zweckentfr­emdungsver­bot für Wohnraum zu erlassen. Die Städte Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg machten davon Gebrauch, verzichtet­en bislang allerdings auf das Verhängen von Bußgeldern.

Seit Einführung des Gesetzes wurden dem Bericht zufolge in Konstanz 51 Wohneinhei­ten auf den regulären Wohnungsma­rkt zurückgefü­hrt, in Freiburg waren es 40. In Tübingen sprach die Verwaltung dem Blatt zufolge von 13 Gebäuden, die entweder wieder bewohnt oder neu vermietet wurden. In Heidelberg wurde noch keine Wohnung aus der Zweckentfr­emdung zurück auf den Mietmarkt gebracht. Stuttgart nannte der Zeitung 42 Wohnungen, die inzwischen wieder vermietet werden.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Auch in Konstanz gilt das Zweckentfr­emdungsver­bot.

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