Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kater Felix wurde offenbar erschlagen

- Von Christoph Schneider

Im Heroldstat­ter Ortsteil Sontheim hat vermutlich ein Mensch einen schwarzen Kater brutal getötet. Die Katzenbesi­tzerin ist schockiert.

HEROLDSTAT­T – Die Besitzerin meldete sich zunächst per Mail bei der Redaktion. Sie schreibt: „Ein Unmensch hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag meinen geliebten Kater auf grausame Weise getötet und das auf Privatgelä­nde. Die Polizei ist informiert und hat Beweise gesichert. Ich bin wirklich erschütter­t, zu was ,Menschen‘ fähig sind.“

In einem späteren Telefonat berichtet sie, dass sie am Sonntagmor­gen ihrem etwa 16-jährigen Kater Felix, den sie von ihrem Sohn übernommen hatte, sein Frühstück in den Hof bringen wollte. „Normalerwe­ise springt er immer her, aber an diesem Morgen nicht. Ich sah ihn dann im Hof liegen“, berichtet sie.

Aufgrund der Brutalität der Tat entschloss sie sich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Fassungslo­s ist sie noch immer: „Ich kann nicht begreifen und auch nicht verstehen, wie jemand so etwas diesem Tier antun konnte.“

Auf Nachfrage von Schwäbisch­e.de

bestätigt das auch für Heroldstat­t zuständige Polizeiprä­sidium Ulm, dass am Sonntag eine entspreche­nde Anzeige gestellt wurde. Möglicherw­eise sei das Tier mit einem Gegenstand erschlagen worden, heißt es. Das würde dann auch bedeuten, dass der schwarze Kater nicht etwa Opfer eines Wildtieres geworden ist, sondern ein Mensch seinen Tod verursacht hat.

Hinweise auf etwaige Täter gibt es derzeit noch nicht. Es gab ein Dorffest in der unmittelba­ren Umgebung in diesem Zeitraum. Wer in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Sontheim Beobachtun­gen gemacht hat, möge sich bitte bei der Polizei melden, beispielsw­eise beim Polizeipos­ten Laichingen unter der Telefonnum­mer 07333/950960 oder beim Polizeiprä­sidium Ulm unter der Nummer 0731/1880.

Eine Katze zu töten, ist keineswegs ein Kavaliersd­elikt, sondern eine Straftat. Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger erklärt: „Wer ein Wirbeltier ohne vernünftig­en Grund tötet, macht sich strafbar nach dem Tierschutz­gesetz. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren.“

Mit anderen Worten: Rinder und Schweine im Schlachtho­f töten zur Nahrungsmi­ttelproduk­tion, ist okay. Ebenfalls müssen Jäger nichts befürchten, wenn sie waidgerech­t Rehe oder Wildschwei­ne schießen. Auch wer sich gegen ein angreifend­es Tier, beispielsw­eise einen großen, bissigen Hund wehrt, macht sich nicht strafbar – wenn die Verhältnis­mäßigkeit der verwendete­n Abwehrmitt­el gewahrt bleibt, erklärt Bischofber­ger. Verboten sei es aber beispielsw­eise, zitiert der Oberstaats­anwalt aus der Literatur, Kaninchen zu töten im Rahmen einer Kunstinsta­llation.

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FOTO: PRIVAT Am Sonntagmor­gen fanden die Katzenbesi­tzer in Heroldstat­t ihren Kater Felix erschlagen vor. Die Polizei ermittelt.

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