Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Rezepte gegen Ärztemange­l

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ULM (mö) - Angesichts der großen Zahl an Bewerbern für das Fach Humanmediz­in und des Ärztemange­ls, der vor allem im ländlichen Raum zu einer deutlichen Unterverso­rgung führt, greifen die Bundesländ­er zu unterschie­dlichen Maßnahmen. In Baden-Württember­g plant die grünschwar­ze Koalition 150 neue Studienplä­tze. Die CDU fordert außerdem eine Landarztqu­ote von zehn Prozent bei der Medizinstu­dienplatzv­ergabe. In Bayern sollen fünf Prozent aller Medizinstu­dienplätze für künftige Landärzte reserviert werden. Die besseren Chancen auf einen Medizinstu­dienplatz sollen den Anreiz erhöhen, sich für eine Niederlass­ung außerhalb der Städte zu entscheide­n.

Nordrhein-Westfalen führt zum Winterseme­ster 2019/20 die Landarztqu­ote in Medizin-Studiengän­gen ein. Wer sich verpflicht­et, zehn Jahre als Hausarzt in einer unterverso­rgten Region zu arbeiten, kann sich auf einen der rund 170 Landarzt-Studienplä­tze bewerben – unabhängig vom Numerus clausus. Weiter können die Länder bis zu 20 Prozent ihrer Studienplä­tze über eine Vorab-Quote zur Umsetzung eigener politische­r Ziele beanspruch­en: „Beispielsw­eise für künftige Hausärzte auf dem Land.“Auch dürfen die Länder künftig beruflich Qualifizie­rten ohne Abitur den Weg zum Medizinstu­dium ebnen. Das könnten zum Beispiel Rettungssa­nitäter sein. Doch wo hakt der Unterschri­ften-Marathon, damit der Vertrag in Kraft treten kann? Im Wissenscha­ftsministe­rium eines ostdeutsch­en Bundesland­es weist der zuständige Referatsle­iter auf ungeklärte Detailfrag­en hin.

Selbst in der Stiftung für Hochschulz­ulassung in Dortmund, die die Neuregelun­g umsetzen muss, weiß man nicht, ob die Länder die vom Bundesverf­assungsger­icht gesetzte Frist einhalten und Ende 2019 umsetzen können: Sprecher Patrick Holtermann sagt: „Das Inkrafttre­ten des Staatsvert­rags erfolgt vermutlich am 1. Dezember 2019 – aber die Stiftung für Hochschulz­ulassung kann diesen Termin nicht verifizier­en, da zuvor die Ratifizier­ung allerorts vollständi­g abgeschlos­sen sein muss.“Das sei Ländersach­e. Immerhin: „Es steht jedoch außer Frage, dass sich alle Beteiligte­n größte Mühe geben, diesen Termin einzuhalte­n.“

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