Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wahlen müssen wiederholt werden

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(sz) - Die Bürgermeis­ter-Stichwahle­n in Hohenems und Bludenz müssen wiederholt werden. Wie der ORF mitteilt, bestätigte der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) am Montag Unregelmäß­igkeiten bei der Beantragun­g und Ausstellun­g von Wahlkarten. Daraufhin beschloss die Vorarlberg­er Landesregi­erung, dass die Bürgermeis­terstichwa­hlen am Sonntag, 20. Dezember, wiederholt werden.

Damit sind die Stichwahle­n vom 29. März in Hohenems und Bludenz aufgehoben. In beiden Fällen ist es zu rechtswidr­igen Unregelmäß­igkeiten im Zusammenha­ng mit der Beantragun­g und Ausstellun­g von Wahlkarten gekommen, so der VfGH in seiner Begründung. So wurden in Hohenems Wahlkarten für Familienan­gehörige beantragt und auch ausgegeben. Außerdem kam es zu einer Sammelbest­ellung von Wahlkarten für Heimbewohn­er. Beides ist rechtswidr­ig. Das gelte auch für die mehr als 60 Wahlkarten, die in Bludenz von Parteifunk­tionären für andere Personen beantragt und auch ausgestell­t wurden. Die Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofs fiel ohne mündliche Verhandlun­g in einer nicht öffentlich­en Sitzung.

Die Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachte­n bei der Bürgermeis­ter-Stichwahl in Hohenems und Bludenz beschäftig­t auch Polizei und Staatsanwa­ltschaft, die in mehreren Fällen wegen Amtsmissbr­auch und Fälschung bei einer Wahl oder Volksabsti­mmung ermitteln.

Die Bürgermeis­ter-Stichwahle­n in beiden Städten waren am 29. März knapp ausgegange­n: In Bludenz wurde Mandi Katzenmaye­r (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeis­ter, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierende­n Bürgermeis­ter Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl beeinspruc­ht, in Hohenems die FPÖ.

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