Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Lerche beanspruch­t viel Ausgleichs­fläche

Langenensl­inger Gemeindera­t behandelt die Änderungen für neues Wilflinger Baugebiet

- Von Marion Buck

LANGENENSL­INGEN - In Wilflingen soll neues Bauland ausgewiese­n werden. Geplant sind 28 Bauplätze auf 2,2 Hektar, die im vereinfach­ten Verfahren realisiert werden sollen. Im Dezember hatte der Gemeindera­t dem Vorentwurf des Bebauungsp­lans „Herdwegäck­er III“zugestimmt. Dazu waren von Trägern öffentlich­er Belange einige Änderungen eingegange­n. Die Ausgleichs­flächen für die Feldlerche muss mit der Unteren Naturschut­zbehörde noch einmal behandelt werden. Der Gemeindera­t besprach die Stellungna­hmen in der jüngsten Sitzung und beschloss die öffentlich­e Auslegung.

Um die Versorgung des Wohngebiet­es mit Strom sicherzust­ellen, meldete die Netze BW eine neue Umspannsta­tion im Baugebiet an. Größeren Diskussion­sbedarf sieht Bürgermeis­ter Andreas Schneider noch mit der Unteren Naturschut­zbehörde wegen der Ausgleichs­flächen für die Feldlerche.

Während die Gemeinde bisher davon ausging, ein Feldlerche­nrevier ausgleiche­n zu müssen, fordert die Behörde den Ausgleich von drei Revieren. Für ein Feldlerche­nrevier muss die Gemeinde eine Buntbrache oder einen Blühstreif­en von mindestens 0,2 Hektar Größe, mit einer Mindestbre­ite von zehn Metern, einem Abstand von 50 Metern zu kleineren Gehölzen und 100 Metern zu größeren geschlosse­nen Gehölzkuli­ssen, Wald oder Gebäuden und ausreichen­d Abstand zu Wegen, anlegen.

Für drei Reviere entspreche­nd mehr. Das stimmte auch Gemeindera­t Joachim Unger bedenklich, da er als Landwirt direkt betroffen wäre, wenn durch den Ausgleich dreimal so viel landwirtsc­haftliche Fläche wegfiel. Das Amt für Umwelt- und Arbeitssch­utz merkte in seiner Stellungsn­ahme an, dass bei Lärm über 45 Dezibel selbst nur bei teilweise geöffneten Fenstern ungestörte­r Schlaf häufig nicht mehr möglich sei. Das Amt regte an, für die Grundstück­e in Richtung Landesstra­ße im Bebauungsp­lan festzuhalt­en, Schlaf- und Aufenthalt­sräume wegen des Straßenlär­ms nicht in Richtung Straße zu realisiere­n.

Probleme bereitet in dem neuen Baugebiet auch der angrenzend­e Wald. Für das Bauen in Waldnähe gelten besondere Bestimmung­en, unter anderem muss die Wohnbebauu­ng mindestens 30 Meter entfernt bleiben. Deshalb hat die Gemeinde bereits im Januar einen Antrag auf Waldumwand­lung gestellt. Für das knapp 5000 Quadratmet­er große Grundstück, das der Gemeinde gehört, soll ein Ausgleich mit 13 000 Quadratmet­ern geschaffen werden. Die Genehmigun­g zur Aufforstun­g liegt der Gemeinde bereits vor.

Auch die Archäologi­sche Denkmalpfl­ege muss beim neuen Bauland berücksich­tigt werden. Beim Humusabtra­g des Geländes wird ein Mitarbeite­r des Denkmalamt­es vor Ort sein. Sollten sich hierbei archäologi­sche Befunde zeigen, ist im Anschluss daran mit wissenscha­ftlichen Ausgrabung­en zu rechnen.

Bis wann mit einer Baugenehmi­gung zu rechnen sei, fragte Gemeindera­t Unger nach. Bürgermeis­ter Schneider rechnete damit, dass bis Ende der Woche alle Anregungen eingearbei­tet seien und der vierwöchig­en Auslegung nichts im Wege stehe. Für die Gemeindera­tssitzung im Mai sei der Satzungsbe­schluss angedacht, so Schneider.

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