Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Keine Bußgelder im Land wegen leer stehender Wohnungen verhängt
STUTTGART (lsw) - Eigentümer, die ohne stichhaltige Gründe eine Wohnung leer stehen lassen, haben in Baden-Württemberg einem Zeitungsbericht zufolge nicht viel zu befürchten. Wie die „Stuttgarter Nachrichten“berichteten, wurde seit Einführung des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2013 im Südwesten in keinem einzigen Fall ein Bußgeld verhängt.
Wie eine Umfrage der Zeitung ergab, sind in den fünf Städten im Südwesten, die ein Zweckentfremdungsverbot erlassen haben, insgesamt nur neun städtische Mitarbeiter mit der Durchsetzung des Verbots befasst. „Die Großstädte im Land müssten Vorreiter sein und klar machen, dass Leerstand nicht hingenommen wird“, sagte Daniel Born, wohnungspolitischer Sprecher der oppositionellen SPDFraktion. Baden-Württembergs Regierung hat im Jahr 2013 den Kommunen im Land die Möglichkeit geschaffen, ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum zu erlassen. Die Städte Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg machten davon Gebrauch, verzichteten bislang allerdings auf das Verhängen von Bußgeldern.
Seit Einführung des Gesetzes wurden dem Bericht zufolge in Konstanz 51 Wohneinheiten auf den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt, in Freiburg waren es 40. In Tübingen sprach die Verwaltung dem Blatt zufolge von 13 Gebäuden, die entweder wieder bewohnt oder neu vermietet wurden. In Heidelberg wurde noch keine Wohnung aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt gebracht. Stuttgart nannte der Zeitung 42 Wohnungen, die inzwischen wieder vermietet werden.