Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Immobilienmakler scheitern in Karlsruhe
Hilft ein Makler bei der Wohnungssuche, gilt: Wer beauftragt, zahlt – Die Branche läuft Sturm
RAVENSBURG - Zwei Immobilienmakler sind mit einem Eilantrag gegen das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die beiden hätten nicht ausreichend dargelegt, dass sie oder der gesamte Berufsstand durch das Gesetz wirtschaftlich bedroht seien, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. (Az.: 1 BvQ 9/15)
Einer der beiden Makler ist Frank Baur von Baur Immobilien in Weingarten (Kreis Ravensburg). Der Geschäftsführer von Baur Immobilien in Weingarten, der Kunden vom Bodensee bis Laupheim bedient, ist enttäuscht. „Wir hätten uns natürlich etwas anderes gewünscht. Aber wir werden besser vorbereitet sein für das Hauptverfahren“, sagte er am Mittwoch der „Schwäbischen Zeitung“.
Immobilienmakler Frank Baur
Das Bestellerprinzip soll am 1. Juni in Kraft treten. Danach zahlt bei der Vermietung von Wohnraum künftig derjenige den Makler, der seine Dienste in Anspruch genommen hat – und das sind in der Regel die Vermieter. Bisher entrichten zumeist die Mieter die Courtage. Die neuen Regelungen bedrohten sie in ihrer Existenz, argumentierten die Immobilienmakler und reichten Eilantrag und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. „In Zukunft darf ich eine Mietwohnung, die ich für einen Kunden gefunden habe und die er am Ende doch nicht nimmt, keinem weiteren Kunden mehr anbieten. Tue ich es trotzdem, drohen hohe Geldbußen. Das kommt einem Berufsverbot gleich“, sagte Baur im März.
Sein Büro trifft das hart, denn es wird ein ganzer Geschäftszweig wegbrechen. „Ein Drittel unseres Umsatzes würde fehlen“, hatte Baur im März zur „Schwäbischen Zeitung“gesagt. Sein Umsatz liege insgesamt bei etwa 500 000 Euro. 2013 habe das Maklerbüro rund 100 Mietwohnungen vermittelt und damit etwa 150 000 Euro Umsatz gemacht. 2014 sei es die Hälfte gewesen.
Den Eilantrag wiesen die Karlsruher Richter nach einer Abwägung Der Deutsche Mieterbund hat die Bundesländer aufgefordert, schnellstmöglich die ab 1. Juni geltende Mietpreisbremse anzuwenden. Bislang sei dies nur in Berlin geschehen, sagte Präsident Franz- Georg Rips am Mittwoch. Die Mietpreisbremse soll überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindern. Besonders in größeren Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sei die Anwendung des neuen Gesetzes „ dringend erforderlich“. In Baden-Württemberg geht die Mietpreisbremse im Sommer an den Start. Derzeit werden die betroffenen Gebiete bestimmt, dabei sind Groß- und Universitätsstädte im Fokus. In Bayern wird die Einführung der Bremse vorbereitet. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll. ( epd/ dpa) der möglichen Folgen nun ab: Die Gesetzesbegründung gehe von Umsatzeinbußen für Wohnungsvermittler in Höhe von insgesamt etwa 310 Millionen Euro aus, hieß es. Das bedeute für die etwa 37 900 profes-
Immobilienmakler Frank Baur
sionellen Immobilienmakler einen durchschnittlichen Verlust in Höhe von jährlich etwa 8200 Euro. Bei 451 000 Euro Jahresumsatz pro Un- ternehmen sei von einer Existenzbedrohung des gesamten Berufsstandes nicht auszugehen. Über die Verfassungsbeschwerde der beiden entschieden die Richter noch nicht.
Für Makler brechen am 1. Juni dennoch erstmal neue Zeiten an. „Wir werden uns weitgehend auf den Verkauf von Immobilien stützen“, sagt Baur. „Damit werden wir sicherlich viel kompensieren können, weil der Markt gerade gut ist. In anderen Jahren hätten wir nicht weiter existieren können.“Die gesamte Maklerbranche sei jetzt im Umbruch. Anfragen von Mietern lehnt er künftig ab.
„Das kommt einem Berufsverbot gleich.“ „Anfragen von Mietern lehnen wir künftig ab.“