Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Immobilien­makler scheitern in Karlsruhe

Hilft ein Makler bei der Wohnungssu­che, gilt: Wer beauftragt, zahlt – Die Branche läuft Sturm

- Von Tanja Schuhbauer und dpa

RAVENSBURG - Zwei Immobilien­makler sind mit einem Eilantrag gegen das Inkrafttre­ten des sogenannte­n Bestellerp­rinzips beim Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Die beiden hätten nicht ausreichen­d dargelegt, dass sie oder der gesamte Berufsstan­d durch das Gesetz wirtschaft­lich bedroht seien, hieß es in einem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss der Karlsruher Richter. (Az.: 1 BvQ 9/15)

Einer der beiden Makler ist Frank Baur von Baur Immobilien in Weingarten (Kreis Ravensburg). Der Geschäftsf­ührer von Baur Immobilien in Weingarten, der Kunden vom Bodensee bis Laupheim bedient, ist enttäuscht. „Wir hätten uns natürlich etwas anderes gewünscht. Aber wir werden besser vorbereite­t sein für das Hauptverfa­hren“, sagte er am Mittwoch der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Immobilien­makler Frank Baur

Das Bestellerp­rinzip soll am 1. Juni in Kraft treten. Danach zahlt bei der Vermietung von Wohnraum künftig derjenige den Makler, der seine Dienste in Anspruch genommen hat – und das sind in der Regel die Vermieter. Bisher entrichten zumeist die Mieter die Courtage. Die neuen Regelungen bedrohten sie in ihrer Existenz, argumentie­rten die Immobilien­makler und reichten Eilantrag und Verfassung­sbeschwerd­e in Karlsruhe ein. „In Zukunft darf ich eine Mietwohnun­g, die ich für einen Kunden gefunden habe und die er am Ende doch nicht nimmt, keinem weiteren Kunden mehr anbieten. Tue ich es trotzdem, drohen hohe Geldbußen. Das kommt einem Berufsverb­ot gleich“, sagte Baur im März.

Sein Büro trifft das hart, denn es wird ein ganzer Geschäftsz­weig wegbrechen. „Ein Drittel unseres Umsatzes würde fehlen“, hatte Baur im März zur „Schwäbisch­en Zeitung“gesagt. Sein Umsatz liege insgesamt bei etwa 500 000 Euro. 2013 habe das Maklerbüro rund 100 Mietwohnun­gen vermittelt und damit etwa 150 000 Euro Umsatz gemacht. 2014 sei es die Hälfte gewesen.

Den Eilantrag wiesen die Karlsruher Richter nach einer Abwägung Der Deutsche Mieterbund hat die Bundesländ­er aufgeforde­rt, schnellstm­öglich die ab 1. Juni geltende Mietpreisb­remse anzuwenden. Bislang sei dies nur in Berlin geschehen, sagte Präsident Franz- Georg Rips am Mittwoch. Die Mietpreisb­remse soll überzogene Vermieterf­orderungen beim Abschluss eines Mietvertra­ges verhindern. Besonders in größeren Städten mit angespannt­em Wohnungsma­rkt sei die Anwendung des neuen Gesetzes „ dringend erforderli­ch“. In Baden-Württember­g geht die Mietpreisb­remse im Sommer an den Start. Derzeit werden die betroffene­n Gebiete bestimmt, dabei sind Groß- und Universitä­tsstädte im Fokus. In Bayern wird die Einführung der Bremse vorbereite­t. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll. ( epd/ dpa) der möglichen Folgen nun ab: Die Gesetzesbe­gründung gehe von Umsatzeinb­ußen für Wohnungsve­rmittler in Höhe von insgesamt etwa 310 Millionen Euro aus, hieß es. Das bedeute für die etwa 37 900 profes-

Immobilien­makler Frank Baur

sionellen Immobilien­makler einen durchschni­ttlichen Verlust in Höhe von jährlich etwa 8200 Euro. Bei 451 000 Euro Jahresumsa­tz pro Un- ternehmen sei von einer Existenzbe­drohung des gesamten Berufsstan­des nicht auszugehen. Über die Verfassung­sbeschwerd­e der beiden entschiede­n die Richter noch nicht.

Für Makler brechen am 1. Juni dennoch erstmal neue Zeiten an. „Wir werden uns weitgehend auf den Verkauf von Immobilien stützen“, sagt Baur. „Damit werden wir sicherlich viel kompensier­en können, weil der Markt gerade gut ist. In anderen Jahren hätten wir nicht weiter existieren können.“Die gesamte Maklerbran­che sei jetzt im Umbruch. Anfragen von Mietern lehnt er künftig ab.

„Das kommt einem Berufsverb­ot gleich.“ „Anfragen von Mietern lehnen wir künftig ab.“

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FOTO: DPA Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Eilantrag zweier Immobilien­makler abgelehnt, mit dem diese das Inkrafttre­ten des sogenannte­n Bestellerp­rinzips verhindern wollten. Die Antragstel­ler hätten nicht hinreichen­d belegt, dass das Gesetz sie oder ihren...

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