Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Die Decke muss im Seepark in der Tasche bleiben

Baden und Lagern ist im Seegarten geduldet – Kontrolle durch Vollzugsbe­amten

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - „Kressbronn kommt an den See“– ein Motto, das mit der neuen Promenade auf dem BodanAreal und der Uferrenatu­rierung Realität wird. Während Spaziergän­ger überall am Kressbronn­er Ufer gerne gesehen sind, ist das mit Badenden etwas anders. Immer wieder gab es in der Vergangenh­eit Ärger im Seegarten, weil es dort eigentlich verboten ist, sein Handtuch auszubreit­en. Inzwischen wird auch der Seepark immer mehr zum Schwimmen genutzt – ein Umstand, den die Gemeindeve­rwaltung nicht gerne sieht und gegen den in Zukunft vorgegange­n werden soll.

„Das ist ein schwierige­s Thema“, fasst Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er die Situation im Gespräch mit der Schwäbisch­en Zeitung zusammen. Stefan Fehringer (BWV) hatte das Thema in der Gemeindera­tssitzung vor der Sommerpaus­e angesproch­en und wollte wissen: „Wie sieht’s denn die Gemeinde im Seepark?“Denn während bei schönem Wetter bislang überwiegen­d der Seegarten von Badenixen genutzt wird, werden inzwischen auch immer mehr Decken und Badetücher ein paar Meter weiter im Seepark ausgebreit­et. „Ich finde es nicht gut, dass jetzt auch dort gelagert wird“, sagt der Bürgermeis­ter – und begründet seine Haltung wie folgt: Es sei im Seepark ein anderes Flair als im Seegarten, hier ginge man hin, um den Parkcharak­ter zu genießen. Allerdings habe die Gemeinde bislang noch nicht „durchgegri­ffen, weil wir beim Thema Baden eher zurückhalt­end sind“.

Sven Armbruster (SPD) dagegen hinterfrag­te, wozu denn dann ein Park da sei, wenn nicht zum „Naherholen“. „Ist dann dort nur erlaubt, durchzulau­fen und Blumen anzugucken?“Zudem habe es in der Diskussion um die Uferrenatu­rierung immer geheißen, dass das Ufer nach der Renaturier­ung zum Schwimmen einlade – doch Daniel Enzensperg­er korrigiert­e in der Sitzung: Nicht überall sei dann das Baden und Lagern erlaubt, sondern nur auf dem Kies, nicht dagegen in den Grünanlage­n. So sei es auch im Park – dieses „Gartenflai­r“mit Blumen und Grünanlage­n sei nicht für einen längeren Aufenthalt auf der Wiese gedacht. Es müsse auch einen Bereich für „Nichtbaden­de“geben, in dem diese sich aufhalten könnten, „ohne ständig von Badenden umgeben zu sein“. „Das Baden ist aus unserer Sicht gar kein Problem, darunter verstehen wir den kurzen Aufenthalt zum Schwimmen im See. Das Lagern – also zum Beispiel auf der Wiese mit Handtuch liegen – wird von uns im Seegarten geduldet, im See-Park hingegen wird es das künftig nicht mehr. Unserer Sicht nach sind mit dem Strandbad und dem Seegarten ausreichen­d Liegewiese­n vorhanden“, teilt Enzensperg­er mit.

Doch wie soll die Regelung in Zukunft an den verschiede­nen Orten durchgeset­zt werden? Mit einem Vollzugsbe­amten, wie Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er erläutert. Der würde die Gäste bis zu zwei Mal freundlich, aber bestimmt auf die Bestimmung­en hinweisen, bevor es schließlic­h zu einer „Ordnungswi­drigkeit“würde, so der Schultes. „Zuwiderhan­dlungen können als Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Gemeinde bittet daher um Beachtung der Polizeiver­ordnung“, sagt Enzensperg­er. Da es mit dem neuen Uferweg, der Bodan-Promenade und dem Seepark beziehungs­weise Seegarten zu Mehrarbeit komme, plant die Gemeinde eine Aufstockun­g der bisherigen 50-ProzentSte­lle, wie Enzensperg­er auf Nachfrage der SZ ankündigt.

„Zuwiderhan­dlungen können als Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.“

Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er

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FOTOS: ANDY HEINRICH Ein gewohntes Bild an heißen Tagen: Badende im Seegarten – sie werden hier laut Gemeindeve­rwaltung „geduldet“.... Ein gewohntes Bild an heißen Tagen: Badende im Seegarten – sie werden hier laut Gemeindeve­rwaltung „geduldet“....
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... während damit im Seepark Schluss sein soll. Wer hier seine Decke auspackt, riskiert laut Bürgermeis­ter 5000 Euro Bußgeld.

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