Landratsamt gibt Ergebnisse im Fall Oberdorfer bekannt
Kommunalaufsicht im Landratsamt hat Sonderprüfung in der Gemeinde abgeschlossen
HEROLDSTATT (rau/sz) - Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat die Sonderprüfung in Heroldstatt abgeschlossen. Am Freitagmorgen teilte das Landratsamt des Alb-DonauKreises seine Ergebnisse mit. Demnach sollen Abrechnungen falsch vorgenommen worden sein. Weitere Vorwürfe, die Bürgermeister Ulrich Oberdorfer erhoben hatte, sieht das Landratsamt aber nicht als gravierend an. Im Gespräch mit Vertretern des Kommunal- und Prüfungsdienstes soll Oberdorfer, auch auf konkrete Nachfrage hin, keine Vorwürfe gegen seinen Amtsvorgänger Karl Ogger erhoben haben, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter.
Auslöser für die Sonderprüfung waren Stellungnahmen und Unterlagen, die Bürgermeister Ulrich Oberdorfer dem Kommunal- und Prüfungsdienst vorgelegt hatte (wir berichteten). Zuvor hatte er Vorwürfe gegenüber Bedienstete der Gemeinde in der „Schwäbischen Zeitung“erhoben. Oberdorfer zeichnete ein Bild vom Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sei. Massiv daran beteiligt gewesen sei sein Amtsvorgänger Karl Ogger. Und Oberdorfer deutete an, dass sogar gegen das Gesetz verstoßen worden sei in der Heroldstatter Verwaltung.
Bei der nun abgeschlossenen Prüfung beschäftigte sich das Landratsamt insbesondere mit Zahlungen, die die Verwaltung an einen Mitarbeiter des Bauhofs geleistet hatte – weil dieser Maschinen aus seinem Privatbesitz an die Gemeinde verliehen hatte; und es ging auch um Arbeiten von Mitarbeitern des Bauhofs auf dem Privatgrundstück „eines kommunalen Bediensteten“(des Kämmerers); sowie um die Stilllegung, beziehungsweise Sperrung der Nummer des Diensthandys des Bürgermeisters.
Als Gesamtergebnis der Prüfung sei laut Mitteilung nun festgestellt worden, dass in keinem der untersuchten Vorkommnisse eine Dienstpflichtverletzung, die einer der beteiligten Personen zuzuordnen wäre, festgestellt wurde. Was aber nicht bedeutet, dass keine Fehler gemacht wurden. „Eindeutig als fehlerhaft“erkannt hat das Landratsamt Folgendes: Die Gemeinde hatte Geld für Maschinen gezahlt, die im privaten Besitz eines Gemeindemitarbeiters waren. Mit der Zahlung sollen offenbar auch bereits Jahre zurückliegende derartige Maschineneinsätze nachträglich pauschal entschädigt werden. Weil aber „kein konkreter Rechtsgrund“für diese Zahlung belegt werden konnte, empfiehlt die Kommunalaufsicht der Gemeinde „dringend“, den ausgezahlten Betrag vom Empfänger zurückzuverlangen. Konkret: Es war für die Kommunalaufsicht nicht ersichtlich, für welche Leistungen der Bauhofmitarbeiter das Geld – eine vierstellige Summe – bekommen hat. Weil die Verwaltung eben nicht belegen konnte, welche Leistungen mit den Maschinen wirklich erbracht worden sind.
Aber was bedeutet Empfehlung? Auf Nachfrage ordnet Landratsamtssprecher Bernd Weltin ein: Die Gemeinde sollte sich an die Empfehlung des Landratsamtes halten. „Daran täte sie gut.“Interessant: Zahlungsanordnungen waren auch von Bürgermeister Ulrich Oberdorfer unterschrieben worden.
Was die Arbeit von Bauhofmitarbeitern auf einem privaten Grundstück eines Gemeindebediensteten (des Kämmerers) angeht, so soll bei den Befragungen durch die Betroffenen nachvollziehbar dargelegt worden sein, dass diese Arbeiten „freiwillig und außerhalb der Dienstzeit“erfolgt sind. Etwaige Zahlungsvorgänge, wie von Bürgermeister Oberdorfer benannt, konnten laut Mitteilung mit diesen Arbeiten nicht in einen Zusammenhang gebracht werden.