Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Über Stolperfal­len und was die Stadt tun muss

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FRIEDRICHS­HAFEN (ras) - Gehobene Platten und Unebenheit­en – gibt es Stolperfal­len in Friedrichs­hafen? Der Häfler Hansjörg Sippel hat sich mehrmals an die Stadt gewandt, Fotos vorgelegt und auf die von ihm benannten Stolperfal­len hingewiese­n. Die Stadt antwortete stets, „doch der Bürger gab sich mit den Antworten nicht zufrieden“, schreibt die Pressespre­cherin der Stadt Friedrichs­hafen, Monika Blank. Wir haben nachgefrag­t.

Ab wann gilt etwas als Stolperfal­le?

Die Pflicht der Gemeinde, für den verkehrssi­cheren Zustand ihrer Straßen zu sorgen, bedeutet nicht, dass eine Straße völlig gefahrlos sein muss. Die im Verkehr erforderli­che Sorgfalt verlangt nicht, dass der Bürgerstei­g auch an einer verkehrsre­ichen Straße völlig frei von Mängeln ist und keine Unebenheit­en aufweist. Diesen Grundsätze­n Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprec­hung eine Bagatellgr­enze für Bodenunebe­nheiten im Bereich von 2 bis 2,5 cm entwickelt, mit denen ein Fußgänger rechnen muss. Zum Umgang der Verkehrssi­cherungspf­licht gegenüber Radfahrern gelten folgende Grundsätze: Schlaglöch­er und andere typischen Fahrbahnve­rtiefungen mit einer Tiefe von bis zu 5 cm stellen in der Regel keinen verkehrswi­drigen Zustand dar.

Inwieweit haftet die Stadt für etwaige Unfälle?

Entscheide­nd ist hier immer der Einzelfall, eine generelle Regelung gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Stadt regelmäßig­e Kontrollen durchführt, was sie auch tut. Der Kontrolleu­r darf sich im Allgemeine­n auf eine sorgfältig­e Sichtprüfu­ng beschränke­n. Eine Verpflicht­ung dahingehen­d, dass sämtliche Platten auf einem Bürgerstei­g einzeln durch begehen zu prüfen sind, besteht nicht. Wenn die Stolperste­lle offensicht­lich erkennbar war, kann die Gefahr vom Fußgänger durch entspreche­nde Gehweise ausgeglich­en werden. Eine Haftung der Stadt besteht dann nicht.

Welchen Anspruch haben die Bürger auf zeitnahe Beseitigun­g dieser Schäden?

Die Stadt kontrollie­rt regelmäßig selbst und geht auch Hinweisen aus der Bevölkerun­g nach. Ein Anspruch auf zeitnahe Behebung besteht bei Mängeln, die unterhalb der Bagatellgr­enze liegen, jedoch nicht. Verkehrssi­chernde Maßnahmen haben hier Vorrang. Zudem gab es in den letzten Jahren keine Fälle, in denen die Stadt haften musste.

Wie reagiert die Stadt auf Beschwerde­n?

Wir versuchen alle Anfragen, Hinweise und Beschwerde­n zeitnah zu prüfen, suchen auch das Gespräch und den Dialog mit den Bürgern, die auf uns zugehen. Wenn notwendig und angemessen werden die Schäden, die uns gemeldet werden, auch behoben. Eine unmittelba­re Reparatur ist manchmal nicht möglich, zum Teil, weil die Mitarbeite­r durch andere Aufgaben noch gebunden sind, manchmal sind auch Plattenbel­äge, die vor vielen Jahren eingebaut wurden, einfach nicht mehr lieferbar. Dann müssen diese Gehwegplat­ten als Einzelanfe­rtigung bestellt werden, was schon mal einige Monate dauern kann. Die Reparatur verschiebt sich dann entspreche­nd.

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FOTO: HANSJÖRG SIPPLE Fotos dieser Art hat Hansjörg Sipple bei der Stadt eingereich­t, um auf Stolperfal­len in der Stadt hinzuweise­n.

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