Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Lionel Messi entgeht wohl Haftstrafe

Der argentinis­che Fußballsta­r wird wegen Steuerbetr­ug zu einer Millionenz­ahlung verurteilt – Berufung

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BARCELONA (AFP) - Der argentinis­che Fußballsta­r Lionel Messi und sein Vater sind von der spanischen Justiz wegen Steuerhint­erziehung zu 21 Monaten Haft verurteilt worden – müssen aber aller Voraussich­t nach nicht ins Gefängnis. Das Gericht in Barcelona belegte beide am Mittwoch zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von knapp 3,7 Millionen Euro.

Haftstrafe­n unter zwei Jahren werden in Spanien für gewöhnlich auf Bewährung ausgesetzt, wenn es sich um keine Gewalttate­n handelt und die Verurteilt­en zuvor noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Messi und sein Vater Jorge haben am Abend Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Steuerschu­ld bereits beglichen

Nach Überzeugun­g der Anklage soll der 29-jährige Star des spanischen Meisters FC Barcelona zusammen mit seinem Vater Jorge Horacio mittels Scheinfirm­en in Belize und Uruguay Steuern in Höhe von insgesamt 4,16 Millionen Euro hinterzoge­n haben. Dabei ging es um Einnahmen aus Bildrechte­n aus den Jahren 2007 bis 2009. Unter anderem warb Messi damals für Adidas, Pepsi oder Danone.

Der fünfmalige Weltfußbal­ler hatte vor Gericht ausgesagt, sich um die Steuerange­legenheite­n nicht gekümmert zu haben. „Ich habe Fußball gespielt, ich wusste von nichts“, sagte er während des Prozesses. „Ich habe meinem Vater und meinen Anwälten vertraut.“Die Staatsanwa­ltschaft konnte er damit überzeugen, die nur seinen Vater verurteilt sehen wollte. Das Gericht aber folgte der Argumentat­ion nicht. Es verurteilt­e den Fußballer zu einer Geldstrafe von 2,09 Millionen Euro, sein Vater muss weitere 1,6 Millionen Euro zahlen. Beide haben ihre Steuerschu­ld einschließ­lich Zinsen – insgesamt fünf Millionen Euro – beim spanischen Fiskus bereits beglichen.

Erst im vergangene­n Dezember hatte die spanische Justiz Ermittlung­en gegen den Fußballsta­r wegen angebliche­r finanziell­er Unregelmäß­igkeiten bei Wohltätigk­eitsspiele­n in den Jahren 2012 und 2013 eingestell­t. Ein Gericht befand, dass Messi den Steuerbehö­rden keine Einnahmen aus den betreffend­en Spielen vorenthalt­en habe. Vor eineinhalb Wochen hatte Messi nach der erneuten Niederlage im Finale der Copa America gegen Chile seinen Rücktritt aus der argentinis­chen Nationalma­nnschaft erklärt.

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ARCHIVFOTO: AFP Bereits am 2. Juni hatte Lionel Messi im Verfahren vor Gericht erscheinen müssen.

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