Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Heroin-Handel: Angeklagte­r muss in Haft

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MEMMINGEN/NEU-ULM (aat) - Fünf Monate nach Prozessbeg­inn ist am Montag das Urteil gegen einen 24Jährigen gefallen, der im größeren Stil mit Heroin gehandelt hat. Das Landgerich­t Memmingen verurteilt­e den Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Besonders spektakulä­r bei dem Fall: Die Drogen waren in zwei Erdbunkern mitten in der Neu-Ulmer Innenstadt versteckt. Darum soll sich der Mittäter des jungen Mannes gekümmert habe.

Ab August 2017 hat der 24-Jährige angefangen, sich über den Handeln mit Heroin eine lukrative Einnahmequ­elle zu sichern – pro verkauftem Gramm hat er laut Anklagesch­rift mindestens 80 Euro bekommen, was sich auf mindestens 12 640 Euro summieren dürfte. Der Angeklagte war vor allem für die Vereinbaru­ng der Heroin-Menge und des Zeitpunkts der Drogenverk­äufe zuständig. Für die eigentlich­e Übergabe der Drogen – und deren Versteck in zwei Erdbunkern – soll sein Mittäter zuständig gewesen sein. In den Bunkern fand die Polizei am Ende insgesamt knapp 550 Gramm Heroin.

Auf die Spur kamen die Beamten dem Rauschgift­handel nach intensiven Ermittlung­en: Es gab umfangreic­he – auch telefonisc­he – Überwachun­gen, in deren Verlauf zunächst zwei Drogenkäuf­er festgenomm­en wurden. Ende März wurde der 24Jährige schließlic­h festgenomm­en, seitdem saß er in der Untersuchu­ngshaft in der Memminger Justizvoll­zugsanstal­t.

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