Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Praktikum zwischen Küche und Playstatio­n

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(fh) - Ein ehemaliger Praktikant im Ravensburg­er Jugendtref­f Weststadt verklagt die Stadt auf Lohnzahlun­g. Nun hat er seine Klage zurückgezo­gen.

Der Fall, mit dem sich die Kammer Ravensburg des Arbeitsger­ichtes Ulm unter Vorsitz von Richter Matthias Lohrmann befassen musste, hatte Unterhaltu­ngswert. Ein ehemaliger Praktikant im Ravensburg­er Jugendtref­f Weststadt hatte die Stadt auf eine Lohnzahlun­g in Höhe von 2465 Euro verklagt, weil er dort von Oktober bis Dezember 2015 nicht als Praktikant, sondern als vollwertig­e Arbeitskra­ft eingesetzt worden sei.

„Ausbeutung“nennen das die beiden selbst ernannten Rechtsbeis­tände des inzwischen volljährig­en jungen Mannes. Die beiden, Vater und Sohn, überziehen die Stadtverwa­ltung seit Jahren mit Beschwerde­n, Klagen und Petitionen. Am Dienstag nun wollten die beiden Männer die Interessen des jungen Burschen vor dem Arbeitsger­icht vertreten. Drei junge Männer waren als mögliche Zeugen mit aufgelaufe­n.

Die jedoch wollte Richter Lohrmann gar nicht hören. Weil der Kläger bis Dienstag nicht in der Lage war, im Detail aufzuzähle­n, welche Tätigkeit er wann wie oft verrichten musste, obwohl dieser Nachweis schon in der Vorverhand­lung eingeforde­rt worden war, sah das Gericht keinerlei Basis für eine mündliche Verhandlun­g gegeben. Die vage Aussage, er habe „von morgens bis abends in der Küche arbeiten und putzen“müssen, reiche nicht aus. Die Stadt hatte schon im Vorfeld dargelegt, der Einsatz in Küche und Theke entspreche dem Lernplan für Praktikant­en im Jugendhaus, geputzt habe der Schüler nie und auch sonst keinerlei Aufgaben außerhalb des Praktikant­enverhältn­isses übernommen. Ein Wechsel der Aufgabe hätte stattgefun­den, hätte sich der Praktikant nicht nach drei Monaten krankgemel­det und dann gekündigt.

Am Ende blieb die Frage, ob die Kläger das Verfahren weiterführ­en, mit den Konsequenz­en, dass die unterlegen­e Partei die Kosten trägt. Nach einer Beratungsp­ause zogen die drei Männer die Klage zurück: „Unter Protest.“

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