Schwäbische Zeitung (Biberach)
Vergabekriterien für Bauplätze stehen fest
Maselheim entscheidet sich für eine Form des Windhundverfahrens
MASELHEIM - Im Sommer will die Gemeinde Maselheim 35 Bauplätze im Gebiet „Langes Gewand I“zum Verkauf anbieten. Die Nachfrage ist groß. 159 Interessenten stehen auf der Liste. Der Gemeinderat hat jetzt festgelegt, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgen soll. Er entschied sich für ein modifiziertes Windhundprinzip. Wer sich zuerst in die Interessentenliste eingetragen hatte, kommt zuerst zum Zug.
Wie können Bauplätze rechtssicher vergeben werden? Die Frage beschäftigt die Kommunen landauf, landab. Eine Vorschrift, nach welchem Verfahren die Vergabe zu erfolgen hat, gibt es nicht. Aber es gelte, grundsätzliche Anforderungen zu erfüllen, sagte Hauptamtsleiter Lukas Ritzler im Gemeinderat. Das System müsse alle Bewerber gleich behandeln, es müsse transparent und diskriminierungsfrei sein und die Vorgaben müssten hinreichend festgelegt sein.
Die Kommunen im Land nutzen unterschiedliche Verfahren. Manche versteigern ihre Bauplätze, andere verlosen sie oder vergeben sie nach einem Punktesystem, das soziale Komponenten und zu einem gewissen Anteil auch Ortsansässigkeit berücksichtigt. Vor einem Punktesystem warnte Lukas Ritzler indes: „Es ist ein immenser Aufwand, die Kriterien festzulegen, und sie bieten Angriffsfläche.“
Die Verwaltung empfahl stattdessen eine modifizierte Form eines anderen gängigen Vergabesystems, des Windhundprinzips. Konkret schlug die Verwaltung Folgendes vor: Die bereits geführte Interessentenliste wird zur Warteliste. Wer oben steht, sich also zuerst eingetragen hatte, kommt als erster zum Zug. Das war im Gemeinderat Konsens. Diskussionen gab es zum Thema Transparenz.
Kai Dewald kritisierte, die Zugangskriterien für die Liste seien im Detail noch nicht komplett festgelegt. Der Verwaltungsvorschlag sah vor, an der bisherigen Regel festzuhalten, dass sich nur volljährige und geschäftsfähige Personen in Interessentenlisten eintragen können, und dass es erlaubt ist, sich gleichzeitig in mehrere Ortsteillisten einzuschreiben. Hier hakte Dewald ein. Zu welchem Zeitpunkt die Volljährigkeit erreicht sein müsse, beim Eintrag in die Liste oder später bei der Vergabe, fragte er. Wo und wie sei die Anmeldung auf eine Liste möglich, schriftlich in der Ortsverwaltung oder auch online? Wie sei der Begriff Personen zu fassen, dürften auch juristische Personen, also Firmen oder Körperschaften auf die Liste? Er riet, das Ganze prüfen zu lassen. „Wir brauchen Rechtssicherheit.
GARANTIERT
Wir investieren viel in das Lange Gewand I“, so Dewald. Das Geld müsse wieder hereinkommen. „Wir müssen die Bauplätze verkaufen können.“
Es gehe um viel Geld, das sehe er ebenso, sagte Bürgermeister Elmar Braun. Rechtssicherheit werde man letztlich aber erst haben, wenn es einen Prozess gebe. Braun kündigte an, die Gemeinde werde die Interessenten auf der Liste anschreiben, ihnen mitteilen, zu welchem Datum sie auf welchem Warteplatz seien, und fragen, ob sie noch Interesse an einem Bauplatzkauf hätten. Außerdem würden die Richtlinien mitgeschickt. „Dann haben wir Transparenz und kommen zu einer bereinigten Liste“, sagte Braun.
Gleich zu Beginn der Sitzung hatten sich sieben Gemeinderäte für befangen erklärt. Die restlichen Mitglieder beschlossen bei einer Enthaltung Kriterien für Interessentenlisten im Allgemeinen und das Vergabeprinzip für das „Lange Gewand I“im Besonderen. Auf Interessentenlisten
– als solche werden die bestehenden Listen, etwa für die geplanten Äpfinger und Sulminger Gebiete, fortgeführt – können sich demnach nur natürliche Personen eintragen lassen, keine Firmen. Die Interessenten müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Mehrfache Eintragungen einer Person auf einer Liste sind nicht erlaubt. Zulässig ist aber, sich parallel in verschiedene Ortsteillisten einzuschreiben.
Bei jedem Baugebiet entscheidet der Gemeinderat neu, nach welchem System vergeben wird, beim „Langen Gewand I“beschloss das Gremium, das modifizierte Windhundprinzip anzuwenden. Weiter legte es fest: Wer auf der Liste für das „Lange Gewand I“steht und einen Kauf ablehnt, wird von der Liste gestrichen oder, wenn gewünscht, an deren Ende gesetzt. Auf Anregung von Ingrid Koch entschied der Gemeinderat, Interessenten, die in einem Ortsteil einen Platz erwerben, von anderen Listen zu streichen.
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