Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Richterin erlässt Freispruch
Stalking-Anklage erweist sich als nicht belegbar
SIGMARINGEN (chw) - Amtsrichterin Lorine Haack hat einen Mann freigesprochen, der angeklagt war, seiner ehemaligen Freundin „unbefugt nachgestellt“zu haben (Stalking). Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin konnten allerdings nicht erkennen, dass die belästigte Frau die Annäherungen des Mannes in aller Deutlichkeit zurückgewiesen hatte.
Der 30-jährige Angeklagte soll in der Zeit von Februar bis August vergangenen Jahres der 28-jährigen Frau durch zahlreiche Anrufe, SMS, Whatsapp, Facebookposts und Besuche sowie die Intervention von Freunden immer wieder aufgefordert haben, die von ihr beendete Beziehung fortzuführen, so lange, bis das Opfer schließlich Anzeige bei der Polizei erstattete. Sie hatte nach ihren Angaben zwischenzeitlich aufgrund der Nachstellungen ihre Arbeitsstelle und ihre Wohnung gekündigt ANZEIGEN und sich eine neue Telefonnummer geben lassen. Gegen einen aus diese Beschuldigungen resultierenden Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.
Der Angeklagte gab zu, seine ExFreundin immer wieder kontaktiert zu haben. Allerdings sei man auch immer mal wieder zusammen gewesen und nach dem Besuch der Polizei habe er seine Kontaktaufnahmen eingestellt. Anhand einer Reihe von Fotos mit Datumsmarkierung konnte die Verteidigung nachweisen, dass die Frau tatsächlich in der besagten Zeit immer wieder teils engen Kontakt zum Angeklagten hatte.
Dies gestand die Frau auch ein, betonte aber als Begründung, „ich bin einfach zu weich“. So wurde der Angeklagte ermutigt, zu versuchen, die Beziehung durch weitere Kontakte zu retten.