Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wahlen müssen wiederholt werden
(sz) - Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssen wiederholt werden. Wie der ORF mitteilt, bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten. Daraufhin beschloss die Vorarlberger Landesregierung, dass die Bürgermeisterstichwahlen am Sonntag, 20. Dezember, wiederholt werden.
Damit sind die Stichwahlen vom 29. März in Hohenems und Bludenz aufgehoben. In beiden Fällen ist es zu rechtswidrigen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten gekommen, so der VfGH in seiner Begründung. So wurden in Hohenems Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und auch ausgegeben. Außerdem kam es zu einer Sammelbestellung von Wahlkarten für Heimbewohner. Beides ist rechtswidrig. Das gelte auch für die mehr als 60 Wahlkarten, die in Bludenz von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und auch ausgestellt wurden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs fiel ohne mündliche Verhandlung in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Die Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems und Bludenz beschäftigt auch Polizei und Staatsanwaltschaft, die in mehreren Fällen wegen Amtsmissbrauch und Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung ermitteln.
Die Bürgermeister-Stichwahlen in beiden Städten waren am 29. März knapp ausgegangen: In Bludenz wurde Mandi Katzenmayer (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeister, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl beeinsprucht, in Hohenems die FPÖ.