Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Heroin-Handel: Angeklagter muss in Haft
MEMMINGEN/NEU-ULM (aat) - Fünf Monate nach Prozessbeginn ist am Montag das Urteil gegen einen 24Jährigen gefallen, der im größeren Stil mit Heroin gehandelt hat. Das Landgericht Memmingen verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Besonders spektakulär bei dem Fall: Die Drogen waren in zwei Erdbunkern mitten in der Neu-Ulmer Innenstadt versteckt. Darum soll sich der Mittäter des jungen Mannes gekümmert habe.
Ab August 2017 hat der 24-Jährige angefangen, sich über den Handeln mit Heroin eine lukrative Einnahmequelle zu sichern – pro verkauftem Gramm hat er laut Anklageschrift mindestens 80 Euro bekommen, was sich auf mindestens 12 640 Euro summieren dürfte. Der Angeklagte war vor allem für die Vereinbarung der Heroin-Menge und des Zeitpunkts der Drogenverkäufe zuständig. Für die eigentliche Übergabe der Drogen – und deren Versteck in zwei Erdbunkern – soll sein Mittäter zuständig gewesen sein. In den Bunkern fand die Polizei am Ende insgesamt knapp 550 Gramm Heroin.
Auf die Spur kamen die Beamten dem Rauschgifthandel nach intensiven Ermittlungen: Es gab umfangreiche – auch telefonische – Überwachungen, in deren Verlauf zunächst zwei Drogenkäufer festgenommen wurden. Ende März wurde der 24Jährige schließlich festgenommen, seitdem saß er in der Untersuchungshaft in der Memminger Justizvollzugsanstalt.