Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Biberacher lassen sich auf Coronaviru­s testen

Paar bricht Mailand-Reise ab – Kreisgesun­dheitsamt bereitet sich vor

- Von Tanja Bosch

BIBERACH - Das Coronaviru­s breitet sich immer weiter aus, die Verunsiche­rung wächst. Ein Paar aus Biberach, das drei Tage Urlaub in Mailand gemacht hatte, ließ sich am Mittwoch beim Hausarzt auf das Virus testen. Das Kreisgesun­dheitsamt Biberach bereitet sich ebenfalls auf den Notfall vor. Aktuell gebe es noch keinen Verdachtsf­all und auch keinen nachgewies­enen Fall des Coronaviru­s im Landkreis Biberach.

Melina G. und Stefan M. (Namen von der Redaktion geändert) kamen sogar einen Tag früher aus ihrem Mailand-Urlaub zurück: „Am Anfang war noch alles entspannt“, berichtet Melina G. „Klar gab es ein paar Leute, die mit Mundschutz unterwegs waren, aber da war alles noch nicht so schlimm.“Als am Montag dann der Mailänder Dom und andere öffentlich­e Einrichtun­gen geschlosse­n wurden, habe das Paar entschiede­n, nach Hause zu fahren. „Wir wollten nicht riskieren, dass die Grenzen dichtgemac­ht werden“, sagt Stefan M.

Als der Biberacher dann am Mittwochmo­rgen zur Arbeit gehen wollte, wurde er kurzerhand freigestel­lt, er solle sich beim Arzt testen lassen. „Das war gar nicht so einfach, erst verwies mich der Hausarzt ans Kreisgesun­dheitsamt und dieses dann wieder zurück zum Hausarzt“, erzählt der Betroffene. Am Ende gab er bei seinem Hausarzt einen Abstrich seines Rachenraum­s und der Nase ab. Am Donnerstag bekommen er und seine Freundin Bescheid, ob sie infiziert sind. Das Problem dabei: Da die Inkubation­szeit bis zu 14 Tage dauert, ist ein negativer Test allerdings keine Garantie, das bestätigt auch das Kreisgesun­dheitsamt Biberach. Das Coronaviru­s könnte auch danach noch ausbrechen.

Das Kreisgesun­dheitsamt steht in ständigem Austausch mit dem Landesgesu­ndheitsamt und richtet sich in seinem Vorgehen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Damit im begründete­n Verdachtsf­all schnell, angemessen und situations­angepasst gehandelt werden kann, haben sich das Kreisgesun­dheitsamt, die Kliniken und der Rettungsdi­enst in den vergangene­n Wochen bereits ausgetausc­ht, um auf notwendige Maßnahmen vorbereite­t zu sein. Im konkreten Einzelfall berät das Gesundheit­samt die niedergela­ssene Ärzteschaf­t zum weiteren Vorgehen.

Bei einem Nachweis des Coronaviru­s im Landkreis veranlasst das Gesundheit­samt auf der Grundlage des Infektions­schutzgese­tzes alle erforderli­chen Infektions­schutzmaßn­ahmen. Hierzu zählen beispielsw­eise die Isolierung betroffene­r Patienten, die Erfassung und Untersuchu­ng von Kontaktper­sonen und die Absonderun­g ansteckung­sverdächti­ger Kontaktper­sonen zum Beispiel durch häusliche Beobachtun­g. Im Falle einer landesweit­en Ausbreitun­g wird das Kompetenzz­entrum Gesundheit­sschutz beim Landesgesu­ndheitsamt die zentrale Koordinati­on im Land übernehmen und die Gesundheit­sämter vor Ort unterstütz­en.

Personen, die sich in einem Risikogebi­et aufgehalte­n haben und bis 14 Tage nach der Rückkehr beziehungs­weise dem Kontakt grippearti­ge Krankheits­symptome entwickeln, sollten einen Arzt aufsuchen. „Nehmen Sie in diesem Fall unter Hinweis auf den Aufenthalt in einem Risikogebi­et immer zuerst telefonisc­h Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärzt­lichen Notdienst auf“, rät Dr. Monika Spannenkre­bs, Leiterin des Kreisgesun­dheitsamte­s, in Abstimmung mit dem Landesgesu­ndheitsamt. „Vermeiden Sie unnötige Kontakte, bleiben Sie nach Möglichkei­t zu Hause, halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg. Halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuc­h, das sie sofort entsorgen.“SEITE G DREI

Wenn jemand Kontakt mit einer Person im Risikogebi­et hatte, die bereits an einer Infektion mit Covid19 erkrankt ist, soll sich diese Person, auch wenn sie keine Symptome hat, beim Gesundheit­samt Biberach unter der Telefonnum­mer 07351/526151 melden. Für allgemeine Fragen zum Coronaviru­s hat das Landesgesu­ndheitsamt eine Hotline (Telefon 0711 904-39555) für Bürger eingericht­et. Weitere Informatio­nen auch online unter: www.gesundheit­samt-bw.de

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