Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bessere Beratung statt Transparenz
Von 2018 an müssen Kinder ihre Grundschulempfehlung der weiterführenden Schule vorlegen. Was sich dadurch ändert? Im Grunde nichts. Der Elternwille ist auch künftig allein entscheidend.
Die nun beschlossene Änderung des Schulgesetzes ist mehr Symbol als Neuerung. Ein Symbol dafür, dass sich die Koalitionspartner Grüne und CDU vor allem im Bildungsbereich nur zähneknirschend auf Kompromisse einigen. Für die Grünen ist es eine Niederlage, dass die Empfehlung nun wieder offengelegt werden muss. Die CDU hingegen wäre gerne zum Weg vor 2012 zurückgekehrt, als das Urteil der Grundschullehrer noch verpflichtend war. Keiner der beiden Wege kann verhindern, dass Kinder an einer für sie falschen Schulart landen. Der Unterschied liegt in der Frage, wer dafür die Verantwortung trägt – die Grundschullehrer, die eine falsche Empfehlung abgegeben haben, oder eben die Eltern.
Der Blick auf die Übergangszahlen von Grundschule zu weiterführender Schule der vergangenen Jahre zeigt: Die absolute Mehrheit der Eltern geht sehr gewissenhaft mit ihrer Entscheidung um. Der befürchtete Ansturm auf die Gymnasien trat nicht ein. Seit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung hatten jährlich um die zehn Prozent der Fünftklässler in Gymnasien eine Realschulempfehlung. Der Anteil an Kindern mit Werkrealschulempfehlung war stets verschwindend gering. Umgekehrt hatten jährlich um die 20 Prozent an Fünftklässlern in Realschulen eine Gymnasialempfehlung. Daran wird sich vermutlich nichts ändern, wenn die Empfehlung wieder vorgelegt werden muss.
Auch im Bereich der Bildung sollten die Eltern Verantwortung für ihr Kind übernehmen dürfen – wie in allen anderen Bereichen auch. Statt sie zur Transparenz zu zwingen, wäre es sinnvoller gewesen, sie bei der Schulentscheidung zu begleiten. Beratungslehrkräfte bieten ihre Sicht von außen bereits landesweit an. Diese Unterstützung könnte verbindlich eingeführt werden für Eltern, die ihr Kind an einer anderen Schulart als empfohlen anmelden.