Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Todesflug MH17: Schuldfrage bleibt ungeklärt
Laut Untersuchungsbericht wurde Boeing 777 von russischer Rakete abgeschossen
- Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen hat die niederländische Flugsicherheitsbehörde am Dienstag in Gilze-Rijen ihren Bericht zum Abschuss des Flugs MH17 vorgelegt. Die Ermittler bestätigten den Anfangsverdacht, dass die Boeing 777 von einer Boden-Luft-Rakete getroffen wurde. Teile einer russischen „Buk“-Rakete schlugen demnach auf der linken Seite des Cockpits ein.
Das Flugzeug der Malaysia Airlines wurde am 17. Juli 2014 über der Ostukraine mit 298 Menschen an Bord abgeschossen. Alle Insassen kamen uns Leben, die meisten Opfer waren Niederländer. Die Untersuchungskommission klärte unterdessen nur die technischen Details. Zur Schuldfrage äußerten sich die Ermittler nicht. Die strafrechtliche Ermittlung soll erst in einem weiteren Schritt 2016 erfolgen.
Bislang beharrt die Ukraine darauf, dass die von Russland unterstützten Aufständischen in der Region hinter der Katastrophe stehen. Moskau bezichtigt hingegen die ukrainischen Streitkräfte der Tat. Im Sommer blockierte Russland im UNSicherheitsrat den Antrag Malaysias auf ein internationales Tribunal, das zur Klärung der Tragödie beitragen sollte. Seit dem Abschuss präsentierte Russland eine Vielzahl von Erklärungsansätzen, die eher Verwirrung stifteten denn zur Klärung beitrugen.
Armee verwendet neuere Modelle
Der staatlich kontrollierte Raketenhersteller Almas-Antei widerspricht dem niederländischen Bericht. Eine Simulation habe ergeben, dass MH17 zwar von einer „Buk“getroffen worden sei, jedoch von einem alten Modell, das seit Ende der 1990er-Jahre in der russischen Armee nicht mehr verwendet werde.
Laut Hersteller kann somit nur die Gegenseite die Katastrophe verursacht haben. Die Untersuchungskommission gehe jedoch davon aus, dass die Rakete vom Gebiet der prorussischen Rebellen abgeschossen worden sei, berichtete die niederländische Zeitung „de Volkskrant“. Dem widerspricht wiederum Almas-Antei. Die „Buk“-Abschussvorrichtung müsse auf dem von der ukrainischen Armee kontrollierten Gebiet gestanden haben, heißt es.