Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Spielabbruch: Rote Karte bleibt bestehen
Fußball: Spieler kommen nicht ungeschoren davon – Auch wenn eine Partie wiederholt wird
BIBERACH (tr) - Die derzeit labile Wetterlage wirbelt den Spielplan im Fußballbezirk Riß weiter kräftig durcheinander. Strafen bleiben trotz Abbruch bestehen.
Nachdem es vergangenen Donnerstag deswegen bereits drei Spielabbrüche in der Bezirksliga Riß und der Kreisliga A II gegeben hatte, folgten in diesen beiden Ligen am vergangenen Sonntag weitere vier Partien, die nicht zu Ende gespielt werden konnten.
Diese abgebrochenen Begegnungen müssen nun wie berichtet alle neu angesetzt und über die volle Spielzeit ausgetragen werden. Doch was passiert mit persönlichen Strafen, konkret Platzverweisen, die in diesen abgebrochenen Begegnungen ausgesprochen wurden? Exemplarisch sei an dieser Stelle Fabian Englert vom SV Burgrieden aus der Kreisliga A II genannt, der am Sonntag in der Partie gegen den SC Schönebürg die Rote Karte sah. Später wurde das Spiel abgebrochen. Die Antwort des Württembergischen Fußballverbands auf SZ-Nachfrage: Die Rote Karte behält trotz Spielabbruchs ihre Gültigkeit, wie in allen anderen Fällen wird ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet, erläutert Heiner Baumeister vom WFV. Gleiches gelte für Gelb-Rote Karten. Spieler, die bei abgebrochenen Begegnungen des Platzes verwiesen wurden, können sich also keine Hoffnungen machen, ungeschoren davonzukommen.