Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Loveparade: Hinterbliebene starten Internetpetition
Nachdem der Strafprozess geplatzt ist, wollen Familien der Opfer den Druck auf die Justiz erhöhen
(AFP) - Nach der vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens zur Duisburger Loveparade-Katastrophe haben Hinterbliebene eine Petition im Internet gestartet. Damit solle der Druck auf die Justiz für eine Wiederaufnahme des Verfahrens erhöht werden, teilten die Opferanwälte der Kanzlei „Baum, Reiter & Collegen“am Dienstag in Düsseldorf mit.
Durch die Petition auf der Plattform change.org sollten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf darauf aufmerksam gemacht werden, dass neben den Betroffenen auch die Öffentlichkeit die Aufklärung der Katastrophe mit 21 Toten in einem Strafverfahren für angebracht halte, erklärten die Anwälte.
Das Duisburger Landgericht hatte in der vergangenen Woche die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte zurückgewiesen und die Hauptverfahren nicht eröffnet. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Opferanwälte sofortige Beschwerde ein, über die nun als letzte Instanz das OLG Düsseldorf entscheiden muss.
DÜSSELDORF
In der Internetpetition schreibt die Mutter eines bei dem Loveparade-Unglück getöteten jungen Manns an die Düsseldorfer Richter: „Im Namen meines verunglückten Sohnes Christian und der anderen 20 Verstorbenen sowie der 652 Verletzten bitte ich Sie, das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen der Katastrophe zu eröffnen.“Ohne einen Strafprozess werde es keine lückenlose Aufklärung der Umstände geben, heißt es weiter. „Nicht nur wir Betroffenen erwarten von der Justiz, dass Verantwortungslosigkeit zur Rechenschaft gezogen wird.“
Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor gut zwei Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters. Das Duisburger Landgericht wies diese Anklage jedoch am Dienstag vergangener Woche als unzureichend zurück.