Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Allgäu Airport wird erweitert
Verwaltungsgerichtshof weist Klagen von Gegnern zurück
MÜNCHEN (lby) - Grünes Licht für die geplante Erweiterung am Allgäu Airport: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag sämtliche Klagen gegen den Ausbau des Regionalflughafens bei Memmingen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei rechtmäßig, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Bedarf für die vorgesehene Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergebe sich schon aus Sicherheitsgründen. Auch die Nachtflugregelung sei rechtlich nicht zu beanstanden. In der besonders geschützten Nachtkernzeit ab 0 Uhr werde weiterhin kein Flugbetrieb zugelassen. „Dieses Urteil gibt uns Planungssicherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport“, sagte Flughafen-Geschäftsführer Ralf Schmid. Der Bund Naturschutz (BN), zwei Gemeinden und mehrere Anwohner hatten gegen die Ausbaupläne geklagt.
MÜNCHEN - Für die Gegner des Flughafenausbaus in Memmingen war es eine Niederlage auf der ganzen Linie: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag in München sämtliche Klagen zweier Gemeinden, des Bund Naturschutz und etlicher Bürger gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern ausnahmslos abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Besonders die Privatkläger zeigten sich von der Entscheidung maßlos enttäuscht und frustriert. Er habe die „Grenzen der Demokratie“erkannt, sagte Achim Müller aus Memmingerberg: „Gutachten fallen immer zu Gunsten von dem aus, der sie bezahlt.“Das Gericht habe den Flughafen „vor den Anwohnern geschützt“, sagte Martin Selzle, ebenfalls aus Memmingerberg.
Inhalt des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses war die Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter sowie eine Einengung des Nachtflugverbots. Künftig soll Flugverkehr – teilweise nur in Ausnahmefällen – bis 23.30 Uhr möglich sein.
„Lärm nicht unzumutbar“Alle auf Lärm- und Naturschutzvorschriften basierenden Einwände wischte Senatsvorsitzender Erwin Allesch in einer kurzen Urteilsbegründung vom Tisch. Weder sei die neue Nachtflugregelung für die Anwohner mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen verbunden noch werde in die Rechte der benachbarten Gemeinden Memmingerberg und Westerheim eingegriffen, führte Allesch aus. Auch von bedrohten Fledermäusen ließ sich der Senat nicht beeindrucken: Die zur Verfü- gung gestellten Ersatzflächen für die Eingriffe in Natur und Landschaft seien „geeignet“.
So wie die mündliche Erörterung abgelaufen war, konnten die Kläger von der Abfuhr kaum überrascht sein. Der Senatsvorsitzende Allesch, unter dessen Vorsitz derselbe Senat auch schon die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München ohne Abstriche durchgewunken hatte, machte aus seiner Skepsis gegenüber ihren Argumenten kein Hehl. Kein Hehl machte auch die Westerheimer Bürgermeisterin Christa Bail (Freie Wähler) aus ihrer Enttäuschung: Die Fakten hätten hinter „be- stellten Prognosen“zurückstehen müssen.
Der Geschäftsführer der Flughafen-Gesellschaft Ralf Schmid reagierte erfreut auf den Beschluss der Münchner Richter: „Dieses Urteil gibt uns Planungssicherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport.“Das verkürzte Nachtflugverbot erhöhe die Attraktivität für den Linienflugverkehr und die Wirtschaftlichkeit. Als erstes werde der Flughafen nun den Auftrag für die Verbreiterung der Startund Landebahn ausschreiben.
Mit der Entscheidung vom Dienstag ist unter den Flughafenausbau im Allgäu längst noch kein Schlussstrich gezogen worden. Die Gegner setzen dabei weniger auf das in der Regel wenig erfolgversprechende Rechtsmittel der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Vielmehr hoffen sie, dass die finanziell klamme Situation der Flughafengesellschaft eine Erweiterung des Flughafens letztlich unmöglich macht. Ein Ausbau werde „das Sterben auf Raten des unrentablen Regionalflughafens“nur verzögern, kritisierte der grüne Allgäuer Landtagsabgeordnete Ulrich Leiner.
Kritik an Subventionen Auch ohne die 15,5 Millionen Euro, die der Ausbau in den nächsten Jahren kosten soll, sei der Allgäu Airport akut von Insolvenz bedroht, hatte die Klägerseite argumentiert. Umso mehr zeigte sich Kläger Selzle von der Einschätzung des Senats überrascht, dass der Entwicklung des Flughafens „keine unüberwindlichen finanziellen Schwierigkeiten“entgegenstünden. Diese sollen mit Hilfe öffentlicher Subventionen beseitigt werden, kritisiert Thomas Frey vom Bund Naturschutz Schwaben. Mit Bürgerbegehren in der Stadt Memmingen und im Unterallgäu sollen jetzt die Kommunen daran gehindert werden, sich finanziell für den Airport zu engagieren. Es könne nicht sein, dass der Steuerzahler Billigflieger subventioniere, so Frey.
Damit spielte Frey auf die Tatsache an, dass die Billigfluglinie Ryanair im Allgäu den Großteil aller Flüge abwickelt. Dabei wird der von der bayerischen Landeshauptstadt gut 100 Kilometer entfernte Airport als „Munich West“bezeichnet. Im vergangenen Jahr hatte man in Memmingen 750 000 Passagiere gezählt, für das laufende Jahr peilt der Betreiber 860 000 an.