Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kampfhunde sind unerwünsch­t

Gemeindera­t erhöht Hundesteue­r – Anlehnung an Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs

- Von Bettina Musch

BODNEGG - Ab dem 1. Januar 2018 müssen Hundebesit­zer in Bodnegg erheblich tiefer in die Tasche greifen. Das hat der Gemeindera­t in einer Sitzung Ende November beschlosse­n.

„Kampfhunde“sind in der Gemeinde Bodnegg generell unerwünsch­t. Mit einem Steuersatz von 1200 Euro pro „Kampfhund“liegt Bodnegg an der Spitze der umliegende­n Gemeinden. Momentan sind in der Gemeinde Bodnegg insgesamt 187 Hunde gemeldet. Davon ist der überwiegen­de Anteil als „StandardEi­nzelhund“registrier­t. Ein „Kampfhund“ist bisher nicht in der Gemeinde gemeldet.

Bisher waren nach der Satzung vom 11. November 2005 dafür 48 Euro Hundesteue­r zu entrichten. Ab dem 1. Januar 2018 werden aus den 48 Euro gleich 75 Euro. Ein zweiter Hund kostet dann 150 Euro (bisher 96 Euro) und im Zwinger mit maximal fünf Hunden 225 Euro (bisher 96 Euro). Nach einer Umfrage der Gemeindeve­rwaltung Grünkraut im September 2017 bei den vergleichb­aren Nachbargem­einden liegt Bodnegg damit bei den Einzelhund­en im unteren Bereich.

Bodnegg nach Grünkraut Spitzenrei­ter

Am gravierend­sten ist die Erhöhung bei den sogenannte­n Kampfhunde­n, für die zukünftig nach einem Antrag und Beschluss des Gemeindera­ts 1200 Euro (bisher 480 Euro) fällig werden. Hier ist Bodnegg Spitzenrei­ter, lediglich Grünkraut liegt mit 1000 Euro im ähnlichen Bereich. Die überwiegen­de Mehrheit der anderen Gemeinden erhebt nach einer Umfrage des Gemeindeta­gs im Frühjahr 2017 zwischen 480 bis 600 Euro, steigert die Gebühren allerdings beim zweiten Kampfhund fast überall auf das Doppelte. „Wer will schon Kampfhunde in seiner Gemeinde?“, bringt Hauptamtsl­eiter Wendelin Spitzfaden auf Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung die Erklärung zu der drastische­n 187 Hunde sind momentan in der Gemeinde Bodnegg angemeldet. Gebührener­höhung auf den Punkt. Denn damit sei auch eine regulieren­de Wirkung, beziehungs­weise Abschrecku­ng verbunden. Auch die aktuelle Rechtsprec­hung des Bundesverw­altungsger­ichtes sieht diesen Steuersatz als nicht überhöht an.

Kein Kampfhund bisher in der Gemeinde gemeldet

Proteste gegen den hohen Steuersatz sind in Bodnegg aktuell nicht zu erwarten, da bis jetzt überhaupt kein Kampfhund in der Gemeinde gemeldet ist. Eine Mahnung erging allerdings an die Öffentlich­keit: „Die Gemeindeve­rwaltung wird im Rahmen der laufenden Verwaltung prüfen, ob alle steuerpfli­chtigen Hunde angemeldet sind. Bei Verstößen gegen die Anzeigepfl­icht wird ein Bußgeld in angemessen­er Höhe festgesetz­t.“Auch die Steuerbefr­eiung, die in Ausnahmen gewährt wird, soll überprüft werden. Und in zwei Jahren ist zum 1. Januar 2020 eine weitere Erhöhung für den Einzel-, Zweit- und Zwingerhun­d vorgesehen.

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FRANKE, JOSEF

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