Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Jugendliche kommen in Biberach zu leicht an Alkohol
Neun von zwölf getesteten Geschäften geben Spirituosen an Minderjährige heraus
BIBERACH (sz) - Jugendliche kommen in Biberach zu leicht an hochprozentigen Alkohol. Das ist das Ergebnis von Testkäufen. Dazu schickte das Ordnungsamt eine 17-jährige Testperson in zwölf Supermärkte beziehungsweise Tankstellen. In neun Fällen bekam die Person branntweinhaltigen Alkohol, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilte.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen weder Spirituosen noch Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit den Alkoholtestkäufen wurde geprüft, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dabei waren neben Supermärkten auch Tankstellen sowie Tabakverkaufsstellen Ziel der Testkäufer. „Wir wollen damit erreichen, dass die Biberacher Verkaufsstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen einhalten und sich über mögliche Konsequenzen bewusst werden“, erläutert die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin Katrin Högerle. Die Testkäufe in Supermärkten und Tankstellen zeigten, dass die gesetzlichen Regelungen nur teilweise vom jeweiligen Verkaufspersonal beachtet werden. Zwölf Mal versuchte die 17-jährige Testperson branntweinhaltigen Alkohol beziehungsweise Tabak zu kaufen. Drei Mal wurde vom Verkaufspersonal die Abgabe des Alkohols verweigert. Bei den anderen neun Versuchen wurde der Testperson Alkohol verkauft, ohne dass nach dem Alter gefragt und der Personalausweis verlangt wurde. In manchen Fällen wurde der Personalausweis zwar verlangt, der Alkohol jedoch dennoch herausgegeben.
Die jugendliche Testperson wurde vom Ordnungsamt vor Beginn der Käufe entsprechend geschult und auf die Testkäufe vorbereitet. Bei allen durchgeführten Testkäufen wurde sie vom Ordnungsamt begleitet und beaufsichtigt.
Nach dem jeweils erfolgten Kauf gab sich die Testgruppe zu erkennen – das Verkaufspersonal wurde von der Begleitperson auf den Test angesprochen. Je nach Ergebnis gab es Lob, sehr häufig aber Kritik, so die Verwaltung. Verkaufsstellen, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten haben, müssen nun mit einer Geldbuße rechnen.