Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ohne alternativ­es Konzept kein Uferweg

Landratsam­t prüft Vorschlag aus Kressbronn – Noch keine abschließe­nde Bewertung möglich

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - 2016 hatte eine Initiative von Kressbronn­er Bürgern – allen voran Ulrich Helmut Woyte – den Vorschlag gemacht, dass zwischen November und März ein vier Kilometer langer Uferweg von der Mündung Nonnenbach bis in den Ultramarin­Hafen eingericht­et wird.

Jetzt hat sich das Landratsam­t geäußert: „Wir haben der Gemeinde geraten, ein entspreche­ndes alternativ­es Konzept vorzulegen, sofern sie Lösungsans­ätze sieht, wie sowohl der Schutzzwec­k als auch die Verkehrssi­cherheit gewährleis­tet werden können. Erst dann können wir zu einer abschließe­nden und formellen Bewertung des Vorhabens kommen.“

Beim Ortsverban­d des BUND hatte Ulrich Helmut Woyte seinerzeit die Idee vorgestell­t. Der Rundwander­weg könne sich aus seiner Sicht vom Gemeindest­randbad in westlicher Richtung bis hin zum Baggerloch-Hafen Meichle und zurück erstrecken. Dabei teilte Ulrich Woyte die Erschließu­ng des Uferbereic­hs in zwei fußläufige Sektionen auf: Abschnitt West sollte seiner Idee nach vom Baggerloch bis zum Anwesen Schildauer (mit Privathafe­n) verlaufen, während Abschnitt Ost vom Anwesen Schildauer bis zum Gemeinde-Strandbad angedacht war.

Elisabeth Grammel, Leiterin der Tourist-Info, hat sich des Projekts angenommen und mit dem Landratsam­t Bodenseekr­eis Kontakt aufgenomme­n. „Es gibt dort derzeit zwei Hürden“, schildert Grammel die Probleme. Zum einen müsse das Strandbad im Winter wegen Vandalismu­s geschlosse­n bleiben, sodass nur über die Iriswiese eine Zugangsmög­lichkeit zum Ufer bestünde. Deshalb müsste dort im Winterhalb­jahr ein Trampelpfa­d entlang des Nonnenbach­s mit Pfählen abgesteckt werden, damit die Fußgänger geleitet würden. Zum anderen steht im Westen kurz vor dem Ultramarin-Hafen die mächtige Zaunanlage, die bis ins Wasser reicht und somit für Fußgänger unüberwind­bar ist – auch bei Niedrigwas­ser im Winter. Somit müsste geklärt werden, ob ein Trampelpfa­d möglich und der Zaun notwendig sei.

„Die Wegführung vom Nonnenbach bis Ultramarin würde in voller Länge auf naturschut­zrechtlich geschützte­n Flächen verlaufen“, bestätigt der Pressespre­cher des Landratsam­ts, Robert Schwarz, und ergänzt: „Wir haben der Gemeinde mitgeteilt, dass nach unserer ersten Einschätzu­ng ein Weg auf diesen geschützte­n Flächen mit deren Schutzzwec­k nicht vereinbar wäre. Denn auf diesen bisher nicht zugänglich­en Flächen besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.“Ein offizielle­r gemeindlic­her Weg würde Verkehrssi­cherungsma­ßnahmen bedingen, die zu erhebliche­n Auswirkung­en in die geschützte­n Flächen führen würden. Hierbei gehe es vor allem um den ökologisch wertvollen Gehölzbest­and. Nach den für Straßen und Wege geltenden Maßstäben an die Verkehrssi­cherheit könne das Biotop in der heutigen Form mit alten Bäumen, viel Totholz und dergleiche­n nicht erhalten werden, so Schwarz. So bedürfe der Weg zumindest einer naturschut­zrechtlich­en Genehmigun­g.

„Auf Basis der uns derzeit verfügbare­n Informatio­nen können wir keine Genehmigun­gsfähigkei­t erkennen. Denn in der dafür nötigen Abwägung würde aller Voraussich­t nach dem Schutz und Erhalt der vorhandene­n Natur gegenüber dem Nutzen, aber auch den Beeinträch­tigungen durch solch einen Weg das größere Gewicht eingeräumt werden“, fasst der Pressespre­cher zusammen.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Ein Ausschnitt der Idee eines Kressbronn­er Uferwegs zeigt den Reiz, aber auch die natürliche Sensibilit­ät dieses Fauna-Flora-Habitats.
FOTO: ARCHIV Ein Ausschnitt der Idee eines Kressbronn­er Uferwegs zeigt den Reiz, aber auch die natürliche Sensibilit­ät dieses Fauna-Flora-Habitats.

Newspapers in German

Newspapers from Germany