Schwäbische Zeitung (Biberach)
Polizei warnt vor betrügerischen Corona-Anrufen
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HEILBRONN (lsw) - Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung warnt die Polizei in Heilbronn vor betrügerischen Anrufen. Unbekannte hatten einen Mann vor seinem Termin im Impfzentrum Bad Mergentheim angerufen und behauptet, er müsse eine Gebühr von etwa 1000 Euro bezahlen. Wie die Beamten am Freitag weiter mitteilten, forderten die Anrufer ihn auf, zur Bank zu gehen und das Geld abzuheben. Die Polizei rät, gegenüber unbekannten Anrufern keine Daten preiszugeben, kein Geld zu überweisen und keine Wertgegenstände herauszugeben.
Landesverwaltung beschäftigt zu wenig Schwerbehinderte
STUTTGART (lsw) - Das Land Baden-Württemberg hat nach einem Medienbericht zu wenig Schwerbehinderte beschäftigt und muss jetzt eine Strafe in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro bezahlen. Das berichteten „Heilbronner Stimme“und der „Mannheimer Morgen“unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Laut diesem Papier lag die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung im Jahr 2019 bei 4,46 Prozent im Jahresdurchschnitt. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch eine Quote von fünf Prozent. Für 2020 gibt es noch keine Angaben.
Umweltministerium setzt auf langfristige Deponiekapazitäten
STUTTGART (lsw) - Das baden-württembergische Umweltministerium sorgt sich um die Deponiekapazitäten. Laut dem Ministerium gibt es insbesondere im badischen Raum Handlungsbedarf für belasteten Bodenaushub oder nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle. Maßgabe sei es, stets genügend Deponiekapazitäten zur Verfügung zu haben, um mindestens eine zehn-jährige Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können. Das Land verfüge derzeit noch bis 2037 über ausreichendes Deponievolumen. „Noch haben wir keine ernsten Engpässe im Land, aber es ist notwendig, dass wir bald in die Planung für neuen Deponieraum einsteigen“, sagte Umweltminister
Franz Untersteller (Grüne) am Freitag.
Gericht weist Klage der AfD wegen Alterspräsidenten als unzulässig ab
STUTTGART (lsw) - Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines AfD-Landtagsabgeordneten als unzulässig abgewiesen. KlausGünther Voigtmann wollte klären lassen, ob der älteste Abgeordnete oder der mit der längsten Zugehörigkeit Alterspräsident sein und damit die erste Sitzung der Wahlperiode leiten darf. Grüne, CDU, SPD und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Änderung der Geschäftsordnung durchgesetzt, wonach nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete Alterspräsident ist. Voigtmanns Antrag sei unzulässig, weil er in seinen Rechten nicht beschnitten worden sei, heißt es in der Begründung des Gerichtshofs. Zum Zeitpunkt der ersten Sitzung des Landtags am 11. Mai 2016 sei der AfD-Mann „weder das lebens- noch das dienstälteste Mitglied des Landtags“gewesen.