Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kater Felix wurde offenbar erschlagen
Im Heroldstatter Ortsteil Sontheim hat vermutlich ein Mensch einen schwarzen Kater brutal getötet. Die Katzenbesitzerin ist schockiert.
HEROLDSTATT – Die Besitzerin meldete sich zunächst per Mail bei der Redaktion. Sie schreibt: „Ein Unmensch hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag meinen geliebten Kater auf grausame Weise getötet und das auf Privatgelände. Die Polizei ist informiert und hat Beweise gesichert. Ich bin wirklich erschüttert, zu was ,Menschen‘ fähig sind.“
In einem späteren Telefonat berichtet sie, dass sie am Sonntagmorgen ihrem etwa 16-jährigen Kater Felix, den sie von ihrem Sohn übernommen hatte, sein Frühstück in den Hof bringen wollte. „Normalerweise springt er immer her, aber an diesem Morgen nicht. Ich sah ihn dann im Hof liegen“, berichtet sie.
Aufgrund der Brutalität der Tat entschloss sie sich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Fassungslos ist sie noch immer: „Ich kann nicht begreifen und auch nicht verstehen, wie jemand so etwas diesem Tier antun konnte.“
Auf Nachfrage von Schwäbische.de
bestätigt das auch für Heroldstatt zuständige Polizeipräsidium Ulm, dass am Sonntag eine entsprechende Anzeige gestellt wurde. Möglicherweise sei das Tier mit einem Gegenstand erschlagen worden, heißt es. Das würde dann auch bedeuten, dass der schwarze Kater nicht etwa Opfer eines Wildtieres geworden ist, sondern ein Mensch seinen Tod verursacht hat.
Hinweise auf etwaige Täter gibt es derzeit noch nicht. Es gab ein Dorffest in der unmittelbaren Umgebung in diesem Zeitraum. Wer in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Sontheim Beobachtungen gemacht hat, möge sich bitte bei der Polizei melden, beispielsweise beim Polizeiposten Laichingen unter der Telefonnummer 07333/950960 oder beim Polizeipräsidium Ulm unter der Nummer 0731/1880.
Eine Katze zu töten, ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger erklärt: „Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar nach dem Tierschutzgesetz. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.“
Mit anderen Worten: Rinder und Schweine im Schlachthof töten zur Nahrungsmittelproduktion, ist okay. Ebenfalls müssen Jäger nichts befürchten, wenn sie waidgerecht Rehe oder Wildschweine schießen. Auch wer sich gegen ein angreifendes Tier, beispielsweise einen großen, bissigen Hund wehrt, macht sich nicht strafbar – wenn die Verhältnismäßigkeit der verwendeten Abwehrmittel gewahrt bleibt, erklärt Bischofberger. Verboten sei es aber beispielsweise, zitiert der Oberstaatsanwalt aus der Literatur, Kaninchen zu töten im Rahmen einer Kunstinstallation.