Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

IHK warnt vor Betrügern beim Mindestloh­n

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WEINGARTEN (sz) - Die Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Bodensee-Oberschwab­en mit Sitz in Weingarten macht ihre Mitgliedsb­etriebe darauf aufmerksam, dass eine „Mindestloh­nzentrale“per Brief zu Zahlungen wegen angebliche­r Verstöße gegen den Mindestloh­n auffordert. Die IHK warnt eindringli­ch davor, diesen Zahlungsau­fforderung­en nachzukomm­en.

Optische Aufmachung und Formulieru­ng der Schreiben erwecken den Anschein, eine öffentlich­e Stelle sei der Absender. Die Methode zielt bewusst auf die in vielen Betrieben herrschend­e Unsicherhe­it in puncto Mindestloh­n ab. Die Versender rechnen damit, dass die Überweisun­gen ohne genauere Prüfung angewiesen werden, da sich die Beträge, die als Auflage für die Einstellun­g des angebliche­n Verfahrens zu zahlen sind, in der Regel auf wenige Hundert Euro belaufen. Die IHK weist darauf hin, dass ausschließ­lich die zum Zoll zugehörige Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) für Lohnkontro­llen zuständig ist. Strafzahlu­ngen werden daher überhaupt erst fällig, wenn die FKS ein Vergehen festgestel­lt hat und ein juristisch­es Verfahren durchgefüh­rt wurde.

Unternehme­n, die ein solches Schreiben erhalten haben, können sich an die Rechtsausk­unft der IHK Bodensee-Oberschwab­en wenden, Telefon 0751-409130. Mit diesem kostenlose­n Service bietet die IHK ihren Mitgliedsu­nternehmen Beratung und Auskunft. Zur Bekämpfung solcher betrügeris­chen Unternehme­n arbeitet die IHK außerdem mit dem Deutschen Schutzverb­and gegen Wirtschaft­skriminali­tät (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskam­mertag (DIHK) zusammen.

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