Schwäbische Zeitung (Biberach)
Obdachlosensatzung neu gefasst
Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte zuvor einen Formfehler festgestellt
RIEDLINGEN - Bei der Gegenstimme von Stadtrat Manfred Schlegel (Mtg!) hat der Riedlinger Gemeinderat die am 25. März 2019 beschlossene Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften neu gefasst. Notwendig wurde dies, nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen im August Formfehler bei der Bekanntmachung festgestellt hatte. Unter Paragraf 14 sind jetzt die Gebühren in der Satzung enthalten, deren Fehlen war moniert worden. Betroffene hatten gegen Bescheide geklagt und dabei insbesondere die Höhe der Gebühren angeführt. Rund drei Stunden mussten die anwesenden Betreuer aus dem Freundeskreis für Fremde Riedlingen warten, bis der Tagesordnungspunkt gegen 22 Uhr verhandelt wurde, sogar Gefahr laufend, dass er der fortgeschrittenen Zeit wegen abgesetzt wird.
In umfangreichen juristischen Ausführungen in der Sitzungsvorlage wird dargelegt, dass eine rückwirkende Regelung möglich ist, so sie keine Schlechterstellung beinhaltet. Das Ergebnis des neuerlichen Beschlusses ist: Die Gebühren bleiben, die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft, festgesetzt werden die Gebührenbescheide ab 1. April 2019, wie beim letzten Mal auch. Als Benutzungsgebühren, einschließlich der Betriebskosten, werden je Quadratmeter Wohnfläche und Kalendermonat für die Wohnungen in der Konrad-Manopp-Straße 10,21 Euro erhoben, für jene in der Lessingstraße 10,18 Euro, in der Hindenburgstraße 9,35 Euro und für die Zwiefalter Straße 8,21 Euro. Hinzu kommt pro Person und Monat eine Verbrauchskostenpauschale in Höhe von 53,69 Euro. Diese setzt sich zusammen aus Kosten für Strom von 30,99 Euro und für Wasser/Abwasser von 22,70 Euro. Die Verwaltung legte dem Gemeinderat dazu Übersichten der Verbrauchs- und Verwaltungskosten der vergangenen Jahre vor.
Claudia Schulze als Leiterin des Ordnungsamts nahm die fehlerhafte Bekanntmachung auf ihre Kappe und entschuldigte sich beim Gemeinderat, wofür ihr Respekt gezollt wurde. Bürgermeister Marcus Schafft wies darauf hin, dass es sich in den Obdachlosenunterkünften um „kein Mietverhältnis“handle und jeder schauen müsse, die Unterkunft schnell wieder zu verlassen.
Stadtrat Joachim Reis von der Bürgerliste sprach die Situation an, die zu den Klagen geführt hatte: die Belastung von Flüchtlingen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht mehr von staatlicher Hilfe abhängig sind und sich von den erhöhten Gebühren überfordert sahen. Sie wollte er von den Erhöhungen befreit sehen. Wohl als Handreichung verstehen konnte man dazu die Ausführungen von Schafft, der auf „individuelle Not“hinwies, die Stundungen ermögliche oder vielleicht auch zur Niederschlagung führen könne. Rechtlich sei man verpflichtet, Gebühren zu erheben, hierbei seien in den Unterkünften Flüchtlinge gleich zu behandeln wie Obdachlose. Um „Vertrauen in die Verwaltung“bat Kämmerer Elmar Seifert beim Thema Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Sie kam denn in der Ergänzung des Beschlusses um einen weiteren Punkt nach, in dem es heißt: „Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Beachtung der allgemeinen rechtlichen Regelungen über Niederschlagung, Stundungen und Erlass auf Antrag zu entscheiden.“