Gewalt bei Corona-Demo
Teilnehmer ignorieren Hygieneregeln – 150 Festnahmen
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BERLIN (dpa) - Flaschen fliegen durch die Luft, Beamte versprühen Pfefferspray, dazu Fußtritte und handfeste Rangeleien: Nach einer Demonstration gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes haben sich am Mittwoch im Berliner Regierungsviertel Gegner der Corona-Politik und die Polizei teils gewaltsame Auseinandersetzungen geliefert. Während der Bundestag über die neue Corona-Notbremse zur Eindämmung der dritten Pandemiewelle diskutierte, kamen rund um das Brandenburger Tor und auf der Straße des 17. Juni nach Polizeiangaben mehr als 8000 Demonstranten zusammen. Etwa 2200 Polizisten aus mehreren Bundesländern waren im Einsatz.
Weil sich viele Teilnehmer nicht an die Corona-Hygieneregeln mit Distanz und Mund-Nasen-Schutz hielten, ordnete die Polizei am Mittag die Auflösung der Kundgebung an. Die Teilnehmer wurden per Lautsprecher aufgerufen, den Demonstrationsort zu verlassen. Da sich viele der Aufforderung widersetzten, griff die Polizei ein und drängte die Menschen von der Straße des 17. Juni in den Tiergarten ab. Einzelne Teilnehmer wurden weggetragen, mehr als 150 vorläufig festgenommen. Ihnen werden Verstöße gegen die Corona-Regeln
sowie Angriffe auf Einsatzkräfte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen.
Mit Rufen wie „Friede, Freiheit, keine Diktatur“, „Widerstand“und „Wir sind das Volk“waren die Kritiker der Corona-Politik nach Aufrufen im gesamten Bundesgebiet am Morgen in Berlin zusammengekommen. „Nein zum Bürgerentmächtigungsgesetz“, hieß es etwa auf einem Plakat gegen die Novelle, die unter anderem Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr vorsieht. Mit Trillerpfeifen und Trommeln zogen die Demonstranten über die Straße. Das Reichstagsgebäude sowie das Brandenburger Tor waren weiträumig abgesperrt. Für einen besseren Überblick beobachtete die Polizei die Lage auch von einem Hubschrauber aus.
Kritiker der Corona-Politik hatten mehrere Demonstrationen angemeldet. Eine „Querdenker“-Demonstration blieb allerdings verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte das in einem Eilverfahren. Ausschlaggebend seien die negativen Erfahrungen mit zahlreichen Versammlungen seit Oktober 2020, die jeweils einen vergleichbaren Teilnehmerkreis aus der „Querdenker“Szene angesprochen hätten. Deren behauptete Rechtstreue sei ein bloßes Lippenbekenntnis, so das Gericht.