Schwäbische Zeitung (Biberach)
Erneuter Falschaussage-Prozess kommt im Januar
Landgericht verhandelt Berufung von Bürgermeister Roland Haug und Staatsanwaltschaft
RAVENSBURG/HOSSKIRCH - Bürgermeister Roland Haug steht am Mittwoch, 22. Januar 2020, wieder vor Gericht. Auf diesen Tag hat das Landgericht Ravensburg den Berufungsprozess wegen der möglichen Falschaussage im Hoßkircher Mordprozess festgelegt. Beginn ist um 9 Uhr.
Im Juni hatte Richterin Rebecca Hutt den 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Ravensburg wegen Falschaussage vor Gericht schuldig gesprochen. Sie sah es als erwiesen an, dass Haug im Hoßkircher Mordprozess nicht die Wahrheit gesagt hatte. Sie verhängte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 150 Tagessätzen zu je 150 Euro, also 22 500 Euro. Gegen das Urteil legte Haug Berufung ein, aber auch der Staatsanwalt Peter Spieler, weil die Höhe des Tagessatzes seiner Ansicht nach womöglich zu niedrig angesetzt war. In dem Berufungsprozess wird die Sache nun nochmals komplett neu verhandelt.
Beim Prozess vor dem Amtsgericht hatte Haug lediglich die Auskunft gegeben, als hauptamtlicher Bürgermeister in Ebersbach-Musbach in der Besoldungsgruppe A15 eingestuft zu sein. Über weitere Einkommen – insbesondere durch das zweite Bürgermeisteramt – machte der 48-Jährige keine Angaben.
Zwei Gehälter
Laut der aktuellen Besoldungstabelle des Landes ist die Gruppe A15 in sieben Stufen gestaffelt. Das Bruttoeinkommen reicht von knapp 5400 bis rund 6700 Euro pro Monat. Hinzu kommt laut Landratsamt Ravensburg ein Aufschlag in Höhe von acht Prozent des Grundgehalts, da Haug in Ebersbach-Musbach in der dritten Amtsperiode ist. Das Gehalt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters richtet sich nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz. Bei Hoßkirchs Einwohnerzahl liegt diese zwischen rund 1600 und und 3000 Euro brutto pro Monat. Die genaue Höhe legt der Gemeinderat fest.
Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich laut Paragraf 40 des Strafgesetzbuchs nach dem Nettoeinkommen sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Gibt es keine genauen Angaben, kann das Gericht schätzen und einen entsprechenden Tagessatz festlegen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Menschen mit unterschiedlichen Einkünften verhältnismäßig gleich hart zu bestrafen. Beim Prozess vor dem Amtsgericht ging Staatsanwalt Peter Spieler mit 150 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro also von einem monatlichen NettoEinkommen in Höhe von 4500 Euro aus – möglicherweise zu wenig, weshalb er selber ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Damit gilt im Fall von Roland Haug auch das sogenannte Verschlechterungsverbot nicht. Hätte nur Haug Berufung eingelegt, dann dürfte ein Urteil im Berufungsprozess nicht zu seinem Nachteil führen. Es wäre also bei der Strafe des Amtsgerichts geblieben. Durch die zusätzliche Berufung durch den Staatsanwalt kann die Strafe bei einem möglichen Schuldspruch nun höher ausfallen.
Im Februar 2018 hatte Haug im Hoßkircher Mordprozess im Landgericht eine Aussage gemacht. Dabei widersprach er der Darstellung von zwei Kripo-Beamten. Diese schilderten vor Gericht ein Gespräch mit dem Bürgermeister während einer Hausdurchsuchung. Darin soll Haug von einem Gespräch mit dem Vater des später Verurteilten berichtet haben, in welchem der seinen Sohn unter anderem als jähzornig beschrieb und sich vorstellen könnte, dass er seiner Frau etwas antun würde. Im Mordprozess bestritt Haug dies. Ob auch die Berufungskammer des Landgerichts dies als Falschaussage vor Gericht bewertet, zeigt sich nun in rund drei Monaten.