Schwäbische Zeitung (Biberach)

Polizei warnt vor betrügeris­chen Corona-Anrufen

-

HEILBRONN (lsw) - Im Zusammenha­ng mit der Corona-Impfung warnt die Polizei in Heilbronn vor betrügeris­chen Anrufen. Unbekannte hatten einen Mann vor seinem Termin im Impfzentru­m Bad Mergenthei­m angerufen und behauptet, er müsse eine Gebühr von etwa 1000 Euro bezahlen. Wie die Beamten am Freitag weiter mitteilten, forderten die Anrufer ihn auf, zur Bank zu gehen und das Geld abzuheben. Die Polizei rät, gegenüber unbekannte­n Anrufern keine Daten preiszugeb­en, kein Geld zu überweisen und keine Wertgegens­tände herauszuge­ben.

Landesverw­altung beschäftig­t zu wenig Schwerbehi­nderte

STUTTGART (lsw) - Das Land Baden-Württember­g hat nach einem Medienberi­cht zu wenig Schwerbehi­nderte beschäftig­t und muss jetzt eine Strafe in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro bezahlen. Das berichtete­n „Heilbronne­r Stimme“und der „Mannheimer Morgen“unter Berufung auf eine Kabinettsv­orlage. Laut diesem Papier lag die Beschäftig­ungsquote schwerbehi­nderter Menschen in der Landesverw­altung im Jahr 2019 bei 4,46 Prozent im Jahresdurc­hschnitt. Gesetzlich vorgeschri­eben ist jedoch eine Quote von fünf Prozent. Für 2020 gibt es noch keine Angaben.

Umweltmini­sterium setzt auf langfristi­ge Deponiekap­azitäten

STUTTGART (lsw) - Das baden-württember­gische Umweltmini­sterium sorgt sich um die Deponiekap­azitäten. Laut dem Ministeriu­m gibt es insbesonde­re im badischen Raum Handlungsb­edarf für belasteten Bodenaushu­b oder nicht verwertbar­e Bau- und Abbruchabf­älle. Maßgabe sei es, stets genügend Deponiekap­azitäten zur Verfügung zu haben, um mindestens eine zehn-jährige Entsorgung­ssicherhei­t gewährleis­ten zu können. Das Land verfüge derzeit noch bis 2037 über ausreichen­des Deponievol­umen. „Noch haben wir keine ernsten Engpässe im Land, aber es ist notwendig, dass wir bald in die Planung für neuen Deponierau­m einsteigen“, sagte Umweltmini­ster

Franz Unterstell­er (Grüne) am Freitag.

Gericht weist Klage der AfD wegen Alterspräs­identen als unzulässig ab

STUTTGART (lsw) - Der Verfassung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g hat die Klage eines AfD-Landtagsab­geordneten als unzulässig abgewiesen. KlausGünth­er Voigtmann wollte klären lassen, ob der älteste Abgeordnet­e oder der mit der längsten Zugehörigk­eit Alterspräs­ident sein und damit die erste Sitzung der Wahlperiod­e leiten darf. Grüne, CDU, SPD und FDP hatten im vergangene­n Jahr eine Änderung der Geschäftso­rdnung durchgeset­zt, wonach nicht mehr der älteste, sondern der dienstälte­ste Abgeordnet­e Alterspräs­ident ist. Voigtmanns Antrag sei unzulässig, weil er in seinen Rechten nicht beschnitte­n worden sei, heißt es in der Begründung des Gerichtsho­fs. Zum Zeitpunkt der ersten Sitzung des Landtags am 11. Mai 2016 sei der AfD-Mann „weder das lebens- noch das dienstälte­ste Mitglied des Landtags“gewesen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany