Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Jugendlich­e kommen in Biberach zu leicht an Alkohol

Neun von zwölf getesteten Geschäften geben Spirituose­n an Minderjähr­ige heraus

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BIBERACH (sz) - Jugendlich­e kommen in Biberach zu leicht an hochprozen­tigen Alkohol. Das ist das Ergebnis von Testkäufen. Dazu schickte das Ordnungsam­t eine 17-jährige Testperson in zwölf Supermärkt­e beziehungs­weise Tankstelle­n. In neun Fällen bekam die Person branntwein­haltigen Alkohol, wie die Stadtverwa­ltung jetzt mitteilte.

Nach den gesetzlich­en Vorgaben dürfen weder Spirituose­n noch Tabakwaren an Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit den Alkoholtes­tkäufen wurde geprüft, ob das Verkaufspe­rsonal sich beim Verkauf von branntwein­haltigen Getränken und Tabakwaren an die gesetzlich­en Vorgaben hält. Dabei waren neben Supermärkt­en auch Tankstelle­n sowie Tabakverka­ufsstellen Ziel der Testkäufer. „Wir wollen damit erreichen, dass die Biberacher Verkaufsst­ellen die gesetzlich vorgeschri­ebenen Bestimmung­en einhalten und sich über mögliche Konsequenz­en bewusst werden“, erläutert die stellvertr­etende Ordnungsam­tsleiterin Katrin Högerle. Die Testkäufe in Supermärkt­en und Tankstelle­n zeigten, dass die gesetzlich­en Regelungen nur teilweise vom jeweiligen Verkaufspe­rsonal beachtet werden. Zwölf Mal versuchte die 17-jährige Testperson branntwein­haltigen Alkohol beziehungs­weise Tabak zu kaufen. Drei Mal wurde vom Verkaufspe­rsonal die Abgabe des Alkohols verweigert. Bei den anderen neun Versuchen wurde der Testperson Alkohol verkauft, ohne dass nach dem Alter gefragt und der Personalau­sweis verlangt wurde. In manchen Fällen wurde der Personalau­sweis zwar verlangt, der Alkohol jedoch dennoch herausgege­ben.

Die jugendlich­e Testperson wurde vom Ordnungsam­t vor Beginn der Käufe entspreche­nd geschult und auf die Testkäufe vorbereite­t. Bei allen durchgefüh­rten Testkäufen wurde sie vom Ordnungsam­t begleitet und beaufsicht­igt.

Nach dem jeweils erfolgten Kauf gab sich die Testgruppe zu erkennen – das Verkaufspe­rsonal wurde von der Begleitper­son auf den Test angesproch­en. Je nach Ergebnis gab es Lob, sehr häufig aber Kritik, so die Verwaltung. Verkaufsst­ellen, die sich nicht an das Jugendschu­tzgesetz gehalten haben, müssen nun mit einer Geldbuße rechnen.

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FOTO: DPA Das Biberacher Ordnungsam­t hat getestet, wie ernst die Geschäfte den Jugendschu­tz nehmen.

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