Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
8,7 Millionen Euro für den Landkreis Ravensburg
Diese Städte und Gemeinden profitieren vom Städtebauförderprogramm 2024
(sz) - Der Landkreis Ravensburg prof itiert in diesem Jahr mit insgesamt 8,7 Millionen Euro vom Städtebauförderprogramm. Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen erhalten die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2024 insgesamt fast 235 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Demnach werden 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land gefördert.
Für die Altstadt-Sanierung in Ravensburg bekommt die Stadt 800.000 Euro und für die Grüne Weststadt eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Baienfurt erhält für die Ortsmitte IV 300.000 Euro. In Grünkraut wird der Ortskern II mit 1,4 Millionen Euro gefördert.
Die Kreisstadt Bad Waldsee erhält für die Gestaltung der Außenanlagen am Verwaltungsgebäude und zur Ufer- und Platzgestaltung am Stadtsee der Altstadt III insgesamt 1,9 Millionen Euro.
Die Stadt Wangen erhält zwei Millionen Euro zur Fortsetzung der zukunftsweisenden Bauvorhaben auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen und im
Zuge der Landesgartenschau 2024. Zudem wird die Stadt mit 1,1 Millionen Euro für die Sanierung des Alten Feuerwehrhauses, Platzgestaltungen und private Modernisierungen im Stadtkern IV gefördert. Kißlegg erhält eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro für das städtebauliche Erneuerungsgebiet im Ortskern III.
Die Palette der Maßnahmen sei breit gefächert. Wichtige Schwerpunkte seien unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.
Die Mittel der Städtebauförderung helfen den Kommunen, bestehende Wohnungen zu modernisieren, sie energetisch auf den Stand der Zeit zu bringen und für Barrierefreiheit zu sorgen.
Die Umnutzung von leerstehenden Gewerbeeinheiten zu Wohnraum sei ebenfalls förderfähig. Hierbei soll historisch wertvolle Bausubstanz möglichst erhalten werden. Auch Brachf lächen aller Art können wieder nutzbar gemacht und belebt werden.