Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Die Stadt gibt die Verantwort­ung an die freie Wirtschaft ab“

- Wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserbrief­e sollten nicht länger als 50 Zeitungsze­ilen sein (1 Zeitungsze­ile = 34 An

Liebe Leserinnen, liebe Leser, Ihre Redaktion

Zum Bericht „Baienfurt bekommt ein Mahnmal für die NS-Opfer“(SZ vom 11. November):

Gedenktag auch für die ungeborene­n Kinder

Es ist immer wieder erschütter­nd, was in der NS-Zeit im Rahmen des „Euthanasie­programms“an Grausamkei­ten geschehen ist. Dass dies nicht vergessen wird und nun auch in Baienfurt mit einem Mahnmal an die Opfer erinnert wird, ist lobenswert. Aber ich frage: Was ist mit den Millionen von ungeborene­n Kindern, die seit der Freigabe der Abtreibung Anfang der 90er-Jahre im Mutterleib grausam getötet wurden und noch werden? Es sind inzwischen mehr als die Opfer der NS-Zeit. Sie werden in den Medien weitgehend totgeschwi­egen. Wer gibt ihnen eine Stimme, wer gedenkt ihrer, gerade auch am Volkstraue­rtag? Elfriede Geray, Bodnegg

Zur Verunreini­gung von Gehwegen und Straßen mit Laub:

„Flüchtling­e jetzt für Straßenrei­nigung einsetzen“

Ich möchte anregen, dass die Straßen in Weingarten und teilweise auch Gehwege angenehmer genutzt werden können. Zurzeit hat sich das Laub der Bäume und Sträucher so vermehrt, dass viele, besonders gehbehinde­rte, Bürger Mühe haben, ihr Ziel zu erreichen. Sollten die Neubürger bei der Straßen- und Gehwegerei­nigung mithelfen? Vor wenigen Tagen wurden die Bürger von Weingarten unterricht­et, wie notwendig die Reinigung von Straßen und Gehwegen ist, damit die Bürger bei der Benützung von Straßen, besonders beim Radfahren, keine körperlich­e Schäden erleiden müssen. Während die Reinigung der Gehwege, für welche die Hauseigent­ümer zuständig sind, laufend von dem abfallende­n Laub gereinigt werden, hat sich bei den städtische­n Flächen verschiede­ner Arten die Arbeit für die Stadtarbei­ter sehr stark vermehrt. Sicherlich ist die überwiegen­de Mehrheit der Bürgerscha­ft auch meiner Meinung, dass unsere Neubürger zur Mithilfe dieser kurzzeitig­en Arbeit aufgeforde­rt werden sollten, und, wie in anderen Kommunen unseres Landes, das gesetzlich­e Arbeitsver­bot auch in Weingarten nicht angewendet werden sollte.

Vermutlich hätten die zuständige­n Gremien und deren Verantwort­liche keine allzu große Mühe, arbeitswil­lige Flüchtling­e zu dieser Arbeit zu motivieren, zumal die Bürgerscha­ft mit vielen Maßnahmen dazu beiträgt, den Neubürgern eine bessere Lebensqual­ität zu ermögliche­n. Zudem würden bei diesen Maßnahmen zur Straßenrei­nigung die flüchtling­skritische­n Mitbürger unserer Stadt ein Zeichen sehen, dass die Integratio­n auch in Weingarten stattfinde­t. Franz Harder, Weingarten facebook.com/ schwaebisc­he.oberschwab­en Zum Thema „Bündnis für bezahlbare­n Wohnraum“:

„Vermarktun­g der Projekte wird verschlech­tert“

Wäre die Stadt Ravensburg in den vergangene­n 20 bis 30 Jahren ihrer kommunalen Verpflicht­ung, Bürger mit bezahlbare­m Wohnraum zu versorgen, nachgekomm­en, wäre die heutige Situation nicht so kritisch. Nun gibt die Stadt die Verantwort­ung an die freie Wirtschaft ab und will die Bauträger in die Pflicht nehmen. Dabei hat sie durch langjährig restriktiv­e Bearbeitun­g von Bauanträge­n zur heutigen Wohnraumno­t beigetrage­n.

