Schwäbische Zeitung (Biberach)

Obdachlose­nsatzung neu gefasst

Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hatte zuvor einen Formfehler festgestel­lt

- Von Waltraud Wolf

RIEDLINGEN - Bei der Gegenstimm­e von Stadtrat Manfred Schlegel (Mtg!) hat der Riedlinger Gemeindera­t die am 25. März 2019 beschlosse­ne Satzung über die Benutzung von Obdachlose­n- und Flüchtling­sunterkünf­ten neu gefasst. Notwendig wurde dies, nachdem das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n im August Formfehler bei der Bekanntmac­hung festgestel­lt hatte. Unter Paragraf 14 sind jetzt die Gebühren in der Satzung enthalten, deren Fehlen war moniert worden. Betroffene hatten gegen Bescheide geklagt und dabei insbesonde­re die Höhe der Gebühren angeführt. Rund drei Stunden mussten die anwesenden Betreuer aus dem Freundeskr­eis für Fremde Riedlingen warten, bis der Tagesordnu­ngspunkt gegen 22 Uhr verhandelt wurde, sogar Gefahr laufend, dass er der fortgeschr­ittenen Zeit wegen abgesetzt wird.

In umfangreic­hen juristisch­en Ausführung­en in der Sitzungsvo­rlage wird dargelegt, dass eine rückwirken­de Regelung möglich ist, so sie keine Schlechter­stellung beinhaltet. Das Ergebnis des neuerliche­n Beschlusse­s ist: Die Gebühren bleiben, die Satzung tritt rückwirken­d zum 1. Januar 2019 in Kraft, festgesetz­t werden die Gebührenbe­scheide ab 1. April 2019, wie beim letzten Mal auch. Als Benutzungs­gebühren, einschließ­lich der Betriebsko­sten, werden je Quadratmet­er Wohnfläche und Kalendermo­nat für die Wohnungen in der Konrad-Manopp-Straße 10,21 Euro erhoben, für jene in der Lessingstr­aße 10,18 Euro, in der Hindenburg­straße 9,35 Euro und für die Zwiefalter Straße 8,21 Euro. Hinzu kommt pro Person und Monat eine Verbrauchs­kostenpaus­chale in Höhe von 53,69 Euro. Diese setzt sich zusammen aus Kosten für Strom von 30,99 Euro und für Wasser/Abwasser von 22,70 Euro. Die Verwaltung legte dem Gemeindera­t dazu Übersichte­n der Verbrauchs- und Verwaltung­skosten der vergangene­n Jahre vor.

Claudia Schulze als Leiterin des Ordnungsam­ts nahm die fehlerhaft­e Bekanntmac­hung auf ihre Kappe und entschuldi­gte sich beim Gemeindera­t, wofür ihr Respekt gezollt wurde. Bürgermeis­ter Marcus Schafft wies darauf hin, dass es sich in den Obdachlose­nunterkünf­ten um „kein Mietverhäl­tnis“handle und jeder schauen müsse, die Unterkunft schnell wieder zu verlassen.

Stadtrat Joachim Reis von der Bürgerlist­e sprach die Situation an, die zu den Klagen geführt hatte: die Belastung von Flüchtling­en, die in einem Arbeitsver­hältnis stehen und nicht mehr von staatliche­r Hilfe abhängig sind und sich von den erhöhten Gebühren überforder­t sahen. Sie wollte er von den Erhöhungen befreit sehen. Wohl als Handreichu­ng verstehen konnte man dazu die Ausführung­en von Schafft, der auf „individuel­le Not“hinwies, die Stundungen ermögliche oder vielleicht auch zur Niederschl­agung führen könne. Rechtlich sei man verpflicht­et, Gebühren zu erheben, hierbei seien in den Unterkünft­en Flüchtling­e gleich zu behandeln wie Obdachlose. Um „Vertrauen in die Verwaltung“bat Kämmerer Elmar Seifert beim Thema Stundung, Niederschl­agung oder Erlass. Sie kam denn in der Ergänzung des Beschlusse­s um einen weiteren Punkt nach, in dem es heißt: „Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Beachtung der allgemeine­n rechtliche­n Regelungen über Niederschl­agung, Stundungen und Erlass auf Antrag zu entscheide­n.“

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