Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Das steht im Tierschutzgesetz und das sagt der Landestierschutzverband
Tierschutzgesetz, Tierhaltung § 2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, - muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, - darf Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, - muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Der Landestierschutzverband weist darauf hin, dass Tiere auf der Weide zur Zeit unbedingt genügend Schattenplätze und ausreichend Trinkwasser benötigen. Weidetiere leiden demnach oft noch stärker als Menschen an den Folgen zu intensiver Sonnenund Hitzeeinwirkung. Fehlen natürliche Schattenspender wie dichte Laubbäume, oder bieten diese nicht genügend Schatten für alle Tiere der Gruppe gleichzeitig, müssten zusätzliche Schattenplätze geschaffen werden. Auch heftige Gewitter mit großen Hagelkörnern könnten eine echte Gefahr für die Tiere werden. Aus Sicherheitsgründen sollte deswegen immer ist ein schützender Unterstand vorhanden sein, so der Verband. „Eine weitaus sinnvollere Maßnahme ist natürlich, die Tiere über die Mittagshitze in den Stall zu holen und nur am frühen Morgen oder späten Abend bzw. über Nacht auf die Weide oder Koppel zu lassen“, rät Martina Klausmann vom Landestierschutzverband. (sz)