Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bußleistung und begleitete Auszeit
Kirchenrechtliche Konsequenzen nach Unstimmigkeiten in der Oberstadioner Gemeindekasse
OBERSTADION (sz) - Nachdem Pfarrer Thomas Pitour bereits am Wochenende die jeweiligen Kirchengemeinden darüber informiert hatte, dass Pfarrvikar Walter Ruoß die Seelsorgeeinheit Donau-Winkel verlassen muss, hat nun auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart bestätigt, dass die Unstimmigkeiten in der Oberstadioner Gemeindekasse kirchenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Da es im Frühjahr 2017 Anzeichen von Unklarheiten bei den Ausgaben der Pfarramtskasse der Kirchengemeinde in Oberstadion gegeben hatte, veranlasste die Diözese eine Sonderprüfung dieser Kasse, erinnert Pressesprecherin Manuela Pfann. Ende September wurde der Kirchengemeinderat über das Ergebnis informiert: Pfarrvikar Ruoß hatte private Ausgaben über die Pfarramtskasse abgerechnet, die er später, nach Aufforderung, in voller Höhe erstattete. Weil ein Fehlverhalten durch Ruoß festgestellt worden war, leitete die Diözese eine kirchenrechtliche Prüfung seines Verhaltens ein, so die Sprecherin. Eine solche Prüfung ist vergleichbar einem Disziplinarverfahren im Zivilrecht.
Als Ergebnis dieser kirchenrechtlichen Prüfung erhielt Ruoß ein sogenanntes Dekret mit „Ermahnung und Verweis“von Bischof Gebhard Fürst. Zusätzlich wird Ruoß als Bußleistung einen karitativen Zweck in der Diözese finanziell unterstützen. Als weitere Konsequenz endet der Dienst von Ruoß in der Seelsorgeeinheit DonauWinkel Ende November. Nach einer seelsorglich und therapeutisch begleiteten Auszeit wird Walter Ruoß künftig als Pfarrvikar in der Stadt Ulm im Einsatz sein.