Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gefangen im Terror
Hunderte Europäer schlossen sich dem IS an – Inhaftierte Britin will zurück nach Hause
LONDON - Wie gehen westliche Demokratien mit muslimischen Bürgern um, die als Teenager islamistischer Hetzpropaganda folgen und sich Terrorgruppen angeschlossen haben? Die britische Öffentlichkeit diskutiert diese Frage anhand einer Verhandlung vor dem Londoner Supreme Court: Dort fordert Shamima Begum ihre Staatsbürgerschaft zurück.
Die konservative Regierung hatte sie der jungen Frau aberkannt, weil sie vor fünf Jahren als „DschihadBraut“nach Syrien gereist war. Dort steckt Begum nun wie Hunderte von jungen Westeuropäern in überfüllten, rechtlosen Lagern fest. Die britische Menschenrechtsorganisation RSI spricht deshalb von „Europas Guantánamo“– in dem auch Frauen mit deutschem Pass sitzen.
Begums Geschichte begann im Februar 2015, als das scheinbar gut integrierte Mädchen aus dem Londoner Bezirk Bethnal Green mit zwei Klassenkameradinnen während der Schulferien in die Türkei flog und von dort mit dem Bus nach Syrien weiterreiste. Wenig später war die damals 15-Jährige “Dschihad-Braut” von einem holländischen IS/DaeshKämpfer schwanger. Das Kind sowie zwei weitere verstarben, der Vater sowie mindestens eine ihrer Reisegefährtinnen wurden in Kämpfen nahe Rakka getötet.
Hunderte junger Musliminnen machten die beschwerliche Reise ins damalige IS-Territorium – warum? Die Extremismusforscherin Katherine Brown von der Uni Birmingham erklärt das so: „Sie waren auf der Suche nach einer religiösen und politischen Utopie: Ich fühle mich manchmal an junge Kommunisten erinnert, die in den 1920er-Jahren in die Sowjetunion auswanderten.”
Ein „Times“-Journalist entdeckte Begum 2019 in einem Lager, seither wird über die Integrationsfähigkeit der wenig Reumütigen diskutiert. Die mittlerweile 21-Jährige stelle ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb ihr die Rückkehr verweigert werden müsse, hat das Innenministerium argumentiert und ihr den Pass entzogen. Staatenlos werde sie ja nicht, schließlich genieße sie auch die Staatsbürgerschaft von Bangladessch. Von dort kamen ihre Eltern nach Großbritannien.
Aber gehört die junge Londonerin wirklich mehr zum Land ihrer Vorfahren als zu dem ihrer Eltern?
Der Frage geht nun der Supreme Court auf den Grund. Unterdessen weisen Menschenrechtsgruppen auf die rechtlich unklare sowie hygienisch und sozial verheerende Situation Hunderter von Bürgerkriegs-Touristen und deren Kinder in Syrien hin, denen die Herkunftsländer die Rückkehr aus kurdisch kontrollierten Lagern verweigern. Die Situation komme dem amerikanischen Versuch gleich, Internierte in Guantánamo Bay den Zugang zur Gerichtsbarkeit zu entziehen, empört sich RSI-Direktorin Yasmine Ahmed: „Aber es ist sogar schlimmer: Die Mehrheit der Betroffenen sind Kinder, die meisten unter fünf Jahren.“In Einzelfällen wurden die Heimatländer aktiv. Zwei Waisenknaben, deren Eltern bei Kämpfen getötet worden waren, durften im Herbst 2019 zu ihrer Großmutter nach Wien zurückkehren. Nach Deutschland repatriiert wurden nach RSI-Zählung bisher vier Kinder im August sowie eine Frau mit drei Kindern im November vergangenen Jahres. Dem Brüsseler Egmont-Institut zufolge leben derzeit mindestens vier Österreicherinnen mit insgesamt vier Kindern in kurdischen Lagern. Aus Deutschland stammen rund 230 Lagerinsassen, darunter etwa 50 Frauen und 150 Kinder. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Frankreich mit bis zu 450 Menschen. Die Lager al-Hol und al-Roj liegen im kurdisch kontrollierten Nordosten Syriens. Dort herrschten „brutale und unmenschliche“Zustände, berichtet RSI basierend auf detaillierten Interviews mit 21 aus Europa stammenden Frauen vor Ort sowie mit Angehörigen der Festgehaltenen in mehreren westeuropäischen Staaten sowie den USA: „Regelmässig sterben Kinder an vermeidbaren Ursachen wie Unterernährung, Lungenentzündung und Dehydrierung.“Dem Nachrichtensender France24 zufolge starben 2019 mindestens 517 Menschen, darunter 371 Kinder, im al-Hol-Lager. RSI liegen detaillierte Berichte über den Tod von neun Kleinkindern unter drei Jahren vor, deren Mütter aus Europa nach Syrien gekommen waren.
Die britischen Menschenrechtler sprechen zudem von „schlimmer Gewalt“gegen Frauen und Kinder; die Insassinnen berichteten von monatelanger Einzelhaft als Strafe dafür, ein Mobiltelefon zu besitzen. Dass die Kommunikation mit der Außenwelt schwierig ist, kam diese Woche vor dem Supreme Court zur Sprache. Seiner Mandantin werde die detaillierte Erörterung ihrer Verfassungsklage unmöglich gemacht, berichtete Begums Anwalt David Pannick. Generell sei den Internierten in al-Roj die telefonbenutzung verboten. Wer dabei erwischt werde, „wird in Isolation gehalten und verprügelt“.