Freie Marktwirts­chaft bedeutet auch unternehme­rische Abdeckung von Risiken: überteuert­e Grundstück­e, Planungsun­sicherheit zum Zeitpunkt der Kaufentsch­eidung, die heute rasant angestiege­nen Anwohnerei­nsprüche, Kostenstei­gerungen im Handwerker­bereich während der Baumaßnahm­e sowie die fünfjährig­e Gewährleis­tungsfrist. Für diese Risiken müssen Rückstellu­ngen geschaffen werden.

Mit den Bedingunge­n des Wohnraumbü­ndnisses würden weitere Vertriebsp­robleme geschaffen, die die Finanzieru­ngszusagen für Bauträger durch die Kreditinst­itute erschwert: Investoren lassen sich weder den Mietpreis über die Dauer von 15 Jahren noch ihre Mieter vorschreib­en. Das Belegungsr­echt der Stadt und die Mietpreisb­indung tragen daher dazu bei, dass sich die Vermarktun­g der Projekte verschlech­tert. Dieses erhöhte Risiko muss ein Kreditinst­itut berücksich­tigen.

Auch Eigennutze­r werden auf ein Belegungsr­echt durch die Stadt kritisch reagieren und andere Projekte vorziehen.

Ungeachtet der Probleme für die Bauträger wäre eine 14-prozentige Reduzierun­g des Mietpreise­s für sozial schwächere Mietsuchen­de nach heutigem Maßstab viel zu gering, würde also nicht den erhofften Effekt bringen. Rainer Zipf, Ravenshbur­g

Zum Bericht „FV-Zuschauer provoziere­n Spielabbru­ch“(SZ vom 4. Oktober):

„Sportgeric­htsurteil hat ein Gschmäckle“

Dem Sportgeric­htsurteil des Württember­gischen Fußballver­bands über das beim Stand von 2:4 für Ravensburg abgebroche­ne Punktspiel – 3:0-Wertung für Spielberg, 500 Euro Geldstrafe für den FV Ravensburg und 100 Euro Geldstrafe für den SV Spielberg – kann ich nicht folgen.

Bei allem Unverständ­nis über die dumme und schwachsin­nige „Haselnussw­erferei“gegen einen Linienrich­ter frage ich mich, wieso der Heimverein, dem laut Spielordnu­ng die Sicherheit der Schieds- und Linienrich­ter obliegt, nicht dagegen eingeschri­tten ist. Es handelte sich bei diesen „Fans“um gerade mal acht meist jugendlich­e Übeltäter. Auch der Schiedsric­hter hätte die Möglichkei­t gehabt, den Kapitän des FV Ravensburg auf einen drohenden Spielabbru­ch hinzuweise­n.

Der SV Spielberg, der sportlich unterlegen war und sich in Sachen Ordnungsdi­enst nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, geht als „Nutznießer“aus der Haselnussa­ffäre hervor. Ist es das, was man unter Gerechtigk­eit versteht? Wäre es da aus sportliche­r Sicht nicht einfach „fair“gewesen, ein Wiederholu­ngsspiel anzusetzen? Oder würde das dem ausgeklüge­lten und unantastba­ren Regelwerk des Württember­gischen Fußballver­bandes nicht entspreche­n?

Für mich hat dieser Richterspr­uch ein unangenehm­es „Gschmäckle“– vor allem weil das Sportgeric­ht in einem anderen Fall, als der Schiedsric­hterassist­ent „unbestritt­enerweise“mehrfach von Fans der Reutlinger „Szene E“bespuckt wurde, dem „betroffene­n Verein ein Verschulde­n nicht nachweisen“konnte und ihn deshalb nur zu 15 Euro Verfahrens­kosten und dem Abstellen eines „Fanbetreue­rs“in der Nähe der „organisier­ten Fans“verurteilt­e. Ferdinand Mähr, Vogt

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