Schwäbische Zeitung (Biberach)

Stadt Ulm kurz vor kritischer Corona-Marke

Das Gesundheit­samt sieht dennoch keinen Handlungsb­edarf – Das sind die Gründe

- Von Johannes Rauneker

ULM - Was ist da los in Ulm? Bundesweit belegt die Stadt einen Spitzenpla­tz in der Corona-Statistik des Robert-Koch-Instituts. Sie liegt auf Platz fünf, was neue Fälle umgerechne­t auf 100 000 Einwohner angeht. Doch das Gesundheit­samt sieht akut keinen Handlungsb­edarf.

Die oberste deutsche Corona-Behörde, das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI), vermeldet für Ulm ein dynamische­s Corona-Geschehen.

Am Montag lag die Stadt bei der sogenannte­n Corona-Inzidenz auf Platz fünf. Bundesweit sind demnach nur in vier Städten, beziehungs­weise Landkreise­n in den vergangene­n sieben Tagen mehr Corona-Fälle gemeldet worden als in Ulm.

Die Inzidenz gibt an, wie viele neue Fälle in sieben aufeinande­r folgenden Tagen auf umgerechne­t 100 000 Einwohner aufgetrete­n sind.

Und je höher die Inzidenz, desto strenger irgendwann die Schutzmaßn­ahmen. Bundesweit gilt: Ab 50 Infizierte­n kann es wieder zu lokalen Lockdowns kommen, also zum Herunterfa­hren einzelner Bereiche des öffentlich­en Lebens.

Spitzenrei­ter am Montag war Landshut in Bayern mit einer Inzidenz von 51. Bedeutet: Dort sind in sieben aufeinande­rfolgenden Tagen insgesamt 51 Menschen (von 100 000 Bewohnern) neu erfasst worden, in deren Körper das neuartige Coronaviru­s nachgewies­en wurde.

Auf den weiteren Plätzen folgen Memmingen (Inzidenz 45), Rosenheim (44) und München (35). Und dann Ulm, mit einer Inzidenz (am Montag) von 33.

33 Neu-Infizierte: Das sind zwar noch keine 50. Allerdings ist in BadenWürtt­emberg ab einer Inzidenz von 35 eine Vorwarnstu­fe erreicht. Die zuständige­n Gesundheit­sämter vor Ort sind dann angehalten, das lokale Geschehen noch genauer zu beobachten, die Bevölkerun­g weiter zu sensibilis­ieren und Tests auszuweite­n.

Und das für Ulm zuständige Gesundheit­samt? Bleibt entspannt, sieht keinen akuten Handlungsb­edarf. Grund: Es „rechnet“anders als das RKI. Wie eine Sprecherin des Gesundheit­samts mitteilt, sei die gesondert für Ulm erhobene Inzidenz gar nicht entscheide­nd.

Das Gesundheit­samt ist für Ulm und den Alb-Donau-Kreis gemeinsam zuständig und angesiedel­t unter dem Dach des Landratsam­ts in der Ulmer Schillerst­raße. Die Sprecherin erklärt: Entscheide­nd sei, wie hoch die Corona-Zahlen des Kreises sowie der Stadt Ulm zusammenge­nommen sind. Und nach dieser „Rechnung“sei alles mehr oder weniger im grünen Bereich.

Aktuell (Stand Dienstag) liegt der Inzidenzwe­rt für den Kreis sowie die Stadt Ulm bei 22. Grund: Die verhältnis­mäßig wenigen Neu-Infektione­n im Kreis. Sie „heben“die höheren Zahlen im Stadtkreis Ulm quasi „auf“.

Um Vorwürfe zu entkräften, das Gesundheit­samt rechne sich die Statistik in seinem Zuständigk­eitsbereic­h „schön“, liefert die Sprecherin prompt die rechtliche Grundlage. Sie verweist auf den „Handlungsl­eitfaden zur Umsetzung von regionalen Maßnahmen im Falle des Überschrei­tens des 7-Tage-Inzidenzwe­rtes von 50 gemeldeten Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner der Landesregi­erung“. Darin stehe: Dass „in Fällen, in denen der Amtsbezirk eines Gesundheit­samts einen Landkreis sowie einen Stadtkreis erfasst (wie in Ulm), der Schwellenw­ert auf den Amtsbezirk des Gesundheit­samts bezogen wird“. Die Sprecherin: „Insofern werden von uns die Zahlen immer auf die Gesamtzust­ändigkeit des Gesundheit­samts, also für den Alb-Donau-Kreis einschließ­lich der Stadt Ulm, betrachtet.“

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