Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Unitymedia liegt im Clinch mit Hausbesitzer
Weiterhin kein Zugang zu defektem Verstärker und somit kein Signal – Beide Parteien sehen sich im Recht
SIGMARINGEN - Weiterhin haben mehr als 100 Unitymedia-Kunden in der Buchhaldenstraße in Sigmaringen und Umgebung kein Fernsehen: Kern des Problem ist, wie berichtet, ein defekter Signal-Verstärker, der in einem privaten Wohngebäude in der Buchhaldenstraße eingebaut ist. Der Eigentümer, der namentlich nicht genannt werden möchte, gewährt Unitymedia bislang keinen Zugang zu seinem Haus. Das Unternehmen wiederum sieht sich von dem Mann unter Druck gesetzt. Seit mehreren Wochen leiden Unitymedia-Kunden unter einem stark beeinträchtigten Fernseh-Signal.
„Wir haben das Haus letztes Jahr gekauft und Unitymedia vergangenen Sommer gebeten, den auf dem Dachboden befindlichen Verstärker auszubauen“, sagt der Besitzer, der nach eigenen Angaben keinen Vertrag mit Unitymedia unterschrieben hat, der den Betrieb des Verstärkers rechtfertige. „Der frisst sogar unseren Strom“, so der Mann, der selbst kein Unitymediakunde ist. Nach einigem Hin- und Her habe Unitymedia damals verlauten lassen, dass der Verstärker zwar ausgebaut werden könne, allerdings auf Kosten des Hausbesitzers. Dieser wiederum sah das nicht ein.
Seitdem nach einem Blitzeinschlag in die Gemeinschaftsantenne auf dem Josefsberg Mitte Juni zahlreiche Haushalte ohne TV-Signal sind, wurde das Thema wieder aktuell. Der Eigentümer würde Unitymedia ins Haus lassen, unter der Prämisse, dass das Gerät auf seinem Dachboden auf Kosten der Firma ausgebaut werde. Eine reine Reparatur komme für ihn nicht in Frage. Ihm täte es sehr leid für all die betroffenen Kunden, die derzeit kein TV-Signal empfangen könnten. Von dem Dilemma habe er aus der Zeitung erfahren. „Ich will die Betroffenen keineswegs ärgern“, beteuert der Mann. Aus Sicht von Unitymedia hat das Unternehmen die Rechtslage auf seiner Seite: „Im Telekommunikationsgesetz steht, dass der Betrieb eines solchen Geräts in Privathäusern gestattet werden muss, auch gegen den Willen des Eigentümers“, sagt der Anwalt des Unternehmens, Dominik Boeker. Normalerweise werde der verbrauchte Strom von Unitymedia rückerstattet. „Wir wussten aber nicht, dass sich die Besitzverhältnisse in den letzten Jahren verändert haben“, so Boeker. Entsprechend habe das Unternehmen dem neuen Eigentümer kein Geld erstatten können.
Ausbau wäre teuer
„Für uns besteht kein Anlass, das Gerät dort zu entfernen“, heißt es von Unternehmensseite. „Ein Umbau erfordert eine umfassende Analyse der dortigen Netzinfrastruktur, da beispielsweise ein neuer Standort für den Verstärkerpunkt gefunden werden muss und entsprechende Baugenehmigungen eingeholt werden müssen. Uns muss also zunächst ein Untersuchungsergebnis vorliegen, erst dann könnten wir einem Abbau zustimmen“, erklärt Unternehmenssprecher Helge Buchheister. Die anfallenden Abbaukosten in bis zu fünfstelliger Höhe will also bislang keiner der beiden Parteien übernehmen.„Wir lassen uns nicht zu einem Rückbau von einem wichtigen Knotenpunkt zwingen“, sagen Anwalt und Sprecher. Das Gerät befinde sich seit mindestens zwölf Jahren in dem Gebäude und sei von der früheren Elektrozentrale Sigmaringen installiert worden.
Reparatur wäre einfach
Für die betroffenen Kunden bitter: „Wenn wir das Gerät reparieren dürften, würde das TV-Signal noch am selben Tag wieder stark genug“, so der Anwalt. Was den Eigentümer des Hauses in der Buchhaldenstraße ärgert: Am Freitag, 22. Juni, hätte Unitymedia erstmals mit ihm Kontakt wegen des gestörten Fernsehsignals einiger Anwohner aufgenommen. „Es hieß, der Techniker sei gleich da und wir sollten aufmachen – ohne vorherige Terminabsprache“, erzählt der Hauseigentümer, der zu dem Zeitpunkt nicht im Haus war. „Ich will dabei sein, wenn der Monteur mein Haus betritt“, so der Mann. Nach einem weiteren unangekündigten und geplatzten Termin hätte Unitymedia angedroht, sich mit der Polizei gewaltsam Zutritt zum Haus zu verschaffen. Der Hauseigentümer, der sich daraufhin selbst mit der Polizei in Verbindung gesetzt habe, sagt, dass ein gewaltsamer Zutritt zum Haus nur mit einem Richterbeschluss zu erwirken sei. Der Anwalt Unitymedias bestätigt auf Nachfrage, dass sich die Firma keinen Zugang zum Gebäude verschaffen dürfe. Unitymedia kann nicht nachvollziehen, ob es tatsächlich zu „unschönen Überfallsituationen“im Hinblick auf die Terminabsprache gekommen sei, schließt dies aber auch nicht aus.
Nach einem Briefwechsel zwischen dem Anwalt und dem Hauseigentümer herrscht derzeit laut Eigentümer Funkstille zwischen den Parteien. Unitymedia teilt mit, unter Hochdruck, eine Lösung finden und mit dem Eigentümer im Gespräch bleiben zu wollen. Als Provisorium ist laut Unitymedia eine „mobile Satelliten-Einspeiseeinheit“für die betroffenen Haushalte im Gespräch, unklar ist aber, wann und ob diese überhaupt zum Einsatz kommt. Außerdem prüfe Unitymedia, ob Umbaumaßnahmen möglich wären, ohne ins Haus gelangen zu müssen. Das gehe aber nicht „von heute auf morgen“, sagen Sprecher und Anwalt.