Schwäbische Zeitung (Biberach)
Petition kann Baugebiet nicht stoppen
Gemeinde muss zwar nacharbeiten – ergänzendes Verfahren soll aber für Klarheit sorgen
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GUTENZELL - Das in Gutenzell geplante Baugebiet „Brühl III“stößt bei Naturschützern auf Kritik. Wie berichtet, hatte sich der Bund für Naturschutz in Oberschwaben (BNO) vor einem Jahr unter anderem an das Landratsamt gewandt, mit dem Appell, den Bebauungsplan für 37 Bauplätze am Ortsausgang Richtung Hürbel abzulehnen. Der BNO reichte außerdem eine Petition beim Landtag ein. Diese wurde vom Petitionsausschuss vor wenigen Wochen abgelehnt.
Der BNO-Vorsitzende Sepp Bauer aus Immenried hatte in seinem Schreiben vor einem Jahr unter anderem geschildert, dass der 1959 gegründete Verband „seit Jahrzehnten“die Entwicklung an der Rot auf Gemarkung Gutenzell beobachte und begleite. „Dieses einzigartige, naturbelassene Flussstück im nördlichen Oberschwaben ist von überregionaler Bedeutung nicht nur für die belebte und unbelebte Natur, sondern es hat auch einen besonderen Stellenwert als Erholungs- und Erlebnislandschaft im Ostteil des Landkreises Biberach.“Bauer forderte im Namen des BNO das Landratsamt auf, den Bebauungsplan abzulehnen. Dieses verwies jedoch darauf, dass die Gemeinde Träger der Planungshoheit sei und bei einem Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch keine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich sei.
Als Nächstes wandte sich BNOVorsitzender Bauer an den Petitionsausschuss und brachte vor, „dass in dem zugehörigen Bebauungsplanverfahren dort vorkommende, planungsrelevante Tierarten entgegen der naturschutzrechtlichen Anforderungen nur unzureichend erhoben und berücksichtigt wurden“. Sein Vorwurf lautete unter anderem: Die Vorprüfung zur Betroffenheit des FFH-Gebiets und die artenschutzrechtlichen Untersuchungen seien unzureichend. Bauer forderte namens des BNO die Aufhebung des
Bebauungsplans oder mindestens eine gründliche Artenerfassung und Abarbeitung der Betroffenheit des relevanten Artenspektrums.
Nun liegt der Bericht (Drucksache 16/9745) des für diese Petition zuständigen Ehinger Landtagsabgeordneten Daniel Rottmann (AfD) vor. In der Beschlussempfehlung, die an den Landtag geht, heißt es: „Soweit die Gemeinde mit dem ergänzenden Verfahren und der Überarbeitung der Unterlagen das maßgebliche Anliegen der Petition hinsichtlich einer gründlicheren Artenerfassung und Abarbeitung der Betroffenheit des relevanten Artenspektrums aufgenommen hat, wird die Petition für erledigt erklärt.“Im Übrigen könne der Petition nicht abgeholfen werden.
Wie in dem Bericht ausgeführt wird, hätten bereits bei einer Sitzung des Petitionsausschusses im Juli 2020 Regierungsvertreter sowohl des federführenden Wirtschaftsministeriums als auch Vertreter des Umweltministeriums einen Sachstandsbericht
zur Prüfung der Petition gegeben. Dabei sei angedeutet worden, „dass einzelne der von den Petenten vorgetragenen Sachargumente nicht gänzlich von der Hand zu weisen sind, insbesondere, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Planverfahren nicht alle erforderlichen naturschutzrechtlichen Prüfungen mit der gebotenen Tiefe vorgenommen wurden“.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Gemeinde Gutenzell-Hürbel infolge eines Besprechungstermins im August vergangenen Jahres die Durchführung eines sogenannten ergänzenden Verfahrens beschlossen habe, „um die nicht ausreichend geprüften beziehungsweise dargestellten Planungsaspekte nachträglich noch in die Planung einstellen zu können und entsprechende Fehler zu heilen“. Dies diene letztlich auch der Rechtssicherheit des Plans im Falle einer Klage.
Weiter heißt es: „Die Durchführung des ergänzenden Verfahrens wird seitens der beteiligten Ressorts ausdrücklich begrüßt.“Der Petitionsausschuss kommt zu dem Schluss: „Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben naturoder artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden.“
Nachdem der Planentwurf für „Im Brühl III“Ende vergangenen Jahres erneut ausgelegt wurde, wird sich der Gemeinderat laut Bürgermeisterin Monika Wieland voraussichtlich in seiner Sitzung Mitte April wieder mit dem geplanten Baugebiet befassen. Um das ergänzende Verfahren abschließen zu können, ist eine erneute Abwägungsentscheidung beziehungsweise ein Satzungsbeschluss des Gemeinderats erforderlich.
BNO-Vorsitzender Sepp Bauer bezeichnet die Ausführungen des Petitionsausschusses auf SZ-Nachfrage zumindest als „Teilerfolg“. Er habe nicht erwartet, dass die Gemeinde ihre Planungen durch die Petition einstelle. Bauer betont aber: „Wir halten den Platz nach wie vor für ungeeignet.“