Schwäbische Zeitung (Laupheim)
16-Jähriger wegen Mordes angeklagt
Der Jugendliche soll einen 64-jährigen Mann in dessen Wohnung im Dichterviertel erstochen und Feuer gelegt haben
ULM - In einem Mehrfamilienhaus in der Nähe des Ulmer Hauptbahnhofs soll ein heute 16 Jahre alter Jugendlicher im Mai dieses Jahres ein Blutbad angerichtet haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Ulm tötete der Angeschuldigte einen 64jährigen Mann, eine Zufallsbekanntschaft, mit mehreren Messerstichen in dessen Wohnung. Anschließend soll er ein Feuer gelegt haben und geflüchtet sein. Nach Einschätzung der Ermittler handelte er aus Homophobie, also aus Hass auf Homosexuelle. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen den 16-Jährigen Anklage wegen Mordes erhoben.
Am 23. Mai traf der Angeschuldigte in der Schillerstraße im Ulmer Dichterviertel in Bahnhofsnähe auf sein späteres Opfer. Der damals noch 15-Jährige bat den fast 50 Jahre älteren Mann um etwas zu trinken, zu rauchen und um einen Schlafplatz. Er war zu diesem Zeitpunkt wohnsitzlos. Der junge Mann stammt nicht aus dem Raum Ulm, hatte laut Staatsanwaltschaft aber damals eine Freundin in der Region und hielt sich deshalb zu dieser Zeit dort auf. Offenbar kam er jedoch an diesem Abend nicht bei ihr unter. Stattdessen ging er mit dem 64-Jährigen mit in dessen Wohnung. Dort eskalierte die Situation.
Das Opfer soll den Jugendlichen aufgefordert haben, ihm ins Schlafzimmer zu folgen, um dort Geschlechtsverkehr zu haben. Dies sei allerdings ohne jeglichen Nachdruck geschehen, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Obdachlose wurde demzufolge also nicht bedrängt.
Motiv: Abneigung gegenüber Homosexuellen
Stattdessen soll der Angeschuldigte die nun folgende Tat aufgrund seiner Abneigung gegenüber Homosexuellen begangen haben und sei zudem davon geleitet gewesen, sich am Eigentum seines Opfers zu bereichern. Laut Anklage holte der junge Mann aus der Küche ein Messer, ging ins Schlafzimmer und stach auf den arglosen 64-Jährigen ein, bis die Klinge abbrach. Dann holte er zwei weitere Messer und machte weiter. Der Mann starb aufgrund des enormen Blutverlustes an Ort und Stelle.
Danach wusch sich der Jugendliche und durchsuchte die Wohnung nach Stehlenswertem. Neben etwas Bargeld nahm er eine Digitalkamera mit. Um seine Tatspuren zu vernichten, soll er das Sofa und mehrere Kleidungsstücke seines Opfers, die er zu einem Stapel aufgehäuft hatte, angezündet haben. Dann verließ er das Gebäude, in dem sich zu diesem Zeitpunkt mindestens sechs weitere Bewohner aufhielten. Die Feuerwehr konnte jedoch verhindern, dass sich das Feuer und der Rauch weiter ausbreiteten und andere Menschen zu Schaden kamen.
Bereits zwei Tage vor der Bluttat soll der Angeschuldigte in einem Wohnhaus in Beimerstetten (AlbDonau-Kreis) ein Feuer gelegt haben, um sich bei einem Bewohner für eine Strafanzeige gegen ihn zu rächen.
Der Sachbearbeiter bei der Polizei, der sich mit diesem Fall beschäftigte, erkannte, dass es sich um denselben Täter handeln könnte wie in Ulm. Durch diesen Hinweis, Zeugenaussagen, Aufzeichnungen aus einer Videokamera am Bahnhofsteg und DNA-Spuren kamen die Ermittler dem Angeschuldigten rasch auf die Spur. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Angeschuldigter hat Taten gestanden
Der 16-Jährige sei weitgehend geständig, sagte der Sprecher der Ulmer Staatsanwaltschaft, Michael Bischofberger. „Er hat zugegeben, dass er auf den Mann eingestochen hat.“Die Anklagebehörde geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass den Angeschuldigten bei der Tat seine generelle Abneigung und Verachtung von Homosexuellen geleitet haben dürfte. Das ergäben sowohl seine Einlassungen als auch Befragungen im Umfeld des Jugendlichen. Das Motiv Homophobie wertet die Staatsanwaltschaft als niedrigen Beweggrund. Dem 16-Jährigen werden zudem die Mordmerkmale Heimtücke und Ermöglichungsabsicht zur Last gelegt.
Um seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt besser beurteilen zu können, hat die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Wann der Prozess am Landgericht Ulm stattfindet, steht noch nicht fest. Er wird nicht öffentlich sein, da der Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt minderjährig war.