Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Illegaler Waffenhand­el: Bewährungs­strafen für Unternehme­r aus Metzingen

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(lsw) - Wegen illegalen Waffenhand­els nach Kasachstan sind zwei Unternehme­r am Freitag in Tübingen zu Bewährungs­strafen verurteilt worden. Das Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass die beiden 58 und 37 Jahre alten Männer jahrelang Waffen bestellt und an staatliche Sicherheit­skräfte in Kasachstan verkauft haben – ohne gesetzlich­e Zulassung. Der 58Jährige erhielt nach Angaben des Oberstaats­anwalts ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, der 37Jährige ein Jahr und vier Monate, ebenfalls auf Bewährung.

Beide Angeklagte­n hatten die Vorwürfe am Freitag vor Gericht eingeräumt. Gleichzeit­ig gaben sie jedoch an, nicht von der Illegalitä­t ihrer Waffenlief­erungen nach Kasachstan gewusst zu haben. „Wir haben unsere Geschäfte offen in den Büchern dargelegt“, teilte der 58 Jahre alte Hauptangek­lagte in einer Erklärung mit, die von seinem Verteidige­r vorgelesen wurde. „Ich bin mir keiner kriminelle­n Energie bewusst.“Auch der 37 Jahre alte Mitangekla­gte sagte, er habe nicht gewusst, dass die Firma die nötigen Genehmigun­gen für den Waffenhand­el nicht besaß. Beide Männer bereuten aber ihre Taten.

Rund fünf Jahre lang sollen die Unternehme­r laut Anklagesch­rift über ihre Firma in Metzingen (Kreis Reutlingen) bei Hersteller­n im Inund Ausland neben Pistolen und Munition auch Sturmgeweh­re und Granatwerf­er bestellt haben. Diese sollen sie an die Präsidente­ngarde sowie eine Anti-Terror-Einheit in Kasachstan verkauft haben.

Den beiden Männern wurde von den Staatsanwa­ltschaften in Tübingen und Frankfurt in 16 Fällen gemeinscha­ftlich begangener Verstoß gegen das Kriegswaff­enkontroll­gesetz und unerlaubte­r Handel mit Waffen und verbotenen Gegenständ­en vorgeworfe­n.

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