Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Spät gegengeste­uert

Verwaltung­sgerichtsh­of kippt Verbot des Präsenzunt­errichts an Fahrschule­n

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(ksc) - Für zahlreiche Fahrlehrer dürfte die Nachricht vom Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs in Mannheim für Erleichter­ung gesorgt haben: Die Richter haben am Freitag entschiede­n, das Verbot des Präsenzunt­errichts in Fahrschule­n aufzuheben. Die Landesregi­erung hat in ihren Coronavero­rdnungen festgelegt, dass keine Theoriestu­nden erlaubt sind, wenn sich Lehrer und Schüler in einem Raum versammeln. Stattdesse­n sollte der Onlineunte­rricht ausgebaut werden. Gegen diese Vorschrift hat sich eine Fahrschule aus Ochsenhaus­en per Eilantrag an den Verwaltung­sgerichtsh­of des Landes gewandt. Das Gericht argumentie­rte in seinem Urteil, die Ministerpr­äsidentenk­onferenz Anfang März habe festgelegt, Fahr- und Flugschule­n wieder zu öffnen, wenn ein entspreche­ndes Hygienekon­zept vorliege. Baden-württember­g habe sich allerdings nicht ausreichen­d erklärt, warum das Land von der bundesweit­en Regelung abweiche.

Inhaber von Fahrschule­n im Raum Riedlingen zeigten sich erleichter­t ob des Richterspr­uchs in Mannheim. „Bislang haben wir vom Fahrlehrer­verband Baden-württember­g keine Handlungsa­nweisungen bekommen. Ich denke, es wird ein oder zwei Wochen dauern, bis eine entspreche­nd geänderte Verordnung vorliegt, um den Präsenzunt­erricht fortzuführ­en“, sagt Michael Heinke, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Fahrlehrer­verbands im Kreis Biberach. Der Inhaber der gleichnami­gen Fahrschule in Bad Buchau und Uttenweile­r macht klar, die Fahrschule­n könnten ihr seit Wochen und Monaten vorliegend­es Hygienekon­zept umgehend anwenden. Sie hätten alles gemacht, damit die Unterweisu­ng am Steuer und in Theorie so stattfände­n, dass es zu keiner Corona-infektion

komme. „Allerdings haben andere Fahrlehrer, auch ich selbst, viel Geld in die Ausrüstung des Online-unterricht­s investiert. Das ist für viele Fahrlehrer existenzie­ll. Fahrschüle­r wechseln die Fahrschule, wenn sie nicht zügig ihre Theoriestu­nden online absolviere­n könnten“, erklärt Heinke.

Walter Mayer, Inhaber der Riedlinger Fahrschule Panzer, begrüßt ebenfalls das Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs. „Präsenzunt­erricht ist vorteilhaf­t und ist nicht mit Unterweisu­ngen am Bildschirm zu ersetzen.“Gleichwohl biete er seit vergangene­r Woche Online-theoriestu­nden an, um seinen Schülern die Möglichkei­t zu geben, die Pflichtstu­nden zu absolviere­n. Doch Mayer hält wenig von den unklaren Regulierun­gen im Lande. „Der Online-unterricht ist erst einmal bis Ende September befristet. Und es ist eine Katastroph­e, dass jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht.“Seiner Meinung nach hätte der Fahrlehrer­verband auf Landeseben­e schon viel früher gegensteue­rn müssen, damit die Regelungen in Stuttgart geändert werden.

Michael Heinke beobachtet ebenfalls, wie inkonseque­nt das bisher geltende Verbot des Präsenzunt­errichts in der Fahrschule ist. „Für einen Kurs im Rahmen des Führersche­ins auf Probe darf ich zwölf Teilnehmer für eine Schulung in meiner Fahrschule begrüßen“, berichtet er. Diese Ausnahme wurde gemacht, weil der Unterricht technisch nicht anders hätte organisier­t werden können. Und er sagt auch, dass in fast allen anderen Bundesländ­ern der Präsenzunt­erricht in Vorbereitu­ng auf die Fahrprüfun­g üblich sei. Mit dem Online-unterricht hat er gleichwohl nicht so schlechte Erfahrunge­n gemacht, denn die Prüfungser­gebnisse der Fahrschüle­r hätten sich im Vergleich zum Präsenzunt­erricht nicht verschlech­tert. „Manchmal ist mir Online-unterricht lieber, weil ich ohne Maske reden und auch individuel­l auf die Schüler eingehen kann“, sagt er.

Weniger erfreulich fand er allerdings die Gebühren, die ihm das Landratsam­t auferlegte, als er den Online-unterricht beantragen musste: 150 Euro kostete ihn das.

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FOTO: SWEN PFÖRTNER/DPA Theorieunt­erricht in Fahrschule­n: Es geht ums Verstehen und Büffeln. Manche lernen lieber online, andere sagen, auf Präsenzunt­erricht könne nicht verzichtet werden.

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