Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ohne alternatives Konzept kein Uferweg
Landratsamt prüft Vorschlag aus Kressbronn – Noch keine abschließende Bewertung möglich
KRESSBRONN - 2016 hatte eine Initiative von Kressbronner Bürgern – allen voran Ulrich Helmut Woyte – den Vorschlag gemacht, dass zwischen November und März ein vier Kilometer langer Uferweg von der Mündung Nonnenbach bis in den UltramarinHafen eingerichtet wird.
Jetzt hat sich das Landratsamt geäußert: „Wir haben der Gemeinde geraten, ein entsprechendes alternatives Konzept vorzulegen, sofern sie Lösungsansätze sieht, wie sowohl der Schutzzweck als auch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden können. Erst dann können wir zu einer abschließenden und formellen Bewertung des Vorhabens kommen.“
Beim Ortsverband des BUND hatte Ulrich Helmut Woyte seinerzeit die Idee vorgestellt. Der Rundwanderweg könne sich aus seiner Sicht vom Gemeindestrandbad in westlicher Richtung bis hin zum Baggerloch-Hafen Meichle und zurück erstrecken. Dabei teilte Ulrich Woyte die Erschließung des Uferbereichs in zwei fußläufige Sektionen auf: Abschnitt West sollte seiner Idee nach vom Baggerloch bis zum Anwesen Schildauer (mit Privathafen) verlaufen, während Abschnitt Ost vom Anwesen Schildauer bis zum Gemeinde-Strandbad angedacht war.
Elisabeth Grammel, Leiterin der Tourist-Info, hat sich des Projekts angenommen und mit dem Landratsamt Bodenseekreis Kontakt aufgenommen. „Es gibt dort derzeit zwei Hürden“, schildert Grammel die Probleme. Zum einen müsse das Strandbad im Winter wegen Vandalismus geschlossen bleiben, sodass nur über die Iriswiese eine Zugangsmöglichkeit zum Ufer bestünde. Deshalb müsste dort im Winterhalbjahr ein Trampelpfad entlang des Nonnenbachs mit Pfählen abgesteckt werden, damit die Fußgänger geleitet würden. Zum anderen steht im Westen kurz vor dem Ultramarin-Hafen die mächtige Zaunanlage, die bis ins Wasser reicht und somit für Fußgänger unüberwindbar ist – auch bei Niedrigwasser im Winter. Somit müsste geklärt werden, ob ein Trampelpfad möglich und der Zaun notwendig sei.
„Die Wegführung vom Nonnenbach bis Ultramarin würde in voller Länge auf naturschutzrechtlich geschützten Flächen verlaufen“, bestätigt der Pressesprecher des Landratsamts, Robert Schwarz, und ergänzt: „Wir haben der Gemeinde mitgeteilt, dass nach unserer ersten Einschätzung ein Weg auf diesen geschützten Flächen mit deren Schutzzweck nicht vereinbar wäre. Denn auf diesen bisher nicht zugänglichen Flächen besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.“Ein offizieller gemeindlicher Weg würde Verkehrssicherungsmaßnahmen bedingen, die zu erheblichen Auswirkungen in die geschützten Flächen führen würden. Hierbei gehe es vor allem um den ökologisch wertvollen Gehölzbestand. Nach den für Straßen und Wege geltenden Maßstäben an die Verkehrssicherheit könne das Biotop in der heutigen Form mit alten Bäumen, viel Totholz und dergleichen nicht erhalten werden, so Schwarz. So bedürfe der Weg zumindest einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.
„Auf Basis der uns derzeit verfügbaren Informationen können wir keine Genehmigungsfähigkeit erkennen. Denn in der dafür nötigen Abwägung würde aller Voraussicht nach dem Schutz und Erhalt der vorhandenen Natur gegenüber dem Nutzen, aber auch den Beeinträchtigungen durch solch einen Weg das größere Gewicht eingeräumt werden“, fasst der Pressesprecher zusammen.