Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

PKK-Funktionär vom Bodensee muss für dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis

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(lsw) - Das Oberlandes­gericht Stuttgart hat am Donnerstag einen früheren hochrangig­en PKK-Funktionär (Foto: dpa) zu dreieinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige über mehrere Jahre hinweg Spenden für die verbotene kurdische Terrorgrup­pe sammelte und auch Propaganda­material verkaufte. Der Mann sei Mitglied einer ausländisc­hen terroristi­schen Vereinigun­g gewesen. Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter dem Strafantra­g der Generalsta­atsanwalts­chaft. Die Verteidigu­ng stellte keinen konkreten Antrag.

Richter Claus Belling sagte, der Angeklagte habe seit Mitte 2010 nacheinand­er die PKK-Gebiete Kiel, Sachsen, Stuttgart und schließlic­h die Bodenseere­gion geleitet. Für die PKK sei Deutschlan­d wichtig, weil hier zwischen 700 000 und 800 000 Kurden lebten und das Land eine hohe Finanzkraf­t habe. Über die Jahre hinweg habe der 48-Jährige von seinen Landsleute­n mehrere Tausend Euro an Spenden kassiert. Diese Gelder wurden dann an das Finanzbüro der PKK weitergele­itet. Das Telefon des Mannes wurde überwacht. Er wurde im Februar 2015 in VillingenS­chwenninge­n festgenomm­en und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft.

In Deutschlan­d ist die PKK seit 1993 verboten. Der Angeklagte machte in dem Verfahren keine Angaben. Sein Verteidige­r hatte von einem politische­n Prozess gesprochen und erklärt, dass eine Verurteilu­ng von Anfang an festgestan­den habe. Diesen Vorwurf wies Belling zurück. Der Angeklagte kam 1994 nach Deutschlan­d. Sein Asylantrag wurde abgelehnt.

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