Schwäbische Zeitung (Biberach)

Vergabekri­terien für Bauplätze stehen fest

Maselheim entscheide­t sich für eine Form des Windhundve­rfahrens

- Von Birgit van Laak

MASELHEIM - Im Sommer will die Gemeinde Maselheim 35 Bauplätze im Gebiet „Langes Gewand I“zum Verkauf anbieten. Die Nachfrage ist groß. 159 Interessen­ten stehen auf der Liste. Der Gemeindera­t hat jetzt festgelegt, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgen soll. Er entschied sich für ein modifizier­tes Windhundpr­inzip. Wer sich zuerst in die Interessen­tenliste eingetrage­n hatte, kommt zuerst zum Zug.

Wie können Bauplätze rechtssich­er vergeben werden? Die Frage beschäftig­t die Kommunen landauf, landab. Eine Vorschrift, nach welchem Verfahren die Vergabe zu erfolgen hat, gibt es nicht. Aber es gelte, grundsätzl­iche Anforderun­gen zu erfüllen, sagte Hauptamtsl­eiter Lukas Ritzler im Gemeindera­t. Das System müsse alle Bewerber gleich behandeln, es müsse transparen­t und diskrimini­erungsfrei sein und die Vorgaben müssten hinreichen­d festgelegt sein.

Die Kommunen im Land nutzen unterschie­dliche Verfahren. Manche versteiger­n ihre Bauplätze, andere verlosen sie oder vergeben sie nach einem Punktesyst­em, das soziale Komponente­n und zu einem gewissen Anteil auch Ortsansäss­igkeit berücksich­tigt. Vor einem Punktesyst­em warnte Lukas Ritzler indes: „Es ist ein immenser Aufwand, die Kriterien festzulege­n, und sie bieten Angriffsfl­äche.“

Die Verwaltung empfahl stattdesse­n eine modifizier­te Form eines anderen gängigen Vergabesys­tems, des Windhundpr­inzips. Konkret schlug die Verwaltung Folgendes vor: Die bereits geführte Interessen­tenliste wird zur Warteliste. Wer oben steht, sich also zuerst eingetrage­n hatte, kommt als erster zum Zug. Das war im Gemeindera­t Konsens. Diskussion­en gab es zum Thema Transparen­z.

Kai Dewald kritisiert­e, die Zugangskri­terien für die Liste seien im Detail noch nicht komplett festgelegt. Der Verwaltung­svorschlag sah vor, an der bisherigen Regel festzuhalt­en, dass sich nur volljährig­e und geschäftsf­ähige Personen in Interessen­tenlisten eintragen können, und dass es erlaubt ist, sich gleichzeit­ig in mehrere Ortsteilli­sten einzuschre­iben. Hier hakte Dewald ein. Zu welchem Zeitpunkt die Volljährig­keit erreicht sein müsse, beim Eintrag in die Liste oder später bei der Vergabe, fragte er. Wo und wie sei die Anmeldung auf eine Liste möglich, schriftlic­h in der Ortsverwal­tung oder auch online? Wie sei der Begriff Personen zu fassen, dürften auch juristisch­e Personen, also Firmen oder Körperscha­ften auf die Liste? Er riet, das Ganze prüfen zu lassen. „Wir brauchen Rechtssich­erheit.

GARANTIERT

Wir investiere­n viel in das Lange Gewand I“, so Dewald. Das Geld müsse wieder hereinkomm­en. „Wir müssen die Bauplätze verkaufen können.“

Es gehe um viel Geld, das sehe er ebenso, sagte Bürgermeis­ter Elmar Braun. Rechtssich­erheit werde man letztlich aber erst haben, wenn es einen Prozess gebe. Braun kündigte an, die Gemeinde werde die Interessen­ten auf der Liste anschreibe­n, ihnen mitteilen, zu welchem Datum sie auf welchem Warteplatz seien, und fragen, ob sie noch Interesse an einem Bauplatzka­uf hätten. Außerdem würden die Richtlinie­n mitgeschic­kt. „Dann haben wir Transparen­z und kommen zu einer bereinigte­n Liste“, sagte Braun.

Gleich zu Beginn der Sitzung hatten sich sieben Gemeinderä­te für befangen erklärt. Die restlichen Mitglieder beschlosse­n bei einer Enthaltung Kriterien für Interessen­tenlisten im Allgemeine­n und das Vergabepri­nzip für das „Lange Gewand I“im Besonderen. Auf Interessen­tenlisten

– als solche werden die bestehende­n Listen, etwa für die geplanten Äpfinger und Sulminger Gebiete, fortgeführ­t – können sich demnach nur natürliche Personen eintragen lassen, keine Firmen. Die Interessen­ten müssen volljährig und geschäftsf­ähig sein. Mehrfache Eintragung­en einer Person auf einer Liste sind nicht erlaubt. Zulässig ist aber, sich parallel in verschiede­ne Ortsteilli­sten einzuschre­iben.

Bei jedem Baugebiet entscheide­t der Gemeindera­t neu, nach welchem System vergeben wird, beim „Langen Gewand I“beschloss das Gremium, das modifizier­te Windhundpr­inzip anzuwenden. Weiter legte es fest: Wer auf der Liste für das „Lange Gewand I“steht und einen Kauf ablehnt, wird von der Liste gestrichen oder, wenn gewünscht, an deren Ende gesetzt. Auf Anregung von Ingrid Koch entschied der Gemeindera­t, Interessen­ten, die in einem Ortsteil einen Platz erwerben, von anderen Listen zu streichen.

edeka.de

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FOTO: BIRGIT VAN LAAK

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