Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Spät gegengesteuert
Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot des Präsenzunterrichts an Fahrschulen
(ksc) - Für zahlreiche Fahrlehrer dürfte die Nachricht vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim für Erleichterung gesorgt haben: Die Richter haben am Freitag entschieden, das Verbot des Präsenzunterrichts in Fahrschulen aufzuheben. Die Landesregierung hat in ihren Coronaverordnungen festgelegt, dass keine Theoriestunden erlaubt sind, wenn sich Lehrer und Schüler in einem Raum versammeln. Stattdessen sollte der Onlineunterricht ausgebaut werden. Gegen diese Vorschrift hat sich eine Fahrschule aus Ochsenhausen per Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof des Landes gewandt. Das Gericht argumentierte in seinem Urteil, die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März habe festgelegt, Fahr- und Flugschulen wieder zu öffnen, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliege. Baden-württemberg habe sich allerdings nicht ausreichend erklärt, warum das Land von der bundesweiten Regelung abweiche.
Inhaber von Fahrschulen im Raum Riedlingen zeigten sich erleichtert ob des Richterspruchs in Mannheim. „Bislang haben wir vom Fahrlehrerverband Baden-württemberg keine Handlungsanweisungen bekommen. Ich denke, es wird ein oder zwei Wochen dauern, bis eine entsprechend geänderte Verordnung vorliegt, um den Präsenzunterricht fortzuführen“, sagt Michael Heinke, stellvertretender Vorsitzender des Fahrlehrerverbands im Kreis Biberach. Der Inhaber der gleichnamigen Fahrschule in Bad Buchau und Uttenweiler macht klar, die Fahrschulen könnten ihr seit Wochen und Monaten vorliegendes Hygienekonzept umgehend anwenden. Sie hätten alles gemacht, damit die Unterweisung am Steuer und in Theorie so stattfänden, dass es zu keiner Corona-infektion
komme. „Allerdings haben andere Fahrlehrer, auch ich selbst, viel Geld in die Ausrüstung des Online-unterrichts investiert. Das ist für viele Fahrlehrer existenziell. Fahrschüler wechseln die Fahrschule, wenn sie nicht zügig ihre Theoriestunden online absolvieren könnten“, erklärt Heinke.
Walter Mayer, Inhaber der Riedlinger Fahrschule Panzer, begrüßt ebenfalls das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. „Präsenzunterricht ist vorteilhaft und ist nicht mit Unterweisungen am Bildschirm zu ersetzen.“Gleichwohl biete er seit vergangener Woche Online-theoriestunden an, um seinen Schülern die Möglichkeit zu geben, die Pflichtstunden zu absolvieren. Doch Mayer hält wenig von den unklaren Regulierungen im Lande. „Der Online-unterricht ist erst einmal bis Ende September befristet. Und es ist eine Katastrophe, dass jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht.“Seiner Meinung nach hätte der Fahrlehrerverband auf Landesebene schon viel früher gegensteuern müssen, damit die Regelungen in Stuttgart geändert werden.
Michael Heinke beobachtet ebenfalls, wie inkonsequent das bisher geltende Verbot des Präsenzunterrichts in der Fahrschule ist. „Für einen Kurs im Rahmen des Führerscheins auf Probe darf ich zwölf Teilnehmer für eine Schulung in meiner Fahrschule begrüßen“, berichtet er. Diese Ausnahme wurde gemacht, weil der Unterricht technisch nicht anders hätte organisiert werden können. Und er sagt auch, dass in fast allen anderen Bundesländern der Präsenzunterricht in Vorbereitung auf die Fahrprüfung üblich sei. Mit dem Online-unterricht hat er gleichwohl nicht so schlechte Erfahrungen gemacht, denn die Prüfungsergebnisse der Fahrschüler hätten sich im Vergleich zum Präsenzunterricht nicht verschlechtert. „Manchmal ist mir Online-unterricht lieber, weil ich ohne Maske reden und auch individuell auf die Schüler eingehen kann“, sagt er.
Weniger erfreulich fand er allerdings die Gebühren, die ihm das Landratsamt auferlegte, als er den Online-unterricht beantragen musste: 150 Euro kostete ihn das.