Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Nahverkehrsverbund Ding erstattet bei Verspätung Taxikosten
Pendler, die Inhaber einer DingWochen-, Monats- oder Jahres
karte für jedermann sind, haben Anspruch auf eine sogenannte Mobilitätsgarantie. Demnach haben sie bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi umzusteigen und sich den Fahrpreis im Nachhinein erstatten zu lassen. Die Taxikosten werden bis zu 35 Euro ersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrgast sein Ziel mit den zur Fahrt benutzten Ding- Verkehrsmitteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird. Gleichzeitig darf er keine Möglich- keit haben, das Fahrziel mit anderen Ding- Verkehrsmitteln zu erreichen. Maßgeblich zur Ermittlung der Dauer der Verspätung sind die jeweils aktuell in der InternetFahrplanauskunft des Ding hinterlegten Fahrplandaten ( www. ding. eu). Allerdings gibt es Ausschlusskriterien. Wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der im DingGebiet kooperierenden Verkehrsunternehmen zurückgeht, gibt es kein Geld. Das ist der Fall bei Unwettern, Bombendrohungen, Streiks, Suiziden und Eingriffen Dritter in den Eisenbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgeht oder ihm dies vor dem Kauf eines Fahrscheins bekannt war. Darüber hinaus gibt es auch keine kostenlose Taxifahrt bei Straßen- oder Streckensperrungen, die im Vorfeld rechtzeitig angekündigt wurden. Wer anspruchsberechtigt ist, muss dazu ein Formular ausfüllen. Dieses gibt es unter www.ding.eu/ mehr-zum- tarif/ mobilitaetsgarantie ( häf)