Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Lerche beansprucht viel Ausgleichsfläche
Langenenslinger Gemeinderat behandelt die Änderungen für neues Wilflinger Baugebiet
LANGENENSLINGEN - In Wilflingen soll neues Bauland ausgewiesen werden. Geplant sind 28 Bauplätze auf 2,2 Hektar, die im vereinfachten Verfahren realisiert werden sollen. Im Dezember hatte der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Herdwegäcker III“zugestimmt. Dazu waren von Trägern öffentlicher Belange einige Änderungen eingegangen. Die Ausgleichsflächen für die Feldlerche muss mit der Unteren Naturschutzbehörde noch einmal behandelt werden. Der Gemeinderat besprach die Stellungnahmen in der jüngsten Sitzung und beschloss die öffentliche Auslegung.
Um die Versorgung des Wohngebietes mit Strom sicherzustellen, meldete die Netze BW eine neue Umspannstation im Baugebiet an. Größeren Diskussionsbedarf sieht Bürgermeister Andreas Schneider noch mit der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Ausgleichsflächen für die Feldlerche.
Während die Gemeinde bisher davon ausging, ein Feldlerchenrevier ausgleichen zu müssen, fordert die Behörde den Ausgleich von drei Revieren. Für ein Feldlerchenrevier muss die Gemeinde eine Buntbrache oder einen Blühstreifen von mindestens 0,2 Hektar Größe, mit einer Mindestbreite von zehn Metern, einem Abstand von 50 Metern zu kleineren Gehölzen und 100 Metern zu größeren geschlossenen Gehölzkulissen, Wald oder Gebäuden und ausreichend Abstand zu Wegen, anlegen.
Für drei Reviere entsprechend mehr. Das stimmte auch Gemeinderat Joachim Unger bedenklich, da er als Landwirt direkt betroffen wäre, wenn durch den Ausgleich dreimal so viel landwirtschaftliche Fläche wegfiel. Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz merkte in seiner Stellungsnahme an, dass bei Lärm über 45 Dezibel selbst nur bei teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich sei. Das Amt regte an, für die Grundstücke in Richtung Landesstraße im Bebauungsplan festzuhalten, Schlaf- und Aufenthaltsräume wegen des Straßenlärms nicht in Richtung Straße zu realisieren.
Probleme bereitet in dem neuen Baugebiet auch der angrenzende Wald. Für das Bauen in Waldnähe gelten besondere Bestimmungen, unter anderem muss die Wohnbebauung mindestens 30 Meter entfernt bleiben. Deshalb hat die Gemeinde bereits im Januar einen Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Für das knapp 5000 Quadratmeter große Grundstück, das der Gemeinde gehört, soll ein Ausgleich mit 13 000 Quadratmetern geschaffen werden. Die Genehmigung zur Aufforstung liegt der Gemeinde bereits vor.
Auch die Archäologische Denkmalpflege muss beim neuen Bauland berücksichtigt werden. Beim Humusabtrag des Geländes wird ein Mitarbeiter des Denkmalamtes vor Ort sein. Sollten sich hierbei archäologische Befunde zeigen, ist im Anschluss daran mit wissenschaftlichen Ausgrabungen zu rechnen.
Bis wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen sei, fragte Gemeinderat Unger nach. Bürgermeister Schneider rechnete damit, dass bis Ende der Woche alle Anregungen eingearbeitet seien und der vierwöchigen Auslegung nichts im Wege stehe. Für die Gemeinderatssitzung im Mai sei der Satzungsbeschluss angedacht, so Schneider.