Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Über Stolperfallen und was die Stadt tun muss
FRIEDRICHSHAFEN (ras) - Gehobene Platten und Unebenheiten – gibt es Stolperfallen in Friedrichshafen? Der Häfler Hansjörg Sippel hat sich mehrmals an die Stadt gewandt, Fotos vorgelegt und auf die von ihm benannten Stolperfallen hingewiesen. Die Stadt antwortete stets, „doch der Bürger gab sich mit den Antworten nicht zufrieden“, schreibt die Pressesprecherin der Stadt Friedrichshafen, Monika Blank. Wir haben nachgefragt.
Ab wann gilt etwas als Stolperfalle?
Die Pflicht der Gemeinde, für den verkehrssicheren Zustand ihrer Straßen zu sorgen, bedeutet nicht, dass eine Straße völlig gefahrlos sein muss. Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt nicht, dass der Bürgersteig auch an einer verkehrsreichen Straße völlig frei von Mängeln ist und keine Unebenheiten aufweist. Diesen Grundsätzen Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten im Bereich von 2 bis 2,5 cm entwickelt, mit denen ein Fußgänger rechnen muss. Zum Umgang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Radfahrern gelten folgende Grundsätze: Schlaglöcher und andere typischen Fahrbahnvertiefungen mit einer Tiefe von bis zu 5 cm stellen in der Regel keinen verkehrswidrigen Zustand dar.
Inwieweit haftet die Stadt für etwaige Unfälle?
Entscheidend ist hier immer der Einzelfall, eine generelle Regelung gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführt, was sie auch tut. Der Kontrolleur darf sich im Allgemeinen auf eine sorgfältige Sichtprüfung beschränken. Eine Verpflichtung dahingehend, dass sämtliche Platten auf einem Bürgersteig einzeln durch begehen zu prüfen sind, besteht nicht. Wenn die Stolperstelle offensichtlich erkennbar war, kann die Gefahr vom Fußgänger durch entsprechende Gehweise ausgeglichen werden. Eine Haftung der Stadt besteht dann nicht.
Welchen Anspruch haben die Bürger auf zeitnahe Beseitigung dieser Schäden?
Die Stadt kontrolliert regelmäßig selbst und geht auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Ein Anspruch auf zeitnahe Behebung besteht bei Mängeln, die unterhalb der Bagatellgrenze liegen, jedoch nicht. Verkehrssichernde Maßnahmen haben hier Vorrang. Zudem gab es in den letzten Jahren keine Fälle, in denen die Stadt haften musste.
Wie reagiert die Stadt auf Beschwerden?
Wir versuchen alle Anfragen, Hinweise und Beschwerden zeitnah zu prüfen, suchen auch das Gespräch und den Dialog mit den Bürgern, die auf uns zugehen. Wenn notwendig und angemessen werden die Schäden, die uns gemeldet werden, auch behoben. Eine unmittelbare Reparatur ist manchmal nicht möglich, zum Teil, weil die Mitarbeiter durch andere Aufgaben noch gebunden sind, manchmal sind auch Plattenbeläge, die vor vielen Jahren eingebaut wurden, einfach nicht mehr lieferbar. Dann müssen diese Gehwegplatten als Einzelanfertigung bestellt werden, was schon mal einige Monate dauern kann. Die Reparatur verschiebt sich dann entsprechend.