Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kurz berichtet
●
Deutschland verliert 2020 in drei Monaten 9000 Pflegekräfte
BERLIN (KNA) - Deutschland hat in der Pandemie tausende Pflegekräfte verloren. Der Rückgang betrifft Krankenhäuser ebenso wie die Altenpflege. Das geht aus bislang unveröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. Demnach ging die Zahl der Pflegebeschäftigten zwischen Anfang April und Ende Juli 2020 um mehr als 9000 zurück, wie eine Datenabfrage der Linken-Bundestagsfraktion bei der BA ergab. Dies war ein Rückgang um 0,5 Prozent. Insgesamt waren in Deutschland zuletzt rund 1,8 Millionen Menschen in der Pflege tätig.
Vor der Pandemie war die Beschäftigtenzahl in der Pflegebranche leicht gestiegen. Die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Pia Zimmermann, warf der Regierung vor, die Lage durch eine verfehlte finanzielle Ausgestaltung der Kranken- und Pflegeversicherung zu verschärfen. „Zusätzliche und deutlich besser entlohnte Pflegekräfte werden sofort gebraucht“, sagte Zimmermann. Dies sei finanzierbar. Hierzu müssten bislang privat versicherte Spitzenverdiener „auf alle ihre Einkünfte einheitlich und solidarisch Beiträge entrichten, auch auf Kapital-, Zins- und Mieteinnahmen“.
Opposition und SPD fordern Freiheitsstrafe für bestechliche Abgeordnete
BERLIN (dpa) - Die Verstrickung von Unionspolitikern in Geschäfte mit dem Kauf von Corona-Schutzmasken lässt über die Parteigrenzen hinweg den Ruf nach schärferen Verhaltensregeln für Abgeordnete laut werden. Dabei bewerten die Opposition, aber auch der Koalitionspartner SPD und unabhängige Organisationen wie Transparency Deutschland die von der Führung der Unionsfraktion angekündigten Schritte als halbherzig. Sie verlangen deutlich strengere Maßnahmen. So heißt es in einem ZehnPunkte-Plan der SPD-Bundestagsfraktion, Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit sollten nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe eingestuft werden. „Die Maskenaffäre bei der Union muss rechtliche Konsequenzen haben, so wie wir sie seit Langem schon von unserem Koalitionspartner fordern“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. „Es geht eben nicht nur um Aufarbeitung der Einzelfälle und auch nicht um interne Compliance-Regeln im Sinne einer Art Selbstverpflichtung, wie sie die Union plant.“
UN-Menschenrechtsbüro kritisiert Schweizer Verhüllungsverbot
GENF (dpa) - Das bei einer Volksabstimmung in der Schweiz angenommene Verhüllungsverbot ist im Hinblick auf die Menschenrechte problematisch. Das sagte eine Sprecherin des UN-Menschenrechtsbüros in Genf. „Die Schweiz gehört jetzt zu einer kleinen Zahl von Ländern, in denen die aktive Diskriminierung von Musliminnen rechtens ist“, kritisierte Sprecherin Ravina Shamdasani. Die Abstimmungskampagne sei mit deutlich fremdenfeindlichen Untertönen geführt worden.
39 Flüchtlinge kommen bei Bootsunglück vor Tunesien ums Leben
ROM (epd) - Bei einem Bootsunglück sind am Dienstag vor der tunesischen Küste mindestens 39 Flüchtlinge ums Leben gekommen. Einheiten der Küstenwache und der Marine retteten 165 Überlebende, die Suche hielt noch an. Unter den Toten waren vier Kinder und neun Frauen. Die Flüchtlinge hatten mit zwei Booten von der Küste in der Nähe von Sfax aus versucht, das Mittelmeer zu überqueren. Die Mehrheit der Überlebenden soll aus Ländern südlich der Sahara stammen.
Staatsanwaltschaft Köln sieht keine Anhaltspunkte für Woelki-Ermittlung
KÖLN (KNA) - Die Staatsanwaltschaft Köln nimmt keine Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki auf. Dafür habe sie keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“festgestellt, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Mehrere Privatpersonen hatten den Erzbischof mit Blick auf Missbrauchsfälle in der Kirche wegen Strafvereitelung angezeigt. Die meisten Anzeigenerstatter hätten dem Erzbischof und -bistum zur Last gelegt, das Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) nicht zur Verfügung gestellt zu haben, so Willuhn. Dies sei aber nicht der Fall; die Staatsanwaltschaft habe schon vor langer Zeit die Untersuchung erhalten. Zudem sei Woelki nicht verpflichtet, Erkenntnisse über Missbrauchstäter unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, so Willuhn. Der Tatbestand der Strafvereitelung durch Unterlassen oder bloßes Nichtstun treffe nur auf denjenigen zu, der eine sogenannte Garantenpflicht habe. „Und das ist beim Erzbischof nicht der Fall“, so der Oberstaatsanwalt. Wie alle anderen Arbeitgeber müsse er keine Kenntnisse über Mitarbeiter mitteilen. „Alleine durch die Nicht-Preisgabe macht er sich nicht schon strafbar.“