Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Mappus bekommt keinen Schadenersatz
Ex-Ministerpräsident fühlte sich beim EnBW-Deal schlecht beraten – Gericht weist Klage gegen Anwaltskanzlei ab
(lsw) - Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist mit einer Schadenersatzklage gegen seine früheren Rechtsberater beim EnBWMilliardendeal gescheitert. Die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart erklärte am Dienstag, die Klage gegen die Kanzlei Gleiss Lutz sei unbegründet, da der Vertrag zwischen dem Land und der Sozietät geschlossen wurde und nicht mit Mappus (48) persönlich. Darum könne dieser nicht auf Schadenersatz wegen einer falschen Rechtsberatung klagen.
Mappus’ Anwalt Franz Enderle kündigte an, er werde seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen. Das Gericht habe sich mit der eigentlichen Streitfrage, ob Mappus eine falsche juristische Expertise erhielt, gar nicht beschäftigt.
Der Ex-Regierungschef hatte im Dezember 2010 im Eiltempo einen 45-prozentigen Anteil des Energieversorgers EnBW von der französischen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgekauft. Dabei wendete die damalige CDU/FDP-Regierung das „Notbewilligungsrecht“an, um den Landtag zu umgehen.
Mappus begründete das damit, dass potenzielle weitere Käufer nichts von dem Deal erfahren sollten und die EDF das Geschäft nicht an Bedingungen knüpfen wollte. Knapp ein Jahr später – Mappus war inzwischen abgewählt worden – befand der Staatsgerichtshof das Geschäft als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging.
Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Federführender Anwalt war damals Martin Schockenhoff. Dieser betont, er habe auf die rechtlichen Risiken hingewiesen. Mappus sagt, ihn hätten keine Risikohinweise erreicht. Der Streitwert in dem Zivilprozess soll rund 500 000 Euro betragen.
Untreue-Ermittlungen eingestellt
Mappus’ Anwalt Enderle kritisierte das Urteil scharf. Die Begründung, dass der damalige Ministerpräsident nicht Vertragspartner gewesen sei und somit nicht schutzwürdig, überzeuge ihn überhaupt nicht. „Das halte ich für glatt falsch.“Aus seiner Sicht könne sich Mappus das nicht gefallen lassen.
Der frühere CDU-Politiker hatte Ende vergangenen Jahres einen Erfolg errungen, als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Untreue gegen ihn eingestellt hatte. Die Staatsanwälte hatten ermittelt, weil Mappus womöglich für die EnBWAnteile zu viel gezahlt und damit dem Land geschadet haben könnte.
Um die Frage, ob zu viel gezahlt wurde, dreht sich auch ein seit 2012 laufendes Verfahren vor dem Inter- nationalen Schiedsgerichtshof. Die grün-rote Landesregierung fordert von der EDF 834 Millionen Euro zurück. Wann das Gericht entscheidet, ist laut einem Sprecher des Finanzministeriums noch unklar.