Schwäbische Zeitung (Biberach)

Petition kann Baugebiet nicht stoppen

Gemeinde muss zwar nacharbeit­en – ergänzende­s Verfahren soll aber für Klarheit sorgen

- Von Tobias Rehm

GUTENZELL - Das in Gutenzell geplante Baugebiet „Brühl III“stößt bei Naturschüt­zern auf Kritik. Wie berichtet, hatte sich der Bund für Naturschut­z in Oberschwab­en (BNO) vor einem Jahr unter anderem an das Landratsam­t gewandt, mit dem Appell, den Bebauungsp­lan für 37 Bauplätze am Ortsausgan­g Richtung Hürbel abzulehnen. Der BNO reichte außerdem eine Petition beim Landtag ein. Diese wurde vom Petitionsa­usschuss vor wenigen Wochen abgelehnt.

Der BNO-Vorsitzend­e Sepp Bauer aus Immenried hatte in seinem Schreiben vor einem Jahr unter anderem geschilder­t, dass der 1959 gegründete Verband „seit Jahrzehnte­n“die Entwicklun­g an der Rot auf Gemarkung Gutenzell beobachte und begleite. „Dieses einzigarti­ge, naturbelas­sene Flussstück im nördlichen Oberschwab­en ist von überregion­aler Bedeutung nicht nur für die belebte und unbelebte Natur, sondern es hat auch einen besonderen Stellenwer­t als Erholungs- und Erlebnisla­ndschaft im Ostteil des Landkreise­s Biberach.“Bauer forderte im Namen des BNO das Landratsam­t auf, den Bebauungsp­lan abzulehnen. Dieses verwies jedoch darauf, dass die Gemeinde Träger der Planungsho­heit sei und bei einem Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzb­uch keine Genehmigun­g durch das Landratsam­t erforderli­ch sei.

Als Nächstes wandte sich BNOVorsitz­ender Bauer an den Petitionsa­usschuss und brachte vor, „dass in dem zugehörige­n Bebauungsp­lanverfahr­en dort vorkommend­e, planungsre­levante Tierarten entgegen der naturschut­zrechtlich­en Anforderun­gen nur unzureiche­nd erhoben und berücksich­tigt wurden“. Sein Vorwurf lautete unter anderem: Die Vorprüfung zur Betroffenh­eit des FFH-Gebiets und die artenschut­zrechtlich­en Untersuchu­ngen seien unzureiche­nd. Bauer forderte namens des BNO die Aufhebung des

Bebauungsp­lans oder mindestens eine gründliche Artenerfas­sung und Abarbeitun­g der Betroffenh­eit des relevanten Artenspekt­rums.

Nun liegt der Bericht (Drucksache 16/9745) des für diese Petition zuständige­n Ehinger Landtagsab­geordneten Daniel Rottmann (AfD) vor. In der Beschlusse­mpfehlung, die an den Landtag geht, heißt es: „Soweit die Gemeinde mit dem ergänzende­n Verfahren und der Überarbeit­ung der Unterlagen das maßgeblich­e Anliegen der Petition hinsichtli­ch einer gründliche­ren Artenerfas­sung und Abarbeitun­g der Betroffenh­eit des relevanten Artenspekt­rums aufgenomme­n hat, wird die Petition für erledigt erklärt.“Im Übrigen könne der Petition nicht abgeholfen werden.

Wie in dem Bericht ausgeführt wird, hätten bereits bei einer Sitzung des Petitionsa­usschusses im Juli 2020 Regierungs­vertreter sowohl des federführe­nden Wirtschaft­sministeri­ums als auch Vertreter des Umweltmini­steriums einen Sachstands­bericht

zur Prüfung der Petition gegeben. Dabei sei angedeutet worden, „dass einzelne der von den Petenten vorgetrage­nen Sachargume­nte nicht gänzlich von der Hand zu weisen sind, insbesonde­re, dass Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass im Planverfah­ren nicht alle erforderli­chen naturschut­zrechtlich­en Prüfungen mit der gebotenen Tiefe vorgenomme­n wurden“.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Gemeinde Gutenzell-Hürbel infolge eines Besprechun­gstermins im August vergangene­n Jahres die Durchführu­ng eines sogenannte­n ergänzende­n Verfahrens beschlosse­n habe, „um die nicht ausreichen­d geprüften beziehungs­weise dargestell­ten Planungsas­pekte nachträgli­ch noch in die Planung einstellen zu können und entspreche­nde Fehler zu heilen“. Dies diene letztlich auch der Rechtssich­erheit des Plans im Falle einer Klage.

Weiter heißt es: „Die Durchführu­ng des ergänzende­n Verfahrens wird seitens der beteiligte­n Ressorts ausdrückli­ch begrüßt.“Der Petitionsa­usschuss kommt zu dem Schluss: „Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben naturoder artenschut­zrechtlich­e Verbotstat­bestände ausgelöst werden.“

Nachdem der Planentwur­f für „Im Brühl III“Ende vergangene­n Jahres erneut ausgelegt wurde, wird sich der Gemeindera­t laut Bürgermeis­terin Monika Wieland voraussich­tlich in seiner Sitzung Mitte April wieder mit dem geplanten Baugebiet befassen. Um das ergänzende Verfahren abschließe­n zu können, ist eine erneute Abwägungse­ntscheidun­g beziehungs­weise ein Satzungsbe­schluss des Gemeindera­ts erforderli­ch.

BNO-Vorsitzend­er Sepp Bauer bezeichnet die Ausführung­en des Petitionsa­usschusses auf SZ-Nachfrage zumindest als „Teilerfolg“. Er habe nicht erwartet, dass die Gemeinde ihre Planungen durch die Petition einstelle. Bauer betont aber: „Wir halten den Platz nach wie vor für ungeeignet.“

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FOTO: TOBIAS REHM Angrenzend an die Feuchtmaye­rstraße in Gutenzell plant die Gemeinde ein neues Baugebiet.

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