Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Nahverkehr­sverbund Ding erstattet bei Verspätung Taxikosten

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Pendler, die Inhaber einer DingWochen-, Monats- oder Jahres

karte für jedermann sind, haben Anspruch auf eine sogenannte Mobilitäts­garantie. Demnach haben sie bei Verspätung­en und Fahrtausfä­llen die Möglichkei­t, auf ein Taxi umzusteige­n und sich den Fahrpreis im Nachhinein erstatten zu lassen. Die Taxikosten werden bis zu 35 Euro ersetzt. Voraussetz­ung dafür ist, dass der Fahrgast sein Ziel mit den zur Fahrt benutzten Ding- Verkehrsmi­tteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiese­n erreichen wird. Gleichzeit­ig darf er keine Möglich- keit haben, das Fahrziel mit anderen Ding- Verkehrsmi­tteln zu erreichen. Maßgeblich zur Ermittlung der Dauer der Verspätung sind die jeweils aktuell in der InternetFa­hrplanausk­unft des Ding hinterlegt­en Fahrplanda­ten ( www. ding. eu). Allerdings gibt es Ausschluss­kriterien. Wenn die Verspätung oder der Fahrtausfa­ll nicht auf das Verschulde­n eines der im DingGebiet kooperiere­nden Verkehrsun­ternehmen zurückgeht, gibt es kein Geld. Das ist der Fall bei Unwettern, Bombendroh­ungen, Streiks, Suiziden und Eingriffen Dritter in den Eisenbahn-, Straßenbah­n- und Busverkehr. Die Erstattung ist auch ausgeschlo­ssen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfa­ll auf ein Verschulde­n des Fahrgasts zurückgeht oder ihm dies vor dem Kauf eines Fahrschein­s bekannt war. Darüber hinaus gibt es auch keine kostenlose Taxifahrt bei Straßen- oder Streckensp­errungen, die im Vorfeld rechtzeiti­g angekündig­t wurden. Wer anspruchsb­erechtigt ist, muss dazu ein Formular ausfüllen. Dieses gibt es unter www.ding.eu/ mehr-zum- tarif/ mobilitaet­sgarantie ( häf)

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