Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Allgäu Airport wird erweitert

Verwaltung­sgerichtsh­of weist Klagen von Gegnern zurück

- Von Ralf Müller

MÜNCHEN (lby) - Grünes Licht für die geplante Erweiterun­g am Allgäu Airport: Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat am Dienstag sämtliche Klagen gegen den Ausbau des Regionalfl­ughafens bei Memmingen abgewiesen. Der Planfestst­ellungsbes­chluss sei rechtmäßig, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Ein Bedarf für die vorgesehen­e Verbreiter­ung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergebe sich schon aus Sicherheit­sgründen. Auch die Nachtflugr­egelung sei rechtlich nicht zu beanstande­n. In der besonders geschützte­n Nachtkernz­eit ab 0 Uhr werde weiterhin kein Flugbetrie­b zugelassen. „Dieses Urteil gibt uns Planungssi­cherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport“, sagte Flughafen-Geschäftsf­ührer Ralf Schmid. Der Bund Naturschut­z (BN), zwei Gemeinden und mehrere Anwohner hatten gegen die Ausbauplän­e geklagt.

MÜNCHEN - Für die Gegner des Flughafena­usbaus in Memmingen war es eine Niederlage auf der ganzen Linie: Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat am Dienstag in München sämtliche Klagen zweier Gemeinden, des Bund Naturschut­z und etlicher Bürger gegen den entspreche­nden Planfestst­ellungsbes­chluss der Regierung von Oberbayern ausnahmslo­s abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Besonders die Privatkläg­er zeigten sich von der Entscheidu­ng maßlos enttäuscht und frustriert. Er habe die „Grenzen der Demokratie“erkannt, sagte Achim Müller aus Memmingerb­erg: „Gutachten fallen immer zu Gunsten von dem aus, der sie bezahlt.“Das Gericht habe den Flughafen „vor den Anwohnern geschützt“, sagte Martin Selzle, ebenfalls aus Memmingerb­erg.

Inhalt des angegriffe­nen Planfestst­ellungsbes­chlusses war die Verbreiter­ung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter sowie eine Einengung des Nachtflugv­erbots. Künftig soll Flugverkeh­r – teilweise nur in Ausnahmefä­llen – bis 23.30 Uhr möglich sein.

„Lärm nicht unzumutbar“Alle auf Lärm- und Naturschut­zvorschrif­ten basierende­n Einwände wischte Senatsvors­itzender Erwin Allesch in einer kurzen Urteilsbeg­ründung vom Tisch. Weder sei die neue Nachtflugr­egelung für die Anwohner mit unzumutbar­en Lärmbeeint­rächtigung­en verbunden noch werde in die Rechte der benachbart­en Gemeinden Memmingerb­erg und Westerheim eingegriff­en, führte Allesch aus. Auch von bedrohten Fledermäus­en ließ sich der Senat nicht beeindruck­en: Die zur Verfü- gung gestellten Ersatzfläc­hen für die Eingriffe in Natur und Landschaft seien „geeignet“.

So wie die mündliche Erörterung abgelaufen war, konnten die Kläger von der Abfuhr kaum überrascht sein. Der Senatsvors­itzende Allesch, unter dessen Vorsitz derselbe Senat auch schon die umstritten­e dritte Startbahn am Flughafen München ohne Abstriche durchgewun­ken hatte, machte aus seiner Skepsis gegenüber ihren Argumenten kein Hehl. Kein Hehl machte auch die Westerheim­er Bürgermeis­terin Christa Bail (Freie Wähler) aus ihrer Enttäuschu­ng: Die Fakten hätten hinter „be- stellten Prognosen“zurücksteh­en müssen.

Der Geschäftsf­ührer der Flughafen-Gesellscha­ft Ralf Schmid reagierte erfreut auf den Beschluss der Münchner Richter: „Dieses Urteil gibt uns Planungssi­cherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport.“Das verkürzte Nachtflugv­erbot erhöhe die Attraktivi­tät für den Linienflug­verkehr und die Wirtschaft­lichkeit. Als erstes werde der Flughafen nun den Auftrag für die Verbreiter­ung der Startund Landebahn ausschreib­en.

Mit der Entscheidu­ng vom Dienstag ist unter den Flughafena­usbau im Allgäu längst noch kein Schlussstr­ich gezogen worden. Die Gegner setzen dabei weniger auf das in der Regel wenig erfolgvers­prechende Rechtsmitt­el der sogenannte­n Nichtzulas­sungsbesch­werde. Vielmehr hoffen sie, dass die finanziell klamme Situation der Flughafeng­esellschaf­t eine Erweiterun­g des Flughafens letztlich unmöglich macht. Ein Ausbau werde „das Sterben auf Raten des unrentable­n Regionalfl­ughafens“nur verzögern, kritisiert­e der grüne Allgäuer Landtagsab­geordnete Ulrich Leiner.

Kritik an Subvention­en Auch ohne die 15,5 Millionen Euro, die der Ausbau in den nächsten Jahren kosten soll, sei der Allgäu Airport akut von Insolvenz bedroht, hatte die Klägerseit­e argumentie­rt. Umso mehr zeigte sich Kläger Selzle von der Einschätzu­ng des Senats überrascht, dass der Entwicklun­g des Flughafens „keine unüberwind­lichen finanziell­en Schwierigk­eiten“entgegenst­ünden. Diese sollen mit Hilfe öffentlich­er Subvention­en beseitigt werden, kritisiert Thomas Frey vom Bund Naturschut­z Schwaben. Mit Bürgerbege­hren in der Stadt Memmingen und im Unterallgä­u sollen jetzt die Kommunen daran gehindert werden, sich finanziell für den Airport zu engagieren. Es könne nicht sein, dass der Steuerzahl­er Billigflie­ger subvention­iere, so Frey.

Damit spielte Frey auf die Tatsache an, dass die Billigflug­linie Ryanair im Allgäu den Großteil aller Flüge abwickelt. Dabei wird der von der bayerische­n Landeshaup­tstadt gut 100 Kilometer entfernte Airport als „Munich West“bezeichnet. Im vergangene­n Jahr hatte man in Memmingen 750 000 Passagiere gezählt, für das laufende Jahr peilt der Betreiber 860 000 an.

 ?? FOTO: ROLAND RASEMANN ?? Abflug in „ Munich West“: Unter diesem Namen führt der irische Billigflie­ger Ryanair den Flughafen im Unterallgä­u. Für den Ausbau des ehemaligen Fliegerhor­stes hat der bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of nun grünes Licht gegeben.
FOTO: ROLAND RASEMANN Abflug in „ Munich West“: Unter diesem Namen führt der irische Billigflie­ger Ryanair den Flughafen im Unterallgä­u. Für den Ausbau des ehemaligen Fliegerhor­stes hat der bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of nun grünes Licht gegeben.

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