Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
PKK-Funktionär vom Bodensee muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
(lsw) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag einen früheren hochrangigen PKK-Funktionär (Foto: dpa) zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige über mehrere Jahre hinweg Spenden für die verbotene kurdische Terrorgruppe sammelte und auch Propagandamaterial verkaufte. Der Mann sei Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen. Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter dem Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag.
Richter Claus Belling sagte, der Angeklagte habe seit Mitte 2010 nacheinander die PKK-Gebiete Kiel, Sachsen, Stuttgart und schließlich die Bodenseeregion geleitet. Für die PKK sei Deutschland wichtig, weil hier zwischen 700 000 und 800 000 Kurden lebten und das Land eine hohe Finanzkraft habe. Über die Jahre hinweg habe der 48-Jährige von seinen Landsleuten mehrere Tausend Euro an Spenden kassiert. Diese Gelder wurden dann an das Finanzbüro der PKK weitergeleitet. Das Telefon des Mannes wurde überwacht. Er wurde im Februar 2015 in VillingenSchwenningen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
In Deutschland ist die PKK seit 1993 verboten. Der Angeklagte machte in dem Verfahren keine Angaben. Sein Verteidiger hatte von einem politischen Prozess gesprochen und erklärt, dass eine Verurteilung von Anfang an festgestanden habe. Diesen Vorwurf wies Belling zurück. Der Angeklagte kam 1994 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt.