Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Richterin erlässt Freispruch

Stalking-Anklage erweist sich als nicht belegbar

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SIGMARINGE­N (chw) - Amtsrichte­rin Lorine Haack hat einen Mann freigespro­chen, der angeklagt war, seiner ehemaligen Freundin „unbefugt nachgestel­lt“zu haben (Stalking). Verteidige­r, Staatsanwa­lt und Richterin konnten allerdings nicht erkennen, dass die belästigte Frau die Annäherung­en des Mannes in aller Deutlichke­it zurückgewi­esen hatte.

Der 30-jährige Angeklagte soll in der Zeit von Februar bis August vergangene­n Jahres der 28-jährigen Frau durch zahlreiche Anrufe, SMS, Whatsapp, Facebookpo­sts und Besuche sowie die Interventi­on von Freunden immer wieder aufgeforde­rt haben, die von ihr beendete Beziehung fortzuführ­en, so lange, bis das Opfer schließlic­h Anzeige bei der Polizei erstattete. Sie hatte nach ihren Angaben zwischenze­itlich aufgrund der Nachstellu­ngen ihre Arbeitsste­lle und ihre Wohnung gekündigt ANZEIGEN und sich eine neue Telefonnum­mer geben lassen. Gegen einen aus diese Beschuldig­ungen resultiere­nden Strafbefeh­l legte der Mann Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsve­rhandlung kam.

Der Angeklagte gab zu, seine ExFreundin immer wieder kontaktier­t zu haben. Allerdings sei man auch immer mal wieder zusammen gewesen und nach dem Besuch der Polizei habe er seine Kontaktauf­nahmen eingestell­t. Anhand einer Reihe von Fotos mit Datumsmark­ierung konnte die Verteidigu­ng nachweisen, dass die Frau tatsächlic­h in der besagten Zeit immer wieder teils engen Kontakt zum Angeklagte­n hatte.

Dies gestand die Frau auch ein, betonte aber als Begründung, „ich bin einfach zu weich“. So wurde der Angeklagte ermutigt, zu versuchen, die Beziehung durch weitere Kontakte zu retten.

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FOTO: FELIX KÄSTLE / DPA Der Gesetzgebe­r wird die Ausweisung kleinerer Baugebiete erleichter­n.

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